Rechtsprechung
| BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 126 Abs. 5; EStG § 21 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Revision - BFH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 126 FGO
Finanzgerichtsordnung; Bindung des BFH im zweiten Rechtsgang an frühere Rechtsauffassung
Papierfundstellen
- BFHE 174, 195
- NJW 1995, 216
- BB 1994, 1416
- DB 1994, 1604
- BStBl II 1995, 130
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91
Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG )
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92
a) Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98) und IX R 33/91 (BFHE 174, 120) ausgeführt hat, ist der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Hause i. S. des § 21 Abs. 2 EStG anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich auf dem Grundstück eine Schwimmhalle befindet.Die Berechnung der Kostenmiete auf der Grundlage der II. BVO ist mit § 21 Abs. 2 EStG vereinbar (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91).
- BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92
Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen …
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92
a) Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98) und IX R 33/91 (BFHE 174, 120) ausgeführt hat, ist der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Hause i. S. des § 21 Abs. 2 EStG anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich auf dem Grundstück eine Schwimmhalle befindet. - GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92
Auch der BFH ist bei seiner Revisionsentscheidung im zweiten Rechtsgang grundsätzlich an diese rechtliche Beurteilung gebunden (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1979 II R 127/74, BFHE 129, 404, BStBl II 1980, 218). - BFH, 12.12.1979 - II R 127/74
Gegenleistung bei Übernahme zinsverbilligter öffentlicher Mittel
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92
Auch der BFH ist bei seiner Revisionsentscheidung im zweiten Rechtsgang grundsätzlich an diese rechtliche Beurteilung gebunden (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1979 II R 127/74, BFHE 129, 404, BStBl II 1980, 218). - BFH, 21.01.1986 - IX R 89/82
Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92
Auf die Revision des FA hob der erkennende Senat diese Entscheidung durch Urteil vom 21. Januar 1986 IX R 89/82 auf und verwies die Sache an das FG zurück.
- KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts
Offen bleiben kann schließlich auch, ob der für einen anderen Teil der Rechtsordnung vertretenen Ansicht zu folgen wäre, dass eine Änderung auch dann möglich sein soll, wenn das Revisionsgericht seine entsprechende Rechtsauffassung bei gleichzeitiger Entscheidung über mehrere Revisionen, die dieselbe Rechtsfrage betreffen, aufgibt und seine Rechtsprechung fortentwickelt (vgl. hierzu BFH NJW 1995, 216); denn eine solche Konstellation liegt hier nicht vor. - FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 6 K 38/91
Durch Bausparkasse vereinnahmte unverzinsliche Einlagen; Passive …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Saarland, 28.11.2000 - 2 K 285/00
Kein Vorkostenabzug (§ 10 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) für zwischenvermietetes …
Der unmittelbare Zusammenhang zwischen Anschaffung und Entstehung des Erhaltungsaufwands ist vorliegend nämlich schon deshalb nicht gewahrt, weil die Kläger das Anwesen im Anschluss an den Erwerb zunächst vermietet hatten, bevor sie das Gebäude renoviert und umgebaut haben, um es dann selbst zu nutzen (vgl. BFH…, Urteil vom 22. April 1998 X R 4/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1998, 1221;… Beschluss vom 29. Dezember 1997 X B 129/97, BFH/NV 1998, 699, Urteile vom 13. Dezember 1995 X R 98/92, BFH/NV 1996, 401;… vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BStBl II 1996, 151, und vom 21. Juni 1994 IX R 62/92, BFH/NV 1995, 108). - BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Taschengeld und Bekleidungsbeihilfe …
Die Bindung entfällt lediglich dann, wenn das Revisionsgericht inzwischen seine der Zurückverweisung zugrundeliegende Rechtsauffassung geändert hat und dann erneut mit derselben Sache befaßt wird (vgl Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes BSGE 35, 293, 295) oder wenn er seine bisherige Rechtsauffassung bei der gleichzeitigen Entscheidung über andere Revisionen, die dieselbe Rechtsfrage betreffen, aufgibt (vgl BFH NJW 1995, 216).
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