Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2013 - IX ZR 146/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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InsO § 129 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzanfechtung: Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 38 InsO, § 39 InsO, § 129 Abs 1 InsO
Insolvenzanfechtung: Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 129 Abs. 1
(Keine) Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen als Gläubigerbenachteiligung Ausreichen der Insolvenzmasse zur Befriedigung dieser Forderungen
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Gläubigerbenachteiligung durch Befriedigung der nicht nachrangigen Insolvenzforderungen, wenn die Masse zur Befriedigung der nachrangigen Forderungen ohnehin nicht reicht
- Betriebs-Berater
Zur Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 129 Abs. 1
Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen als Gläubigerbenachteiligung Ausreichen der Insolvenzmasse zur Befriedigung dieser Forderungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann werden Gläubiger bei der Befriedigung benachteiligt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Anfechtungsschutz nachrangiger Insolvenzgläubiger
Verfahrensgang
- LG Stendal, 19.12.2011 - 21 O 180/10
- OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 146/12
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 637
- MDR 2013, 620
- NZI 2013, 399
- WM 2013, 615
- BB 2013, 1044
- BB 2013, 705
- DB 2013, 697
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 146/12
Für die übrigen Gläubiger bedeutet es keinen Unterschied, ob bevorrechtigte Gläubiger vor der Insolvenz oder nach der Eröffnung die ihnen zustehenden Beträge erhalten (BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - IX ZR 30/90, BGHZ 114, 315, 322).
- BGH, 23.06.2022 - IX ZR 75/21
Insolvenzverfahren über Vermögen einer AG: Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung …
Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn die vom Schuldner befriedigte Forderung im späteren Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit zu befriedigen gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1962 - VIII ZR 126/61, WM 1962, 1316, 1317; vom 7. Mai 1991 - IX ZR 30/90, BGHZ 114, 315, 322; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 146/12, WM 2013, 615 Rn. 2 f), kommt es daher nicht an. - KG, 07.12.2018 - 14 U 132/17
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung …
Für die übrigen Gläubiger bedeute es keinen Unterschied, ob bevorrechtigte Gläubiger vor der Insolvenz oder nach der Eröffnung die ihnen zustehenden Beträge erhalten (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2013 - IX ZR 146/12, ZIP 2013, 637-638, Rn. 2 nach juris).Danach liege in der Befriedigung oder Besicherung der Forderung eines nicht nachrangigen Insolvenzgläubigers ausnahmsweise keine objektive Gläubigerbenachteiligung, wenn die Insolvenzmasse zur Befriedigung aller nicht nachrangigen Forderungen, aber nicht auch der nachrangigen Forderungen ausreiche (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2013 - IX ZR 146/12, ZIP 2013, 637-638, Rn. 3 m.w.N. nach juris).
- OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Gesellschafterdarlehen, Unentgeltliche Übertragung, Übertragung von …
Sollte sich wiederum herausstellen, dass die Masse auch ohne Rückgewähr der anfechtbar weggegebenen Mittel zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht, entfällt die Gläubigerbenachteiligung (…BGH NZI 2020, 420 Rn. 4; BGH ZIP 1986, 787; DB 2013, 697 = NZI 2013, 399 = ZIP 2013, 637;… K. Schmidt InsO/K. Schmidt InsO § 129 Rn. 46;… MüKoInsO/Kayser/Freudenberg § 129 Rn. 107).
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