Rechtsprechung
| BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirtschaftlich einheitlicher Vorgang bei der Vereinbarung eines Damnums für ein Hauptdarlehen sowie der gleichzeitigen Gewährung eines Zusatzdarlehens zur Finanzierung des Damnums
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BFH, 08.11.1988 - IX R 96/84
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Die sonst bei Darlehensauszahlung fällige Damnumsschuld ist in den Fällen der Tilgungsstreckung gestundet (zuletzt Senatsurteile vom 8. November 1988 IX R 177/85, BFH/NV 1989, 298, und IX R 96/84, BFH/NV 1989, 496; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. Oktober 1989 VII R 1/87, BFHE 158, 502, BStBl II 1990, 198).Das Damnum gehört zum Gesamtentgelt für die Kapitalnutzung (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1989, 496).
- BFH, 24.10.1989 - VII R 1/87
Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitute im Hinblick auf …
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Die sonst bei Darlehensauszahlung fällige Damnumsschuld ist in den Fällen der Tilgungsstreckung gestundet (…zuletzt Senatsurteile vom 8. November 1988 IX R 177/85, BFH/NV 1989, 298, und IX R 96/84, BFH/NV 1989, 496; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. Oktober 1989 VII R 1/87, BFHE 158, 502, BStBl II 1990, 198). - BFH, 10.06.1988 - III R 248/83
Außergewöhnliche Belastungen sind auch bei Fremdfinanzierung im Jahr der …
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Auch der Hinweis des FG, der BFH habe zwischenzeitlich im Urteil vom 10. Juni 1988 III R 248/83 (BFHE 154, 63, BStBl II 1988, 814) entschieden, daß außergewöhnliche Belastungen, die der Steuerpflichtige mit Kredit bezahlt, im Zeitpunkt der Verausgabung und nicht erst im Zeitpunkt der Rückzahlung des Kredits abziehbar sind, vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen; denn im Bereich der Werbungskosten, um die es hier geht, war seit jeher unbestritten, daß kreditierte Ausgaben schon im Zeitpunkt der Bezahlung der Ausgaben geleistet und damit abziehbar sind (vgl. Urteil des Reichs finanzhofs vom 10. Februar 1937 VI A 111/37, RFHE 41, 50, RStBl 1937, 898; BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 209/69, BFHE 104, 235, BStBl II 1972, 250;… Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl. 1964, § 9 Anm. 6).
- BFH, 06.12.1965 - GrS 2/64
Einbehaltung eines Damnums bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Diese Rechtsprechung geht auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 6. Dezember 1965 GrS 2/64 S (BFHE 84, 399, BStBl III 1966, 144) zurück, in der dieser zwischen der Begleichung eines Damnums durch Verrechnung und der Stundung des Damnums durch Aufnahme eines Tilgungsstreckungsdarlehens unterscheidet (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1974 VIII R 105/70, BFHE 114, 412, BStBl II 1975, 330). - BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70
Entscheidung des Großen Senats - Abweichung eines Senats - Zulässige Vorlage - …
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Der Beschluß des Großen Senats ist für den erkennenden Senat bindend (Beschluß des Großen Senats vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207;… vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 11 Anm. 16). - BFH, 10.12.1971 - VI R 209/69
Kosten der Berufsfortbildung bei Darlehensaufnahme
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Auch der Hinweis des FG, der BFH habe zwischenzeitlich im Urteil vom 10. Juni 1988 III R 248/83 (BFHE 154, 63, BStBl II 1988, 814) entschieden, daß außergewöhnliche Belastungen, die der Steuerpflichtige mit Kredit bezahlt, im Zeitpunkt der Verausgabung und nicht erst im Zeitpunkt der Rückzahlung des Kredits abziehbar sind, vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen; denn im Bereich der Werbungskosten, um die es hier geht, war seit jeher unbestritten, daß kreditierte Ausgaben schon im Zeitpunkt der Bezahlung der Ausgaben geleistet und damit abziehbar sind (vgl. Urteil des Reichs finanzhofs vom 10. Februar 1937 VI A 111/37, RFHE 41, 50, RStBl 1937, 898; BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 209/69, BFHE 104, 235, BStBl II 1972, 250;… Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl. 1964, § 9 Anm. 6). - BFH, 26.11.1974 - VIII R 105/70
Abflußzeitpunkt eines Damnums bei Tilgungsstreckungsdarlehen
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Diese Rechtsprechung geht auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 6. Dezember 1965 GrS 2/64 S (BFHE 84, 399, BStBl III 1966, 144) zurück, in der dieser zwischen der Begleichung eines Damnums durch Verrechnung und der Stundung des Damnums durch Aufnahme eines Tilgungsstreckungsdarlehens unterscheidet (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1974 VIII R 105/70, BFHE 114, 412, BStBl II 1975, 330). - BFH, 08.11.1988 - IX R 177/85
Abzug eines Damnums als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Die sonst bei Darlehensauszahlung fällige Damnumsschuld ist in den Fällen der Tilgungsstreckung gestundet (zuletzt Senatsurteile vom 8. November 1988 IX R 177/85, BFH/NV 1989, 298, und IX R 96/84, BFH/NV 1989, 496; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. Oktober 1989 VII R 1/87, BFHE 158, 502, BStBl II 1990, 198). - RFH, 10.02.1937 - VI A 111/37
Auszug aus BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90
Auch der Hinweis des FG, der BFH habe zwischenzeitlich im Urteil vom 10. Juni 1988 III R 248/83 (BFHE 154, 63, BStBl II 1988, 814) entschieden, daß außergewöhnliche Belastungen, die der Steuerpflichtige mit Kredit bezahlt, im Zeitpunkt der Verausgabung und nicht erst im Zeitpunkt der Rückzahlung des Kredits abziehbar sind, vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen; denn im Bereich der Werbungskosten, um die es hier geht, war seit jeher unbestritten, daß kreditierte Ausgaben schon im Zeitpunkt der Bezahlung der Ausgaben geleistet und damit abziehbar sind (vgl. Urteil des Reichs finanzhofs vom 10. Februar 1937 VI A 111/37, RFHE 41, 50, RStBl 1937, 898; BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 209/69, BFHE 104, 235, BStBl II 1972, 250;… Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl. 1964, § 9 Anm. 6).
- BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05
Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Im Falle einer Tilgungsstreckung, nämlich der Auszahlung des Darlehens mit 100 v.H. gegen Gewährung eines weiteren Darlehens in Höhe des Disagios sind Tilgungszahlungen gleich einem Damnum geleistet (s. auch BFH-Urteile vom 13. September 1994 IX R 20/90, BFH/NV 1995, 293;… vom 15. November 1994 IX R 11/92, BFH/NV 1995, 669, zum Werbungskostenabzug;… ferner Blümich/Glenk, a.a.O., § 11 EStG Rz. 86). - FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 289/98
Aufwendungen für ein Disagio als Werbungskosten bei sog. Tilgungsstreckung
Diese Rechtsprechung des BFH gehe auf eine Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 06.12.1965 (BStBl III 1966, 144) zurück und sei vom BFH im Urteil vom 13.09.1994 (IX R 20/90, BFH/NV 1995, 293) bestätigt worden.Diese Grundsätze zur Abziehbarkeit eines Damnums als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch dann, wenn das Damnum erst anlässlich der Kreditverlängerung vereinbart wird (BFH vom 13.09.1994 IX R 20/90 BFH/NV 1995, 293).
Das Damnum soll im wirtschaftlichen Ergebnis erst mit der Tilgung des Zusatzdarlehens gezahlt werden; denn die Kreditierung des Damnums bewirkt, dass eine tatsächliche Belastung der Kläger erst zu den für die Rückzahlung des Zusatzdarlehens vereinbarten Zeitpunkten eintritt (BFH o.a. BFH/NV 1995, 293).
- FG Köln, 19.11.1997 - 11 K 6482/94
Berücksichtigung von Schuldzinsen und Gebühren als Werbungskosten bei den …
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- FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6758/95
Steuerliche Berücksichtigung eines Disagios; Abzug eines Damnums bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Berlin, 30.05.2002 - 9 K 9102/99
Abfluss von Werbungskosten bei Gewährung eines Aufwendungsdarlehens
Hiernach komme ein sofortiger Werbungskostenabzug nicht in Betracht, wenn Darlehen und Tilgungsstrekkungsdarlehen eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bildeten, was stets der Fall sei, wenn es sich um denselben Gläubiger handele (…Schmidt / Drenseck Einkommensteuergesetz - EStG - 17. Auflage, § 9 Rz. 92; Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 13. September 1994 IX R 20/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1995, 293 …und vom 15. November 1994 IX R 11/92, BFH/NV 1995, 669).Die Bewilligung der Aufwendungshilfe sowie die Regelungen über die Leistung des Verwaltungskostenbeitrages stellen danach eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit dar (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1994 IX R 20/90, BFH/NV 1995, 293).
- FG Düsseldorf, 16.12.1999 - 13 K 556/95
Einkunftserzielung als Absicht, auf Dauer gesehen ein positives Ergebnis …
Auch aus Darlehensmitteln geleistete Ausgaben sind aber im Zeitpunkt der Bezahlung geleistet und damit - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug - als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteile vom 13.09.1994 IX R 20/90, BFH/NV 1995, 293 und vom 10.12.1971 VI R 209/69, BStBl II 1972, 250 ). - BFH, 15.01.2003 - IX B 130/02 Das Finanzgericht hat --worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zutreffend hinweist-- unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Tilgungsstreckung (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1994 IX R 20/90, BFH/NV 1995, 293, m.w.N.) auf Grund der Besonderheiten des Streitfalls einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang in der Bewilligung der Aufwendungshilfe und der Regelung über die Leistung des Verwaltungskostenbeitrags gesehen.
- BFH, 15.11.1994 - IX R 11/92
Begleichung eines Damnums durch ein Tilgungsstreckungsdarlehen
Diese Rechtsprechung, die der Senat erneut durch Urteil vom 13. September 1994 IX R 20/90, BFH/NV 1995, 293 bestätigt hat, geht auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 6. Dezember 1965 GrS 2/64 S (BFHE 84, 399, BStBl III 1966, 144) zurück, in der dieser zwischen der Begleichung eines Damnums durch Verrechnung und der Stundung des Damnums durch Aufnahme eines Tilgungsstrekungsdarlehens unterscheidet (vgl. BFH- Urteil vom 26. November 1974 VIII R 105/70, BFHE 114, 412, BStBl II 1975, 330). - FG Düsseldorf, 27.10.1989 - 2 K 423/84
Einkommensteuer; Abzugsfähigkeit eines Damnums
Das Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Az.IX R 20/90 anhängig.
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