Rechtsprechung
| BFH, 20.04.2004 - IX R 48/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 126 Abs. 2; ; FördG § 3 Satz 2 Nr. 3; ; FördG § 4 Abs. 1; ; FördG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 7a Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Restwertabschreibungen - Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Restwertabschreibung für eine Sanierungsmaßnahme - Durch Sonderabschreibungen auf Anzahlungen vorverlagerter Begünstigungszeitraum - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG
- datenbank.nwb.de
Wie IX R 49/03 (v.)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
FördG § 4 Abs 3
Modernisierungsmaßnahmen; Restwertabschreibung
Verfahrensgang
- FG Köln, 12.02.2003 - 12 K 3628/01
- BFH, 20.04.2004 - IX R 48/03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.01.2004 - IX R 33/03
Sonderabschreibungen: Anzahlungen auf Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 48/03
Das ist möglich, weil das Fördergebietsgesetz als Anzahlungen auf Anschaffungskosten --unter weiteren hier nicht problematischen Voraussetzungen-- die volle Vorauszahlung des Kaufpreises begünstigt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582). - FG Köln, 12.02.2003 - 12 K 3628/01
Zweiter Begünstigungszeitraum nur von Ausschöpfung der Sonderabschreibung nach …
Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IX R 48/03
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 136 veröffentlichten Urteil insoweit statt.
- FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000
Auch aus dem BFH-Urteil vom 20.4.2004 IX R 48/03 (BFH/NV 2004, 1255) lässt sich nicht schließen, dass für nach 1998 entstandene Herstellungskosten oder Anschaffungskosten, die die 1998 geleisteten Anzahlungen bzw. Teilherstellungskosten übersteigenden, aufgrund der Regelung des § 7a Abs. 2 Satz 2 EStG noch Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG in Anspruch genommen werden können.Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).
- FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000
Auch aus dem BFH-Urteil vom 20.4.2004 IX R 48/03 (BFH/NV 2004, 1255) lässt sich nicht schließen, dass für nach 1998 entstandene Herstellungskosten oder Anschaffungskosten, die die 1998 geleisteten Anzahlungen bzw. Teilherstellungskosten übersteigenden, aufgrund der Regelung des § 7a Abs. 2 Satz 2 EStG noch Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG in Anspruch genommen werden können.Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).
- BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07
Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz von Treu und …
Nach der BFH-Rechtsprechung setzt die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 4 des Fördergebietsgesetzes (FördG) neben der Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG u.a. voraus, dass es zu einem Investitionsabschluss (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FördG) gekommen ist und dass das betreffende Wirtschaftsgut auch angeschafft bzw. hergestellt wurde (…vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408; vom 20. April 2004 IX R 49/03, BFHE 206, 113, BStBl II 2004, 600, und IX R 48/03, BFH/NV 2004, 1255; vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BFHE 205, 84, BStBl II 2004, 750; vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758). - BFH, 16.02.2006 - IX B 173/05
FörderG: Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3
b) Das FG hat im Streitjahr lineare AfA nicht nur für die Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern auch für die durch das Fördergebietsgesetz begünstigten nachträglichen Herstellungskosten zum Abzug zugelassen, obwohl deren Restwert (nur) gemäß § 4 Abs. 3 FördG zu verteilen war (s. dazu FG Köln, Urteil vom 12. Februar 2003 12 K 3628/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 136, 137; nachfolgend --entsprechend dem Revisionsgegenstand nur zur Frage des Beginns der Restwertabschreibung-- BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 48/03, BFH/NV 2004, 1255; vgl. auch Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/ Main vom 18. Oktober 1999 S 1988 - A - 37 - St II 24, Deutsches Steuerrecht 2000, 733). - FG Münster, 08.12.2005 - 8 K 802/03
Art und Weise der Korrektur einer überhöhten AfA nach § 7 Abs. 4 EStG und § 4 …
Diese Restwert-AfA nach § 4 Abs. 3 Fördergebietsgesetz kann bereits im ersten Jahr nach Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 Fördergebietsgesetz in Anspruch genommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.2004, IX R 4/03, BFH/NV 2004, 1255 und vom 20.04.2004, IX R 49/03, BFHE 206, 113, BStBl. II 2004, 600).
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