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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7104
BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88 (https://dejure.org/1988,7104)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1988 - IX R 28/88 (https://dejure.org/1988,7104)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - IX R 28/88 (https://dejure.org/1988,7104)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.05.1980 - I R 135/77

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils - Grund des Steueranspruchs - Rüge

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88
    § 99 FGO eröffnet nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, nicht die Möglichkeit, über die Höhe eines einzelnen Besteuerungsmerkmals zu befinden (BFH-Urteile vom 20. Juni 1968 IV R 222/66, BFHE 93, 365, BStBl II 1968, 804; vom 6. November 1969 IV R 209/67, BFHE 97, 407, BStBl II 1970, 188; vom 5. März 1974 I R 91/72, BFHE 111, 460, BStBl II 1974, 359; vom 14. Mai 1980 I R 135/77, BFHE 131, 194, BStBl II 1980, 695).

    Der Mangel der Zulässigkeit des Zwischenurteils ist ohne Rüge von Amts wegen zu berücksichtigen (Urteil in BFHE 131, 194, BStBl II 1980, 695, m.w.N.).

  • BFH, 14.07.1982 - II R 1/81

    Anfechtungsklage - Grunderwerbsteuerbescheid - Zulässigkeit eines Zwischenurteils …

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88
    Anspruch in diesem Sinn ist nicht der Prozeßanspruch des Klägers, sondern der materielle Steueranspruch des FA (vgl. Urteil des BFH vom 14. Juli 1982 II R 1/81, BFHE 136, 506, BStBl II 1983, 25, m.w.N.).

    Das Urteil des II. Senats in BFHE 136, 506, BStBl II 1983, 25 betrifft den Sonderfall des Streites um die Grunderwerbsteuerpflicht; die Grundsätze dieses Urteils lassen sich auf Steuerarten, bei denen sich der Steueranspruch auf eine Vielzahl von Besteuerungsgrundlagen gründet, nicht übertragen.

  • BFH, 12.06.1986 - V R 93/76

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Beiträge eines Lohnsteuerhilfevereins

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88
    Das BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 93/76 (BFH/NV 1987, 781), aus dem die Vorinstanz die Berechtigung zum Erlaß des Zwischenurteils herleitet, steht nicht in Widerspruch zu der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Im vorliegenden Fall hat das FG zu den Besteuerungsgrundlagen, die nicht das Einfamilienhaus betreffen, keine Feststellungen getroffen, so daß auch nach dem Urteil in BFH/NV 1987, 781 kein Zwischenurteil ergehen durfte.

  • BFH, 14.02.2001 - X R 82/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Dauernutzungsvertrag

    Es müssen sämtliche den Anspruchsgrund betreffenden Streitpunkte erledigt werden, so dass nach Ergehen des Zwischenurteils nur noch über die Höhe der streitigen Steuer zu entscheiden ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1988 IX R 28/88, BFH/NV 1989, 513, m.w.N. zur Rspr.).
  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 35/91

    Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils oder Grundurteils

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß "Anspruch" i.S. von § 99 FGO der materiell-rechtliche Steueranspruch ist (BFH-Urteile vom 14. Juli 1982 II R 1/81, BFHE 136, 506, BStBl II 1983, 25;… vom 25. November 1987 I R 182/83, BFH/NV 1988, 786; vom 25. Oktober 1988 IX R 28/88, BFH/NV 1989, 513;… vom 30. März 1989 IV R 71/88, BFH/NV 1990, 228).
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 76/95

    Vermehrung oder Verminderung des Vergleichswertes der landwirtschaftlichen …

    Einer förmlichen Zurückverweisung gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO bedarf es nicht, denn der Rechtsstreit befindet sich mit der Aufhebung des nach § 99 Abs. 2 FGO erlassenen Zwischenfeststellungs-Gerichtsbescheids wieder in der Lage, die vor dem Erlaß des Zwischenfeststellungs-Gerichtsbescheids gegeben war (BFH-Urteile vom 30. Mai 1975 III R 72/74, BFHE 116, 93, BStBl II 1975, 714, und vom 25. Oktober 1988 IX R 28/88, BFH/NV 1989, 513).
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