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| BFH, 02.10.1984 - IX R 129/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - IX R 129/83
Diese Verletzung von § 116 Abs. 1 Nr. 3 und § 119 Nr. 4 FGO braucht nicht ausdrücklich gerügt zu werden, wenn substantiiert Umstände vorgetragen sind, die geeignet erscheinen, den Verfahrensfehler zu begründen (vgl. BFH-Urteil vom 25.8.1982 I R 120/82 und BVerfG-Beschluß vom 5.10.1976 2 BvR 558/75). - BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Auszug aus BFH, 02.10.1984 - IX R 129/83
Diese Verletzung von § 116 Abs. 1 Nr. 3 und § 119 Nr. 4 FGO braucht nicht ausdrücklich gerügt zu werden, wenn substantiiert Umstände vorgetragen sind, die geeignet erscheinen, den Verfahrensfehler zu begründen (vgl. BFH-Urteil vom 25.8.1982 I R 120/82 und BVerfG-Beschluß vom 5.10.1976 2 BvR 558/75).
- BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15
Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze
Rn. 13 Weder aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - (BVerfGE 42, 364 ) noch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1984 - IX R 129/83 - (juris) folgt etwas Anderes. - BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen …
Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Kläger in Rn. 110 ff. der Beschwerdebegründung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - (BVerfGE 42, 364 ) und das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1984 - IX R 129/83 - (juris) berufen haben (…BA Rn. 13). - BFH, 30.08.1995 - VIII R 83/93 Denn mit der Behauptung, die Sache sei nicht ordnungsgemäß aufgerufen worden, kann die Rüge mangelnder Öffentlichkeit des Verfahrens nicht schlüssig begründet werden (ebenso: BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1984 IX R 129/83, nicht veröffentlicht -- NV --).
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