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Rechtsprechung
   BFH, 28.09.1993 - IX R 45/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13512
BFH, 28.09.1993 - IX R 45/93 (https://dejure.org/1993,13512)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1993 - IX R 45/93 (https://dejure.org/1993,13512)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1993 - IX R 45/93 (https://dejure.org/1993,13512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begehr der Herabsetzung der festgestellten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um die strittige Hebegebühr eines Notars

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 226/87

    Keine Werbungskosten durch Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - IX R 45/93
    Dazu zählen der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d.h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts stehen, soweit diese dem einzelnen Wirtschaftsgut zugeordnet werden können (Senatsurteil vom 14. Januar 1992 IX R 226/87, BFHE 166, 553, BStBl II 1992, 464; vgl. auch § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last; …

    Rn. 41 Vgl. BFH, Urteil vom 7. November 1963 - IV 210/62 S -, NJW 1964, 613, Urteil vom 16. Juli 1987 - V R 2/81 -, BStBl. II 1988, 190 (191) und Urteil vom 15. März 1994 - IX R 45/93 -, BStBl.II 1994, 600 (602); OVG NW, Urteil vom 20. Dezember 1984 - 3 A 1137/83 -, Rpfleger 1986, 191; Kuhn-Uhlenbruck a.a.O. § 58 Rdnr. 8c; Kilger a.a.O. § 58 Anm. 3c); Tipke/Kruse a.a.O. § 251 Tz. 23a-c; Hornung(Konkursverfahren) a.a.O. S. 64; ders.(Absonderungsrecht) a.a.O. S. 69; Hilbert/Reif a.a.O. S. 180.

    Rn. 60 vgl. zu diesem unverzichtbaren Wirksamkeitsrfordernis: BFH, Urteil vom 17. März 1970 - II 65/63 -, BStBl. II 1970, 598 (600) und Urteil vom 15. März 1994 a.a.O..

  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Schmutzwasserbeitrag

    Abgabenbescheide sind dann an den Insolvenzverwalter zu richten, wenn die Abgabenforderung zu den erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO gehört, derentwegen der Gläubiger nach §§ 53 i.V.m. 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorweg aus der Masse zu befriedigen ist und zwar - anders als der Kläger meint - unabhängig davon, ob gegen den Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits ein Bescheid ergangen ist und ob der Bescheid bereits bestandskräftig ist (vgl. BFH, Urteil vom 28. September 1993 - IX R 45/93 -, BstBl. II 1994, 600 zum Konkursverwalter;… zur Frage, wann eine Beitragsschuld eine Masseverbindlichkeit darstellt, insbesondere eine abgabenrechtliche Forderung im insolvenzrechtlichen Sinne "begründet" ist, vgl. Urteil der Kammer vom 19. Januar 2012 - 6 K 855/10 -, juris Rn. 29).
  • VG Cottbus, 19.01.2012 - 6 K 855/10

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Abgabenbescheide sind demgegenüber gerade dann an den Insolvenzverwalter zu richten, wenn die Abgabenforderung zu den erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO gehört, deretwegen der Gläubiger nach §§ 53 i.V.m. 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorweg aus der Masse zu befriedigen ist und zwar - anders als der Kläger meint - unabhängig davon, ob gegen den Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits ein Bescheid ergangen ist und ob der Bescheid bereits bestandskräftig ist (vgl. BFH, Urteil vom 28. September 1993 - IX R 45/93 -, BStBl. II 1994, 600 zum Konkursverwalter).
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