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Rechtsprechung
   BFH, 01.12.1992 - IX R 36/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9002
BFH, 01.12.1992 - IX R 36/86 (https://dejure.org/1992,9002)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1992 - IX R 36/86 (https://dejure.org/1992,9002)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - IX R 36/86 (https://dejure.org/1992,9002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung als Werbungskosten bei der Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 36/86
    § 7 EStG unterscheidet nicht nach Einkunftsarten (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, zu C.III.1. c, dd).
  • BFH, 04.09.1990 - IX B 10/90

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 36/86
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 4. September 1990 IX B 10/90 (BFH/NV 1991, 164) entschieden, daß eine Versicherungsentschädigung insoweit zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehört, als sie Werbungskosten ersetzen soll.
  • FG Münster, 06.04.2016 - 13 K 136/15

    Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe …

    Zugleich wies sie darauf hin, dass eine Verrechnung der Aufwendungen mit den Versicherungsleistungen nicht zulässig sei und bezog sich insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1.12.1992 IX R 36/86.

    Zwar hat der Bundesfinanzhof mit dem von der Klägerseite zitierten Urteil vom 1.12.1992 IX R 36/86 (BFH/NV 1993, 472) entschieden, dass als Werbungskosten zu berücksichtigende Absetzungen für Abnutzung nicht mit einer Versicherungsleistung zur Wiederherstellung des Wirtschaftsguts verrechnet werden können.

  • BFH, 12.07.2016 - IX R 56/13

    Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale …

    Rn. 21 bb) Entsprechendes gilt, wenn die Leistung des Dritten ähnlich einer Mietausfallversicherung oder einer Mieteinnahmengarantie erbracht wird, um dem Steuerpflichtigen entgangene oder entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu ersetzen (vgl. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; zur Versicherungsleistung als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung s. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 36/86, BFH/NV 1993, 472).

    Entscheidend ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeflossene Leistung gerade dem Zweck dient, entgangene oder entgehende Mieteinnahmen zu ersetzen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 472).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 3 K 1699/05

    Berücksichtigungsfähigkeit von Unfallkosten als Werbungskosten bei den Einkünften …

    Dies entspreche ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 04.09.1990 IX B 10/90, BFH/NV 1991, 164 undUrteile vom 01.12.1992 IX R 333/87, BStBl II 1994, 12, vom 01.12.1992 IX R 36/86, BFH/NV 1993, 472; vom 23.03.1993 IX R 67/88, BStBl II 1993, 748).

    Bei Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Überschusseinkünften entstanden sind, die jedoch durch Versicherungsleistungen Dritter kompensiert worden sind, sind nach der Rechtsprechung einerseits entstandene Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, andererseits aber die Versicherungsleistungen - im Veranlagungszeitraum der Zahlung - als steuerpflichtige Einnahmen zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 14.08.1970 VI R 40/69, BStBl II 1970, 764 für eine Haftpflichtentschädigung nach Unfalltotalschaden eines Pkw;… BFH-Beschluss vom 04.09.1990 IX B 10/90, BFH/NV 1991, 164 zur Entschädigung der Rechtsschutzversicherung für Prozesskosten; BFH-Urteile vom 01.12.1992 IX R 333/87, BStBl II 1994, 11 und IX R 36/86, BFH/NV 1993, 472 jeweils zu Entschädigungsleistungen der Gebäudebrandversicherung; FG München, Urteil vom 18.03.1998 1 K 775/96, EFG 1998, 1083 zu Versicherungsleistungen der Pkw-Vollkaskoversicherung; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.1981 3 K 308/80, [...], zu Versicherungsleistungen bei Unfallkosten).

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