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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - IX ZR 114/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13715
BGH, 14.04.2011 - IX ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,13715)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IX ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,13715)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IX ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,13715)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger klar und eindeutig zuwiderlaufende Rechtshandlungen eines Insolvenzverwalters sind unwirksam

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Wirksamkeit einer gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger klar und eindeutig zuwiderlaufende Rechtshandlungen eines Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 114/10
    Dies trifft indes nur dann zu, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck evident war und sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten, ihm somit der Sache nach zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, 360 f;… vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/06, WM 2007, 2246 Rn. 42).
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 114/10
    Dies trifft indes nur dann zu, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck evident war und sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten, ihm somit der Sache nach zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, 360 f; vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/06, WM 2007, 2246 Rn. 42).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 68/06

    Wirksamkeit des Versprechens einer Gegenleistung für die Erteilung der …

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZR 114/10
    Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZR 68/06, WM 2008, 937 Rn. 4).
  • BGH, 14.06.2018 - IX ZR 232/17

    Vergleichsabschluss des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Abtretung von …

    Dies trifft indes nur dann zu, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten für jeden verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck also evident war und sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten, ihm somit der Sache nach zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 25. April 2002, aaO;… Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZR 68/06, NZI 2008, 365 Rn. 4; vom 14. April 2011 - IX ZR 114/10, juris Rn. 3;… Urteil vom 20. März 2014 - IX ZR 80/13, NZI 2014, 450, Rn. 14; zur KO bereits BGH, Urteil vom 13. Januar 1983 - III ZR 88/81, NJW 1983, 2018, 2019).
  • OLG Bamberg, 28.04.2020 - 5 U 227/18

    Schadensersatzanspruch einer GmbH gegen einen Gründungsgesellschafter wegen der …

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 07.02.2013 - IX ZR 175/12 - 07.07.2011 - IX ZR 114/10 - 01.07.2010 - IX ZR 1/08 - m.w.N.).
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