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Rechtsprechung
   BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7252
BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03 (https://dejure.org/2005,7252)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2005 - IX R 77/03 (https://dejure.org/2005,7252)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - IX R 77/03 (https://dejure.org/2005,7252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EigZulG § 2; ; EigZulG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1
    EigZul - Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, EStG § 12
    Anschaffungskosten; Fremdvergleich; Kaufpreisrate; Schuldübernahme; Vertrag zwischen Angehörigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.05.2004 - III R 29/03

    Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Deshalb kann sie den Fördergrundbetrag (§ 9 EigZulG) nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil geltend machen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 29/03, BFHE 206, 253, BStBl II 2005, 77), hier in Höhe von 22 v.H. eines Betrages von 5 000 DM (= 1 100 DM).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704;… vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Angehörige dürfen ihre Verträge nachträglich ändern um ihre steuerrechtliche Anerkennung zu erreichen (vgl. zur möglichen nachträglichen Vertragsänderung BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Dass auch der Ehemann der Klägerin die Schuld im Verhältnis zur Bank übernommen hat, ist im hier maßgeblichen Rechtsverhältnis der Klägerin zu ihrer Tochter ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sind (…BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245, und vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, zu § 10e EStG).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Da die Wohnungseigentumsförderung den Begünstigten von den zur Erlangung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat nur derjenige Anspruch auf die Grundförderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128, m.w.N. zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704;… vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sind (BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245, …und vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, zu § 10e EStG).
  • BFH, 12.01.1983 - IV R 180/80

    Zur Ermittlung des Veräußerungspreises i. S. von § 16 Abs. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Denn der BFH hat --worauf die Klägerin in der Revisionsbegründung zutreffend hinweist-- in seinem Urteil vom 12. Januar 1983 IV R 180/80 (BFHE 137, 481, BStBl II 1983, 595) eine solche Gestaltung (dort zwischen Geschwistern) ohne weiteres steuerrechtlich gebilligt.
  • BFH, 09.11.1994 - X R 97/91

    § 10 e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb eines Rohbaus

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06

    Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen (Hof-)Erbfolge …

    Dem Erwerber entstehen durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).
  • FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit …

    Da die Wohnungseigentumsförderung den Begünstigten von den zur Erlangung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat nur derjenige Anspruch auf die Grundförderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31;vom 13.01.1993 X R 53/91, BStBl. II 1993, 346 zum § 10 e EStG).

    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Urteile vom 24.03.1993 X R 25/91, BStBl II 1993, 704;vom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sind (BFH-Urteile vom 01.03.2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245, undvom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31).

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 40/05

    Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Das Entgelt kann auch in der Übernahme einer Schuld des veräußernden Angehörigen bestehen, die der Erwerber tatsächlich begleicht (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 21/05

    Berücksichtigung der Übernahme einer Schuld durch den Anspruchsberechtigten

    Diese Gegenleistung kann auch in der Übernahme einer Schuld des veräußernden Angehörigen bestehen, die der Erwerber tatsächlich begleicht (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31;… vom 24. August 2006 IX R 40/05, BFH/NV 2006, 2236) und dem Begünstigten nicht lediglich unentgeltlich zuwendet.
  • FG München, 02.04.2009 - 10 V 234/09

    Kein Anspruch auf Eigenheimzulage bei verschleierter Schenkung

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sind (BFH-Urteil vom 7.7.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31).
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