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| VGH Hessen, 20.08.1980 - IX R 3/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 1 S 254/05
Verwaltungsakt; wirksame Bekanntgabe; Handlungsunfähigkeit; Beweislast
Im Interesse des Gebots effektiven Rechtsschutzes, das der dienenden Funktion des Verwaltungsprozessrechts Rechnung trägt, ist vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren, auch wenn nach dem Vortrag des Antragstellers ein Nicht-Verwaltungsakt vorliegt; mit dieser verfahrensrechtlichen Einordnung kann auch weiteres Vorbringen, das sich auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bezieht, ohne prozessuale Schwierigkeiten geprüft werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.8.1980 - IX R 3/80 -, ESVGH 34, 144 ;… P. Stelkens/U. Stelkens in: Stelkens u.a. , VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 41 Rn. 28a; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.12.1990 - 10 S 2466/90 -, NVwZ 1991, 1195 f.).Beruft sich der Adressat einer belastenden Verfügung auf seine Handlungsunfähigkeit, liegt die Beweislast - anders als bei der Frage des Zugangs des Bescheids (siehe § 4 Abs. 1 2. Hs. VwZG; § 41 Abs. 2 2. Hs. VwVfG, vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 20.8.1980 - IX R 3/80 -, ESVGH 34, 144 ) - nicht bei der Behörde, sondern beim Empfänger, der einen Ausnahmetatbestand für sich in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.1994 - 2 B 173.93 -, NJW 1994, 2633 f. m.w.N.).
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