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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1989 - IX ZB 74/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7505
BGH, 21.09.1989 - IX ZB 74/89 (https://dejure.org/1989,7505)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1989 - IX ZB 74/89 (https://dejure.org/1989,7505)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1989 - IX ZB 74/89 (https://dejure.org/1989,7505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkung der Fristverlängerung vor den Gerichtsferien bei einem in die Gerichtsferien fallenden Endzeitpunkt - Folgen der Bezeichnung als "Feriensache"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZB 20/79

    Wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als Voraussetzung für einen …

    Auszug aus BGH, 21.09.1989 - IX ZB 74/89
    Die gemäß § 519 b Abs. 2, §§ 547, 567 Abs. 3, § 569 Abs. 1 (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1979 - VIII ZB 20/79, VersR 1980, 89, 90), § 577 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet.

    Dem Berufungsgericht ist auch die Entscheidung über die Kosten der Beschwerde zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59, VersR 1960, 181; Beschl. v. 24. Oktober 1979 - VIII ZB 20/79, VersR 1980, 89, 90; vgl. auch BGH, Beschl. v. 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78, VersR 1979, 443 f).

  • BGH, 26.11.1958 - IV ZB 296/58

    Feriensache

    Auszug aus BGH, 21.09.1989 - IX ZB 74/89
    Eine förmliche, den Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechende Zustellung der Verfügung des Vorsitzenden, durch die eine Sache als Feriensache bezeichnet wird, ist für deren Wirksamkeit unerläßlich (BGHZ 28, 398 f [BGH 26.11.1958 - IV ZB 296/58] ).

    Daß den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin die Gerichtsakten am 10. August 1989 übermittelt worden sind, vermag die Unwirksamkeit der Bezeichnung als Feriensache unabhängig von der Frage, ob die Prozeßbevollmächtigten den Inhalt der Verfügung vom 14. Juli 1989 vor dem Ende der dort gesetzten Frist zur Kenntnis genommen haben, schon deshalb nicht zu heilen, weil § 187 Satz 1 ZPO auf derartige Verfügungen nicht anzuwenden ist (BGHZ 28, 398, 399 [BGH 26.11.1958 - IV ZB 296/58] ; auch BGHZ 76, 236, 238 f).

  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur …

    Auszug aus BGH, 21.09.1989 - IX ZB 74/89
    Daß den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin die Gerichtsakten am 10. August 1989 übermittelt worden sind, vermag die Unwirksamkeit der Bezeichnung als Feriensache unabhängig von der Frage, ob die Prozeßbevollmächtigten den Inhalt der Verfügung vom 14. Juli 1989 vor dem Ende der dort gesetzten Frist zur Kenntnis genommen haben, schon deshalb nicht zu heilen, weil § 187 Satz 1 ZPO auf derartige Verfügungen nicht anzuwenden ist (BGHZ 28, 398, 399 [BGH 26.11.1958 - IV ZB 296/58] ; auch BGHZ 76, 236, 238 f).
  • BGH, 09.02.1994 - IV ZB 23/93

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Erklärung eines …

    Da es daran fehlt, ist die Bezeichnung als Feriensache ohne Rechtsfolgen geblieben; eine Heilung des Zustellungsmangels kommt hier nicht in Betracht (s. dazu BGHZ 28, 398 [BGH 26.11.1958 - IV ZB 296/58] und BGH, Beschluß vom 21. September 1989 - IX ZB 74/89 - VersR 1993, 66).
  • OLG München, 22.10.1990 - 5 W 2517/90
    Denn es würde bei einer wegen Fehlens eines Ferienantrages verfahrensfehlerhaften Bezeichnung des Rechtsstreits als Feriensache der falsche Rechtsschein erweckt, als sei eine Frist weiter gelaufen und möglicherweise - wie hier die Berufungsbegründungsfrist - bereits verstrichen, obwohl der Fristablauf nach § 223 ZPO gehemmt geblieben ist (OLG Celle NdsRpfl 1982, 84; BGH VersR 1990, 66).
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