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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15613
BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10 (https://dejure.org/2011,15613)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2011 - IX R 53/10 (https://dejure.org/2011,15613)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - IX R 53/10 (https://dejure.org/2011,15613)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

  • openjur.de

    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 4, HGB § 255 Abs 1 S 2, GmbHG § 32a, AktG § 57
    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 4 EStG 2002, § 255 Abs 1 S 2 HGB, § 32a GmbHG vom 19.07.2002, § 57 AktG
    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Grundsätze des Eigenkapitalrechts auf Finanzierungshilfen von Aktionären

  • datenbank.nwb.de

    Keine unternehmerische Beteiligung an einer AG bei fehlender Sperrminorität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender …

    Auszug aus BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
    Eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder eine Vorstandsfunktion genügen dafür nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2005 II ZR 66/03, Deutsches Steuerrecht 2005, 1416, und vom 26. März 1984 II ZR 171/83, BGHZ 90, 381;… vgl. auch Bayer in Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl. 2008, § 57 Rz 180 ff., m.w.N.;… Hüffer, Aktiengesetz, 8. Aufl., § 57 Rz 18;… Henze in AktG, Großkommentar, 4. Aufl., § 57 Rz 123 ff.; Junker, Das eigenkapitalersetzende Aktionärsdarlehen, in Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht --ZHR-- Bd. 156 --1992--, S. 394, 404 f.: weitergehend Habersack, Eigenkapitalersatz im Gesellschaftsrecht, ZHR 162 --1998-- S. 201, 220 f.).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei …

    Auszug aus BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
    Da Finanzierungsmaßnahmen nur unter diesen Voraussetzungen als funktionelles Eigenkapital zu beurteilen sind, führen sie folgerichtig nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn der Aktionär an der Aktiengesellschaft im vorgenannten Sinne unternehmerisch beteiligt ist (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als …

    Auszug aus BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt, § 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a.F. (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, und vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare …

    Auszug aus BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt, § 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a.F. (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, und vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 66/03

    Rückforderung von Finanzierungshilfen eines Aktionärs; Anwendbarkeit der …

    Auszug aus BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
    Eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder eine Vorstandsfunktion genügen dafür nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2005 II ZR 66/03, Deutsches Steuerrecht 2005, 1416, und vom 26. März 1984 II ZR 171/83, BGHZ 90, 381;… vgl. auch Bayer in Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl. 2008, § 57 Rz 180 ff., m.w.N.;… Hüffer, Aktiengesetz, 8. Aufl., § 57 Rz 18;… Henze in AktG, Großkommentar, 4. Aufl., § 57 Rz 123 ff.; Junker, Das eigenkapitalersetzende Aktionärsdarlehen, in Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht --ZHR-- Bd. 156 --1992--, S. 394, 404 f.: weitergehend Habersack, Eigenkapitalersatz im Gesellschaftsrecht, ZHR 162 --1998-- S. 201, 220 f.).
  • BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen …

    Auszug aus BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
    Rn. 13 a) Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb --unter weiteren hier nicht problematischen Voraussetzungen-- auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft; Entsprechendes gilt für einen Auflösungsverlust als den Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. das Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 60/05

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - Finanzierungsmaßnahmen eines …

    Auszug aus BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
    Ob die Gesellschaft in eine Krise geraten ist, hat das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls als Tatfrage (§ 118 Abs. 2 FGO) zu entscheiden (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 60/05, BFH/NV 2009, 896).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem …

    Auf dieses Urteil bezieht sich die Rechtsprechung des Senats zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungsleistungen eines Aktionärs stets ohne jede Einschränkung (vgl. Senatsurteile vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721, und vom 6. Dezember 2016 IX R 12/15, BFHE 256, 129, BStBl II 2017, 388).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch …

    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a.F.; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, juris, m.w.N.).

    Da Finanzierungsmaßnahmen lediglich unter diesen Voraussetzungen als funktionelles Eigenkapital zu beurteilen sind, führen sie nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn der Aktionär an der Aktiengesellschaft im vorgenannten Sinne unternehmerisch beteiligt ist (BFH-Urteile in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, juris).

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 44/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Verzicht auf Kleinanlegerprivileg

    Gewährt er ein Darlehen und fällt mit seinem Rückzahlungsanspruch insolvenzbedingt aus, führt dies grundsätzlich nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1783; vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, und vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721; ebenso Blümich/Vogt, § 17 EStG Rz 623; Heuermann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, 2089, 2092 f.; Pung/Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Kommentar zum KStG und EStG, § 17 EStG, Rz 318;… anderer Ansicht Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 32. Aufl., § 17 Rz 172; Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz 201a;… Schneider, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 17 Rz C 300).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche …

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721, und in BFH/NV 2011, 778, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10 % …

    Gewährt er ein Darlehen und fällt mit seinem Rückzahlungsanspruch gegen seine GmbH insolvenzbedingt aus, führt dies ebenso wenig zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner qualifizierten Beteiligung wie die Gewährung eines Darlehens für eine Aktiengesellschaft durch einen Aktionär, der an der Gesellschaft nicht unternehmerisch beteiligt ist (BFH-Urteile in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2506/13

    Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten …

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (…vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011; BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721;… BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).
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