Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorsätzlicher Verstoß gegen die Wahrheitspflicht - Anerkennung der Voraussetzungen eines besonders gelagerten Einzelfalls im Sinn des Beschlusses der Entschädigungsreferenten der Länder vom 2./3. Februar 1988
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88
Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte; …
Auszug aus BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96
Diese Würdigung ist prozessual grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1989 - I ZR 14/88, LM § 3 UrhG Nr. 4 unter 11, 2). - BGH, 14.03.1991 - IX ZR 284/90
Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit - Erneutes Aufgreifen eines …
Auszug aus BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96
Schließlich weicht das Berufungsurteil nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1991 - IX ZR 284/90, LM (H. 2/1992) § 211 BEG 1956 Nr. 23 = NJW-RR 1992, 56 ab. - BGH, 22.01.1987 - IX ZR 215/86
Abhilfe - Abhilfebescheid
Auszug aus BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96
Zwar weicht das Berufungsurteil - wie das beklagte Land mit Recht geltend macht - von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, wonach eine Abhilfe nicht in Betracht kommt, wenn der Kläger lediglich das alte Vorbringen wiederholt, das Gegenstand des Vorverfahrens war, und zwar gleichviel, ob es sich bei diesem Vorverfahren um ein Zweitverfahren (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 22. Januar 1987 - IX ZR 215/86, LM § 210 BEG 1956 Nr. 92) oder - wie hier - um ein nicht auf Abhilfe gerichtetes Verfahren handelt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. November 1975 - IX ZB 538/75, RzW 1976, 62).
- BGH, 08.02.1967 - IV ZB 634/66
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96
In einem bloßen Verfahrensfehler kann ein Abweichen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht gesehen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66, RzW 1967, 281). - BGH, 25.03.1982 - IX ZR 28/81
Verteilung der Feststellungslast für das Nichtvorliegen der tatsächlichen …
Auszug aus BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96
Entgegen der Auffassung des beklagten Landes ist das Berufungsurteil nicht unvereinbar mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1982 - IX ZR 28/81, LM § 7 BEG 1956 Nr. 38. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung seiner Beurteilung ausdrücklich zugrunde gelegt und ist von einer Feststellungslast des Klägers ausgegangen. - BGH, 25.11.1975 - IX ZB 538/75
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1996 - IX ZB 99/96
Zwar weicht das Berufungsurteil - wie das beklagte Land mit Recht geltend macht - von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, wonach eine Abhilfe nicht in Betracht kommt, wenn der Kläger lediglich das alte Vorbringen wiederholt, das Gegenstand des Vorverfahrens war, und zwar gleichviel, ob es sich bei diesem Vorverfahren um ein Zweitverfahren (…vgl. insoweit BGH, Urt. v. 22. Januar 1987 - IX ZR 215/86, LM § 210 BEG 1956 Nr. 92) oder - wie hier - um ein nicht auf Abhilfe gerichtetes Verfahren handelt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. November 1975 - IX ZB 538/75, RzW 1976, 62).
- BGH, 04.12.1997 - IX ZB 73/97 In einem bloßen Verfahrensfehler - nur einen solchen wirft die Beschwerde dem Berufungsgericht vor - kann ein Abweichen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht gesehen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 1967 - IV ZB 634/66, RzW 1967, 281; v. 17. Oktober 1996 - IX ZB 99/96).
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