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| BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
dazu z. B. BFH-Beschluß vom 24. November 1994 X R 115/94. - BFH, 09.07.1997 - IX R 4/97
Rüge mangelhafter Sachverhaltsaufklärung als eine zulassungsfreie Revision …
Auszug aus BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
B. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1997 IX R 4/97. - BFH, 09.07.1997 - IX R 17/97
Umdeutung eines als Revision bezeichneten Rechtsmittels in eine …
Auszug aus BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
B. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1997 IX R 17/97.
- FG Hamburg, 28.10.2003 - III 219/02
Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit der Klage nach Erledigung des …
c) Zwar könnte die Zulässigkeit einer Anfechtung des aufgrund der Vorprozess-Einigung ergangenen Gewinnfeststellungsbescheids zu prüfen sein, wenn mit der Klage eine unvollständige oder sonst rechtsfehlerhafte Umsetzung einer Änderungszusage geltend gemacht wird, die bei der Erledigungserklärung des Vorprozesses abgegeben wurde (vgl. FG München vom 18. Juli 1997 8 K 3436/97, EFG 1998, 78 , rechtskräftig durch BFH vom 8. April 1998 IX R 71/97, BFH/NV 1998/1364; FG Berlin vom 30. April 1987 I 146/86, EFG 1987, 627, rechtskräftig; FG Köln vom 23. Oktober 1986 II K 92/86, EFG 1987, 258; ferner zur Alternative von § 68 FGO a.F. und Einspruch BFH vom 10. Juli 1980 IV R 11/78, BFHE 131, 267 , BStBl II 1981, 5). - FG München, 20.05.2010 - 11 K 2508/07
Unzulässigkeit der Anfechtung von nach Erledigungserklärungen ergangenen …
20 2.Eine Anfechtung des aufgrund der Vorprozess-Einigung ergangenen neuen Steuerbescheide käme nur dann in Betracht, wenn mit der Klage eine unvollständige oder sonst rechtsfehlerhafte Umsetzung einer Änderungszusage geltend gemacht wird, die bei der Erledigungserklärung des Vorprozesses abgegeben wurde (vgl. FG München vom 18. Juli 1997 8 K 3436/97, EFG 1998, 78, rechtskräftig durch BFH vom 8. April 1998 IX R 71/97, BFH/NV 1998/1364; FG Berlin vom 30. April 1987 I 146/86, EFG 1987, 627, rechtskräftig; FG Köln vom 23. Oktober 1986 II K 92/86, EFG 1987, 258; ferner zur Alternative von § 68 FGO a.F. und Einspruch BFH vom 10. Juli 1980 IV R 11/78, BStBl II 1981, 5).
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