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Rechtsprechung
   BFH, 01.08.2012 - IX R 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31882
BFH, 01.08.2012 - IX R 14/11 (https://dejure.org/2012,31882)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2012 - IX R 14/11 (https://dejure.org/2012,31882)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2012 - IX R 14/11 (https://dejure.org/2012,31882)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Berücksichtigung der Mitverursachung einer Feststellungsverjährung durch das Finanzamt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.09.2008 - IX R 92/07

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG - …

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 14/11
    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. September 2008 IX R 92/07 (nicht amtlich veröffentlicht, juris) das finanzgerichtliche Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen.

    § 181 Abs. 5 Satz 1 AO kommt vorliegend für die gesonderte Feststellung des zum 31. Dezember 1994 verbleibenden Verlustabzugs in Betracht, weil die für sie geltende Feststellungsfrist abgelaufen ist (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 92/07, nicht amtlich veröffentlicht, juris).

  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 14/11
    Der Gesetzeswortlaut von § 169 Abs. 1 Satz 1 AO wie auch die Funktion der Verjährung, Rechtssicherheit durch Zeitablauf zu gewährleisten, lassen für eine Beurteilung der Verjährung nach Maßgabe einer Mitverursachung des Zeitablaufs seitens des FA keinen Raum, dies weder unter dem Aspekt von Treu und Glauben (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98, BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330) noch unter dem einer etwaigen Missachtung der Pflichten aus §§ 88, 89 Abs. 1 AO.
  • BFH, 29.06.2011 - IX R 38/10

    Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der …

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 14/11
    Dies folgt schon aus dem Wortlaut des Gesetzes "im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung" (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 IX R 38/10, BFHE 233, 326, BStBl II 2011, 963 Rz 23).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 36/10

    Zur nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 14/11
    Die Kläger hätten überdies den Eintritt der Festsetzungsverjährung für die der Verlustentstehung folgenden Veranlagungszeiträume durch Rechtsbehelfe verhindern können (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Mai 2011 IX R 36/10, BFHE 233, 314, BStBl II 2011, 807).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung, …

    Denn für die Jahre 1998 bis 2000 war zum hier maßgebenden "Zeitpunkt der gesonderten Feststellung" (dazu BFH-Urteile in BFHE 233, 326, BStBl II 2011, 963, unter II.3.c bb; vom 1. August 2012 IX R 14/11, BFH/NV 2012, 1934, unter II.2.b) Festsetzungsverjährung eingetreten.
  • BFH, 15.04.2026 - X R 28/24

    Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche …

    Dies gilt umso mehr, als bereits das FG zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die Stellung der richtigen und steuerlich günstigen Anträge grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen --nicht aber des FA-- liegt und dieser den Eintritt nachteiliger Rechtsfolgen auch durch die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs verhindern kann (BFH-Urteil vom 01.08.2012 - IX R 14/11, BFH/NV 2012, 1934, Rz 17).
  • FG Niedersachsen, 31.05.2021 - 1 K 60/19

    Übertragung sämtlicher Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen …

    Für die Rechtzeitigkeit kommt es gemäß § 181 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 3 AO im Regelfall auf die Absendung des Bescheids an (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2012 IX R 14/11, BFH/NV 2012, 1934;… Ratschow in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 181 Rn. 37).
  • FG Hessen, 19.09.2024 - 10 K 932/22

    Vollständige Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben bei …

    Daraus folgen aber keine konkreten Vorgaben zu Form oder Zeitpunkt eines solchen Hinweises; dies gilt umso mehr, als es grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen liegt, die richtigen Anträge zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2012 - IX R 14/11, BFH/NV 2012, 1934, Rn. 17 f.).
  • FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09

    Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …

    Rn. 38 Im Hinblick auf die eingetretene Festsetzungsverjährung können sich die Kläger auch nicht auf Treu und Glauben berufen (BFH in BStBl II 2000, 330; Urteil vom 01.08.2012 IX R 14/11, Juris).
  • FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09

    Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …

    Rn. 38 Im Hinblick auf die eingetretene Festsetzungsverjährung können sich die Kläger auch nicht auf Treu und Glauben berufen (BFH in BStBl II 2000, 330; Urteil vom 01.08.2012 IX R 14/11, Juris).
  • FG Niedersachsen, 06.04.2022 - 3 K 20/22

    Ablehnung der Änderung eines Einkommensteuerbescheides zwecks Gewährung der …

    Er ist auch nicht aus Gründen der Fürsorge nach § 89 Abs. 1 AO erforderlich, denn es liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen, die richtigen Anträge zu stellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 2012 IX R 14/11, BFH/NV 2012, 1934).
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