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| BFH, 20.01.1988 - IX R 155/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berichtigungsfähigket der eindeutig unzutreffenden Parteibezeichnung im Urteil durch das Gericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des …
Rn. 35 c) Die fehlerhafte Aufnahme des Namens der ehrenamtlichen Richterin stellt sich damit als offenbare Unrichtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung dar, die der Senat als Rechtsmittelinstanz von Amts wegen nach § 107 Abs. 1 FGO zu korrigieren hat (vgl. zur Zuständigkeit der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten des Rubrums vorinstanzlicher Entscheidungen BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104;… vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114;… vom 31. Juli 2013 V B 66/12, BFH/NV 2013, 1933, sowie zur Berichtigung anderer offenbarer Unrichtigkeiten BFH-Beschluss vom 8. Januar 2014 X B 245/12, BFH/NV 2014, 564). - BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle
Hierunter fällt auch eine eindeutig unzutreffende Parteibezeichnung (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104). - BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener …
Der Senat hat das Rubrum das FG-Urteils gemäß § 107 FGO insoweit berichtigt, als dieses als Kläger noch den im Verlauf des Klageverfahrens verstorbenen A und nicht die an seine Stelle als Alleinerbin getretene Z als Klagepartei aufgeführt hat (…zur Berichtigungsmöglichkeit in diesem Fall vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Januar 1987 II R 74/84, BFH/NV 1988, 371; vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104;… vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844).
- BFH, 20.04.2004 - IX R 36/03
Teilfeststellungsverjährung
Der Senat sieht davon ab, das Rubrum des FG-Urteils, das statt der Erbengemeinschaft nach B den verstorbenen B als Beteiligten nennt, nach § 107 FGO zu berichtigen (zur Berichtigungsmöglichkeit in diesem Fall vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104;… vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844 unter 1.), da die Vorentscheidung im Ganzen aufzuheben ist (…vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1991 II R 51/88, BFH/NV 1992, 371 unter 1.). - BFH, 25.11.1999 - III B 5/99
Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU
Eine eindeutig unzutreffende Parteibezeichnung ist gemäß § 107 FGO wegen offenbarer Unrichtigkeit jederzeit, und zwar auch vom BFH im Rechtsmittelverfahren zu berichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104, …und vom 16. Februar 1993 V R 107/86, BFH/NV 1994, 355;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 107 FGO Tz. 3). - BFH, 16.02.1993 - V R 107/86
Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil (§ 107 FGO )
Diese liegt u.a. vor, wenn das Urteil als Klägerin eine nicht mehr existente Person benennt, deren Parteistellung inzwischen auf eine andere Person übergegangen ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104;… vom 10. August 1987 IX B 147/86, BFH/NV 1988, 165). - BFH, 17.02.1994 - VIII R 32/92
Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids
Gemäß § 107 FGO war der Tenor des FG- Urteils insoweit von Amts wegen zu berichtigen, als er zu Unrecht den bereits verstorbenen Kläger als Prozeßbeteiligten benennt (BFH-Beschluß vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104). - BFH, 31.01.1992 - IX B 101/91 Anschluß an Senatsbeschluß vom 20. Januar 1988 IX R 155/83.
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