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| BFH, 14.07.1992 - IX R 49/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rückgängigmachung einer Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91
Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG
Auszug aus BFH, 14.07.1992 - IX R 49/88
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 41/91 (BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621) entschieden hat, kann ein Steuerpflichtiger die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG, die in einem bestandskräftigen Bescheid zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer geführt hat, nicht durch einen nachträglichen Austausch gegen bisher nicht geltend gemachte Werbungskosten rückgängig machen, um die erhöhten Absetzungen in einem Folgejahr nach § 7b Abs. 3 Satz 1 oder 3 EStG nachzuholen.
- BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
Keine Ausnutzung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 EStG, soweit sie bei …
Nachgeholt werden konnten geltend gemachte erhöhte Absetzungen, soweit sie in einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid nicht zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer geführt hatten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, 370, BStBl II 1992, 621, und vom 14. Juli 1992 IX R 49/88, BFH/NV 1993, 17).d) Der Senat weicht nicht von den Entscheidungen des IX. Senats in BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621 und in BFH/NV 1993, 17 ab.
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