Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1992 - IX ZR 222/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert - Widerklage - Klage - Identität der Streitgegenstände
Verfahrensgang
- BGH, 30.01.1992 - IX ZR 222/91
- BGH, 26.03.1992 - IX ZR 222/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1404
- WM 1992, 1129
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 09.06.2016 - IX ZR 314/14
Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser § …
Rn. 48 cc) Dieses Ergebnis ergibt sich auch daraus, dass die Streitgegenstände der negativen Feststellungsklage und der Widerklage identisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 1992 - IX ZR 222/91, WM 1992, 1129, 1130). - BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05
Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines …
Es besteht der allgemeine Grundsatz, dass Nämlichkeit des Streitgegenstandes anzunehmen ist, wenn eine Klage auf vertragliche Leistung mit einer Widerklage zusammentrifft, mit der diese vertragliche Verpflichtung geleugnet werden soll (vgl. BGH Beschluss vom 30. Januar 1992 - IX ZR 222/91 - NJW-RR 1992, 1404; OLG Koblenz VersR 1996, 521;… Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 45 GKG, Rdn. 15; Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, Bd. II 7.0 Stichwort 'Widerklage', S. 276). - OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10
Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte …
Entscheidend ist, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (BGH…, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310, Rn. 26; Beschlüsse vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, unter III 1; vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713; vom 30. Januar 1992 - IX ZR 222/91, NJW-RR 1992, 1404; siehe bereits Urteil vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 47/63, BGHZ 43, 31, 33;… aus dem Schrifttum: Schneider/Herget, aaO, Rn. 3100 ff.;… Gehle, aaO, § 5 Rn. 25;… Enders in: Hartung/Schons/Enders, RVG, 2011, § 23 Rn. 59).
- OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18
Ansprüche für die Einstellung und den Beritt von Pferden
Denn denselben Streitgegenstand betreffen insbesondere eine - wie hier - negative Feststellungsklage und die Widerklage, mit der die Berühmung, gegen die die negative Feststellungsklage sich wendet, durchgesetzt werden soll (BGH, NJW-RR 1992, 1404). - OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 24 U 140/99
Verjährung der Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
Streitwert für die Berufungsinstanz, zugleich Beschwer für die Klägerin: 63.500 DM (restliche Hauptforderung nebst Kosten des erledigten Teils nach einseitig erklärter Teilerledigterklärung, vgl. BGH NJW-RR 1988, 1465; 1992, 1404; VersR 1993, 626). - BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der …
Es liegt daher eine wirtschaftliche Identität ihrer Gegenstände mit der Folge vor, daß eine Zusammenrechnung der Werte für die Rechtsmittelbeschwer des in beider Hinsicht unterlegenen Beklagten ausscheidet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 30. Januar 1992 - IX ZR 222/91 - NJW-RR 1992, 1404; das gleiche gilt hier für den Gebührenstreitwert, vgl. dazu Schneider Anm. KostRspr GKG § 19 Nr. 141). - BGH, 05.02.2024 - IV ZR 253/22
Streitwertbemessung bei erbrechtlicher Klage und Widerklage: Addition der …
Denselben Streitgegenstand betreffen insbesondere eine negative Feststellungswiderklage und die Klage, mit der die Berühmung, gegen die die negative Feststellungswiderklage sich wendet, durchgesetzt werden soll (BGH, Beschluss vom 30. Januar 1992 - IX ZR 222/91, NJW-RR 1992, 1404 [juris Rn. 4] m.w.N.). - LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08
Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt …
- OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 114/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kartuschenkolben, da eine von …
Das ist immer dann der Fall, wenn die Zuerkennung des einen Anspruchs notwendig die Aberkennung des anderen bedingt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1404). - OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 23 U 263/01
Person des Vertragspartners bei betriebsbezogenen Geschäften
Rn. 38 Im Falle der teilweisen einseitigen Erledigungserklärung ("abzüglich ...") ist zwar entgegen der Berechnungsweise des Landgerichts der darauf entfallende Kostenanteil dem Hauptsachestreitwert hinzuzurechnen (BGH NJW-RR 1988, 1465; NJW-RR 1992, 1404; NJW-RR 1996, 1210; NJW-RR 1999, 1385 f.). - OLG Celle, 02.04.2015 - 8 U 283/14
Berechnung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung
- OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10
Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender …
- OLG Rostock, 16.07.2008 - 1 U 48/08
Verzinsungspflicht bei Annahmeverzug des Gläubigers
- LG Düsseldorf, 30.07.2020 - 4a O 37/19
Honoraransprüche
- KG, 13.12.2001 - 8 W 372/01
Zur Wertzusammenrechnung bei Klage und Feststellungshilfswiderklage im …
- OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 12 W 36/98
Bedeutung des Interesses des Klägers an dem Besitz der Urkunden für die …
- OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 23 U 263/02
Objektiv unternehmensbezogenes Geschäft
- KG, 18.11.2002 - 8 W 219/02
Streitwert für mit einer Vollstreckungsgegenklage verbundenen Antrag eauf …
- OLG Dresden, 29.03.1999 - 17 W 349/99
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