Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 287; ; OECD-MA Art. 15
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätze des Anscheinsbeweises zur Erleichterung der Darlegungslast eines Steuermandanten über sein beratungsgemäßes Handeln; Geltendmachung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Willkür; Anwendung der Differenzhypothese bei der Schadensberechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 68; ZPO § 287
Kausalität zwischen Pflichtverletzungen eines Steuerberaters und einem im Regressprozess behaupteten Schaden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadenskausalität bei Steuerschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de
, S. 24 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Schadenkausalität bei Steuerschaden
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Schadenkausalität bei Steuerschaden
- brak-mitteilungen.de
, S. 24 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Schadenkausalität bei Steuerschaden
Verfahrensgang
- LG Hannover, 14.05.2004 - 13 O 359/02
- OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Ein Vermögensschaden ist nach der Differenzmethode durch einen rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen zu ermitteln, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (vgl. BGHZ 98, 212, 217). - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Die Darlegungslast des Mandanten kann durch die Grundsätze des Anscheinsbeweises erleichtert sein, nach denen die Vermutung gilt, der Mandant hätte beratungsgemäß gehandelt, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des steuerlichen Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahe gelegen hätte (vgl. BGHZ 123, 311, 315; BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444 f). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Die Darlegungslast des Mandanten kann durch die Grundsätze des Anscheinsbeweises erleichtert sein, nach denen die Vermutung gilt, der Mandant hätte beratungsgemäß gehandelt, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des steuerlichen Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahe gelegen hätte (vgl. BGHZ 123, 311, 315;… BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444 f). - BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
Auszug aus BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Die Schätzung eines Schadens nach § 287 ZPO ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragender Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (vgl. BGHZ 91, 243, 257). - BGH, 26.10.1983 - III ZR 40/83
Auszug aus BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Ein entgangener Steuervorteil kann grundsätzlich nur als Schaden im Rechtssinne geltend gemacht werden, wenn er rechtmäßig und nicht unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten hätte erlangt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 26. Oktober 1983 - III ZR 40/83, WM 1984, 95, 96;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung 3. Aufl. Rn. 569).
- BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei …
Rn. 26 cc) Auch ein entgangener Steuervorteil kann grundsätzlich nur als Schaden im Rechtssinne geltend gemacht werden, wenn er rechtmäßig und nicht unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten hätte erlangt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1983 - III ZR 40/83, WM 1984, 95, 96; vom 5. Juli 2007 - IX ZR 230/04, nv Rn. 5). - OLG Köln, 25.02.2015 - 16 U 50/14
Haftung des Steuerberaters wegen steuerschädlicher Vereinbarung der …
Danach ist ein Vermögensschaden am subjektbezogenen Zuschnitt eines Gesamtvermögens durch einen rechnerischen Vergleich zu ermitteln, wobei die durch das schädigende Ereignis herbeigeführte Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, zu vergleichen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 09.07.86, GSZ 1/86, zitiert nach juris, dort Tz. 24; BGH, Beschluss vom 05.07.2007, IX ZR 230/04 zitiert nach juris, dort Tz. 5). - OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 U 69/11
Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Steuerberaters
Ein entgangener Steuervorteil kann danach nur dann ein Schaden im Rechtssinn sein, wenn er rechtmäßig hätte erlangt werden können (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - IX ZR 230/04, juris, Rn. 5;… Zugehör, aaO).
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