Rechtsprechung
| BGH, 21.01.2005 - IX ZR 186/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO a.F. § 554b
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Hinweispflicht bei Gefahr der Verjährung von Regressansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 53a
Voraussetzungen der Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf die Verjährung von Regressansprüchen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Hinweispflichten außerhalb des eigentlichen Auftrags
- brak-mitteilungen.de
, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)
Hinweispflichten außerhalb des eigentlichen Auftrags
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92
Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte
Auszug aus BGH, 21.01.2005 - IX ZR 186/01
Die Voraussetzungen einer solchen Hinweispflicht, die nach der Rechtsprechung des Senats nur in sehr engen Grenzen besteht (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1993 - IX ZR 101/92, WM 1993, 1508, v. 9. Juli 1998 - IX ZR 324/97, WM 1998, 2246, 2247, vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00, FamRZ 2004, 1950) sind in Streitfall nicht gegeben. - BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97
Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung …
Auszug aus BGH, 21.01.2005 - IX ZR 186/01
Die Voraussetzungen einer solchen Hinweispflicht, die nach der Rechtsprechung des Senats nur in sehr engen Grenzen besteht (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1993 - IX ZR 101/92, WM 1993, 1508, v. 9. Juli 1998 - IX ZR 324/97, WM 1998, 2246, 2247, vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00, FamRZ 2004, 1950) sind in Streitfall nicht gegeben. - BGH, 23.09.2004 - IX ZR 421/00
Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung bei schwieriger …
Auszug aus BGH, 21.01.2005 - IX ZR 186/01
Die Voraussetzungen einer solchen Hinweispflicht, die nach der Rechtsprechung des Senats nur in sehr engen Grenzen besteht (…vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1993 - IX ZR 101/92, WM 1993, 1508, v. 9. Juli 1998 - IX ZR 324/97, WM 1998, 2246, 2247, vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00, FamRZ 2004, 1950) sind in Streitfall nicht gegeben.
- OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von …
Unzumutbarkeit ist nur anzunehmen, wenn die Notwendigkeit der nun verlangten Angaben zunächst nicht erkannt wurde und die betreffenden Umstände im Nachhinein nur unschwer aus Unterlagen zu ersehen gewesen wären (BGH, Urt. v. 29.04.2003 - IX ZR 186/01, BGHZ 155, 8).
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