Rechtsprechung
| BFH, 22.10.1993 - IX R 32/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im Sinne des § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes (EStG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Aufwendig errichtetes Zweifamilienhaus (§ 21 EStG )
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 21 Abs. 2 EStG
Einkommensteuer; Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung unter Ansatz der Kostenmiete
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92
Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen …
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 32/91
Wie der Senat erneut in seinem Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51) ausgeführt hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung i.S. des § 21 Abs. 2 EStG als Rohmietwert regelmäßig die Marktmiete, nur in bestimmten Fällen die Kostenmiete anzusetzen.Isolierverglasung, Natursteintreppe, einige Edelholztüren sowie der offene Kamin sind nicht Ausstattungsmerkmale von solchem Gewicht, daß sie nach den Grundsätzen des Urteils IX R 35/92 den Ansatz der Kostenmiete rechtfertigen könnten, zumal die Ausstattung des Hauses im übrigen überwiegend durchschnittlich, teilweise auch unterdurchschnittlich ist.
- BFH, 21.01.1986 - IX R 7/79
Kostenmiete - Rohmietwert - Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung - …
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 32/91
Der Senat führte unter Hinweis auf sein Urteil vom 21. Januar 1986 IX R 7/79 (BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394) aus, das FG habe es rechtsfehlerhaft unterlassen, zu prüfen, ob der Rohmietwert der Wohnung anhand der Kostenmiete zu ermitteln sei. - BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83
Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen …
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 32/91
Auf die Revision des FA hob der erkennende Senat die Entscheidung des FG durch Urteil vom 21. Januar 1986 IX R 2/85 (BFH/NV 1986, 456) auf und verwies die Sache an das FG zurück. - BFH, 21.01.1986 - IX R 2/85
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 32/91
Auf die Revision des FA hob der erkennende Senat die Entscheidung des FG durch Urteil vom 21. Januar 1986 IX R 2/85 (…BFH/NV 1986, 456) auf und verwies die Sache an das FG zurück.
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 14 S 2450/01
Festsetzungsfrist für IHK-Beitrag - Festsetzungsverjährung
und 10.7.1997 nicht zulässigerweise ergangen wären, wenn es angesichts ihrer Wirksamkeit darauf überhaupt ankommt (vgl. BFH, Urteil vom 12.8.1987 - II R 202/84 -, BFHE 150, 319 = BStBl II 1988, 318; Urteil vom 4.11.1992 - IX R 32/91 -, BFHE 170, 291 = BStBl II 1993, 425).Auch ist nichts dafür ersichtlich oder von der Klägerin vorgebracht, dass die Ablaufhemmung nicht in dem steuerlichen Sachbereich eingetreten wäre, auf den sich die Außenprüfung bezog (vgl. BFH, Urteil vom 4.11.1992, a.a.O.).
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