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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10777
BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03 (https://dejure.org/2007,10777)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - IX ZB 23/03 (https://dejure.org/2007,10777)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - IX ZB 23/03 (https://dejure.org/2007,10777)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit …

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03
    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ 158, 212, 216 f; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f; v. 20. September 2007 - IX ZB 37/07).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04

    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der …

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03
    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ 158, 212, 216 f; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f; v. 20. September 2007 - IX ZB 37/07).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Sachverständigen im …

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03
    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ 158, 212, 216 f; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f; v. 20. September 2007 - IX ZB 37/07).
  • BGH, 15.10.2026 - IX ZB 34/25
    Eine solche Rechtsschutzform findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 23/03, juris Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 216 f; BGH…, vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 Rn. 9 ff;… vom 20. September 2007 - IX ZB 37/07, NZI 2008, 100 Rn. 8).
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