Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2010 - IX ZB 128/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Restschuldbefreiung: Qualifiziertes Verschulden des Schuldners beim Irrtum über die Vermögenszugehörigkeit einer Forderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 290 Abs 1 Nr 5 InsO, § 290 Abs 1 Nr 6 InsO
Restschuldbefreiung: Qualifiziertes Verschulden des Schuldners beim Irrtum über die Vermögenszugehörigkeit einer Forderung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 290 Abs 1 Nr 5 InsO, § 290 Abs 1 Nr 6 InsO
Restschuldbefreiung: Qualifiziertes Verschulden des Schuldners beim Irrtum über die Vermögenszugehörigkeit einer Forderung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Schuldners im Falle der irrtümlichen Annahme der Zugehörigkeit einer zuvor aus prozesstaktischen Gründen an ihn abgetretenen Forderung zu seinem Vermögen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Schuldners im Falle der irrtümlichen Annahme der Zugehörigkeit einer zuvor aus prozesstaktischen Gründen an ihn abgetretenen Forderung zu seinem Vermögen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 17.02.2009 - 8 IN 139/06
- LG Freiburg, 27.05.2009 - 3 T 138/09
- BGH, 16.09.2010 - IX ZB 128/09
Papierfundstellen
- NZI 2010, 911
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.07.2009 - IX ZB 63/08
Notwendiger Umfang eines Verzeichnisses über Forderungen gegen den Schuldner …
Auszug aus BGH, 16.09.2010 - IX ZB 128/09
Rn. 2 1. Das Beschwerdegericht ist bei der Beurteilung des Umstands, dass der Schuldner im Verzeichnis seines Vermögens eine beim Landgericht Münster eingeklagte Forderung nicht angegeben hat, nicht von der Rechtsprechung des Senats abgewichen, nach der es nicht Aufgabe des Schuldners sein kann, seine Aktiva zu bewerten und für die Gläubiger vermeintlich uninteressante Positionen auszusparen (etwa BGH, Beschl. v. 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, WM 2009, 1518, 1519 Rn. 10;… v. 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530, 531 Rn. 10; je m.w.N.). - BGH, 15.04.2010 - IX ZB 175/09
Restschuldbefreiung: Nichtanzeige des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einer GmbH …
Auszug aus BGH, 16.09.2010 - IX ZB 128/09
Rn. 2 1. Das Beschwerdegericht ist bei der Beurteilung des Umstands, dass der Schuldner im Verzeichnis seines Vermögens eine beim Landgericht Münster eingeklagte Forderung nicht angegeben hat, nicht von der Rechtsprechung des Senats abgewichen, nach der es nicht Aufgabe des Schuldners sein kann, seine Aktiva zu bewerten und für die Gläubiger vermeintlich uninteressante Positionen auszusparen (…etwa BGH, Beschl. v. 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, WM 2009, 1518, 1519 Rn. 10; v. 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530, 531 Rn. 10; je m.w.N.).
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 250/08
Restschuldbefreiungsversagung: Verschulden des Schuldners bei eigenmächtiger …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt es deshalb nicht der Beurteilung des Schuldners, Angaben zu unterlassen, weil sie für die Gläubiger nicht von Interesse seien (BGH…, Beschluss vom 17. März 2005, aaO;… vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96 Rn. 8; vom 16. September 2010 - IX ZB 128/09, NZI 2010, 911 Rn. 2).Ein unvermeidbarer Irrtum des Schuldners über den Umfang seiner aus §§ 305, 307 InsO folgenden Pflichten kann Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Einzelfall allerdings ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2010, aaO).
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