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Rechtsprechung
   BFH, 05.12.2006 - IX R 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13413
BFH, 05.12.2006 - IX R 32/05 (https://dejure.org/2006,13413)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2006 - IX R 32/05 (https://dejure.org/2006,13413)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - IX R 32/05 (https://dejure.org/2006,13413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 11 Abs. 5; ; EigZulG § 17 Satz 8; ; EigZulG § 17; ; EigZulG § 17 Satz 3; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BGB § 134; ; GenG § 22 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 17
    Eigenheimzulage: Anschaffung eines Genossenschaftsanteils

  • datenbank.nwb.de

    Erbringung der Einlage für einen Genossenschaftsanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abzug von Ehegattenunterhalt trotz Bestandskraft des Steuerbescheids

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 17
    Abtretung; Einlage; Genossenschaftsanteil; Kreditierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04

    Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - IX R 32/05
    (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065, m.w.N.).

    Durch die Einbeziehung des Erwerbs von Anteilen an eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in die Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz sollte unter anderem die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaften durch Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals verbessert werden, um so die Voraussetzungen für ein verstärktes Engagement im Wohnungsneubau zu schaffen (…BTDrucks 13/2784, S. 40; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1065).

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit …

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - IX R 32/05
    Der Zweck der genannten Vorschrift besteht darin, die Genossenschaft daran zu hindern, mit einer Kreditgewährung zur Erfüllung der Einzahlungspflicht das Eigenkapital, das der Sicherung der Geschäfte der Genossenschaft dienen soll, vorschussweise aus ihren eigenen Mitteln aufzubringen (…BTDrucks 7/97, S. 21; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. Dezember 1982 III ZR 90/81, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1420).
  • FG Münster, 10.01.2008 - 1 K 4985/06

    Erbringung der Mindesteinlage eines Mitglieds einer Wohnbaugenossenschaft gemäß § …

    Die aktuelle Entscheidung des BFH vom 5. Dezember 2006 (IX R 32/05, BFH/NV 2007, 655) sei nicht einschlägig, da dort der Eigenheimzulageanspruch nur deshalb abgelehnt worden sei, weil dieser als Gegenleistung der Einlage abgetreten worden sei.

    Ein solcher eigenständiger Beitrag liegt nicht vor, wenn der Anspruchsberechtigte einem anderen Genossen einen Teil der von diesem gezeichneten Anteile abkauft (so auch BFH-Urteil vom 5. Dezember 2006 IX R 32/05, BFH/NV 2007, 642).

    Durch diese Norm und die damit verbundene Förderung soll einer Genossenschaft die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliches privates Kapital zu erlangen (so schon BTDrucks 13/2784, 40;… BFH-Urteil vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065;vom 5. Dezember 2006 IX R 32/05, BFH/NV 2007, 642).

    Aufgrund der Entscheidung des BFH vom 5. Dezember 2006 (IX R 32/05, BFH/NV 2007, 655) ist die Problematik, ob die Mindesteinlage auch durch Abtretung von Genossenschaftsanteilen erbracht werden kann, geklärt.

    Aufgrund der Eindeutigkeit der Aussagen des BFH in dem Urteil vom 5. Dezember 2006 (a.a.O.) ist auch der Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht gegeben.

  • FG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 K 3758/09

    Eigenheimzulage: Vorfinanzierung der Genossenschaftseinlage durch verbundenes …

    Es handele sich um ein Finanzierungsmodell im Sinne des BFH-Urteils vom 05.12.2006 (Bundesfinanzhof -BFH- IX R 32/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH, BFH/NV 2007, 655).

    Denn durch die Einbeziehung des Erwerbs von Anteilen an eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in die Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz sollte unter anderem die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaft durch Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals verbessert werden (vgl. BFH vom 05.12.2006, IX R 32/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 655 m.w.N.; FG Münster vom 10.01.2008, 1 K 4985/06 EZ, EFG 2008, 780;… BFH vom 13.06.2008, IX B 51/08, BFH/NV 2008, 1459).

    Ausreichend zur Erfüllung des Tatbestandes des § 17 EigZulG ist es dagegen, wenn der Erwerber eines Genossenschaftsanteils für die Anschaffung einen Fremdkredit, etwa bei seiner Bank, aufnimmt und zur Rückführung dieses Kredits seinen Anspruch auf Eigenheimzulage an die Bank abtritt (BFH, BFH/NV 2007, 655).

    Rn. 49 Das Niedersächsische FG hat zwar (als Vorinstanz zu der Entscheidung des BFH vom 05.12.2006, BFH/NV 2007, 655) die Auffassung vertreten, es könne keinen Unterschied zu der Fallkonstellation der Kreditierung des Genossenschaftsanteils durch die Genossenschaft selbst bedeuten, wenn der Kredit zwar formal durch einen "Dritten" gewährt werde, wirtschaftlich Kreditgeber und Genossenschaft aber eng verknüpft seien.

  • FG Düsseldorf, 17.10.2010 - 17 K 3758/09

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Einzahlung von Geldbeiträgen in eine …

    Es handele sich um ein Finanzierungsmodell im Sinne des BFH-Urteils vom 05.12.2006 (Bundesfinanzhof -BFH- IX R 32/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH, BFH/NV 2007, 655).

    Denn durch die Einbeziehung des Erwerbs von Anteilen an eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in die Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz sollte unter anderem die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaft durch Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals verbessert werden (vgl. BFH vom 05.12.2006, IX R 32/05 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 655 m.w.N.; FG Münster vom 10.01.2008, 1 K 4985/06 EZ , EFG 2008, 780;… BFH vom 13.06.2008, IX B 51/08 , BFH/NV 2008, 1459).

    Ausreichend zur Erfüllung des Tatbestandes des § 17 EigZulG ist es dagegen, wenn der Erwerber eines Genossenschaftsanteils für die Anschaffung einen Fremdkredit, etwa bei seiner Bank, aufnimmt und zur Rückführung dieses Kredits seinen Anspruch auf Eigenheimzulage an die Bank abtritt (BFH, BFH/NV 2007, 655).

    Das Niedersächsische FG hat zwar (als Vorinstanz zu der Entscheidung des BFH vom 05.12.2006, BFH/NV 2007, 655) die Auffassung vertreten, es könne keinen Unterschied zu der Fallkonstellation der Kreditierung des Genossenschaftsanteils durch die Genossenschaft selbst bedeuten, wenn der Kredit zwar formal durch einen "Dritten" gewährt werde, wirtschaftlich Kreditgeber und Genossenschaft aber eng verknüpft seien.

  • BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: "geleistete Einlage" i.S.d. § 17 EigZulG

    Danach ist unter einer "geleisteten Einlage" i.S. des § 17 des Eigenheimzulagengesetzes nicht der übernommene Geschäftsanteil zu verstehen, sondern die tatsächlich erbrachte Geld(ein)zahlung; folglich kann die Einlage nicht --auch nicht teilweise-- durch Abtretung eines Teils des Geschäftsguthabens eines anderen Genossenschaftsmitglieds oder durch Abtretung des An-spruchs auf Eigenheimzulage bewirkt werden (BFH-Urteile vom 5. Dezember 2006 IX R 32/05, BFH/NV 2007, 655;… vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065, m.w.N.).
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