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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,190
BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90 (https://dejure.org/1991,190)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1991 - IX ZR 275/90 (https://dejure.org/1991,190)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - IX ZR 275/90 (https://dejure.org/1991,190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Konkursverwalters - Auslagen des Konkursverwalters - Liquidation - Masseunzulänglichkeit - Masseverbindlichkeit - Masseschulden - Massekosten - Geschäftsführung des Verwalters

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Konkursverwaltervergütung bei Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 60 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 85
    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der Masseunzulänglichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Konkursverwalter; Entstehung eines Vergütungsanspruchs

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 233
  • NJW 1992, 1348
  • NJW 1992, 692
  • ZIP 1992, 120
  • MDR 1992, 253
  • WM 1992, 282
  • BB 1992, 232
  • DB 1992, 2085
  • Rpfleger 1992, 171
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 90, 145, 152 ff), der die Kammer folge, differenziere die Regelung des § 60 KO nicht zwischen den vor und nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründeten Forderungen.

    Dem Landgericht ist einzuräumen, daß das von ihm zitierte Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 1984 - VIII ZR 213/82 - (…BGHZ aaO.) die nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründeten Masseverbindlichkeiten generell der Rangordnung des § 60 KO unterstellt.

    Der nunmehr zu entscheidende Rechtsstreit erfordert es nicht, auf die Kritik des Schrifttums an BGHZ 90, 145 allgemein einzugehen und die Befriedigung der sogenannten Neumasseschulden und -kosten umfassend zu behandeln; denn die Parteien streiten allein um den Rang des nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründeten Vergütungsanspruchs des Konkursverwalters für die notwendige Liquidation der Masse.

  • BAG, 20.05.1987 - 4 AZR 648/86

    Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß eines Arbeitsgerichts - …

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90
    In der Rechtsprechung haben sich dieser Auffassung dagegen das Bundesarbeitsgericht (ZIP 1987, 997; 1989, 1590) sowie die Mehrzahl der Instanzgerichte (OLG Hamm ZIP 1990, 808; LG Hamburg ZIP 1985, 44; AG Aachen ZIP 1990, 808; a. A. ArbG Hannover ZIP 1986, 591; LG Düsseldorf ZIP 1991, 1443) angeschlossen.

    Die Urteile BAG ZIP 1987, 997; 1989, 1590 betreffen jeweils sogenannte Neumasseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO.

  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 202/89

    Insolvenz: Neumasseschulden - Rangordnung

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90
    Die in der Entscheidung enthaltene allgemeine Aussage zur Behandlung der sogenannten Neumasseschulden nach § 60 KO ist im Schrifttum auf nahezu einhellige Ablehnung gestoßen (…Hess/Kropshofer, KO 3. Aufl. § 60 Rdnr. 24;… Kilger, KO 15. Aufl. § 60 Anm. 4;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 60 Rdnr. 2 ff; Gerhardt JZ 1984, 601; Eckert ZIP 1984, 615; Eickmann ZIP 1985, 45; Pape ZIP 1984, 796; 1986, 756, 762; 1990, 141, 144; Balz EWiR 1990, 79;… zustimmend Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht 19. Aufl. § 45 III B).

    In der Rechtsprechung haben sich dieser Auffassung dagegen das Bundesarbeitsgericht (ZIP 1987, 997; 1989, 1590) sowie die Mehrzahl der Instanzgerichte (OLG Hamm ZIP 1990, 808; LG Hamburg ZIP 1985, 44; AG Aachen ZIP 1990, 808; a. A. ArbG Hannover ZIP 1986, 591; LG Düsseldorf ZIP 1991, 1443) angeschlossen.

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des …

    Die spätere Festsetzung der Vergütung nach § 64 InsO durch das Gericht hat lediglich deklaratorische Bedeutung (zu § 85 KO: BGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 275/90, BGHZ 116, 233, 242 f; zu § 63 InsO: BGH…, Beschluss vom 6. November 2014, aaO).
  • BFH, 25.06.2026 - III R 35/23

    Betriebsausgabenabzug des Insolvenzschuldners für die Vergütung des …

    In der Rz 29 des Beschlusses IX ZB 103/15 hat der BGH mit Verweis auf das Urteil vom 05.12.1991 - IX ZR 275/90 (BGHZ 116, 233, 242 zum Vergütungsanspruch des Konkursverwalters gemäß § 85 der Konkursordnung) ausdrücklich entschieden, dass der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters "bereits mit der tatsächlichen Arbeitsleistung im Insolvenzverfahren" entsteht.
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Diese dürfen nach nahezu einhelliger Auffassung nicht sich selbst überlassen bleiben, sondern müssen realisiert und - nach Rechnungslegung - verteilt werden (…vgl. Henckel, a.a.O., S. 187;… Pape, Zur Systematik des Paragraphen 60 KO , 1985, S. 19 FN 98 mit zahlr. Nachw.; zuletzt BGHZ 116, 233 >236 f. 244 ff.<).

    Da die Problematik des "Konkurses im Konkurs" für den historischen Gesetzgeber nicht erkennbar gewesen sei, stehe Art. 20 Abs. 3 GG einer richterlichen Rechtsfortbildung nicht entgegen (BGHZ 116, 233 ).

    Im Hinblick auf die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 116, 233 ) wurde das Amtsgericht mit Schreiben des Berichterstatters um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob § 60 Abs. 1 KO verfassungskonform ausgelegt werden könne.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1991 (BGHZ 116, 233 ) mache die Situation für die Konkursverwalter zwar erträglich, beseitige die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift jedoch nicht vollständig.

    Tatsächlich ist es üblich, daß sich Konkursverwalter unmittelbar nach Eröffnung des Konkursverfahrens die Entnahme eines angemessenen Vorschusses bewilligen lassen, der sogar die Regelvergütung überschreiten kann (vgl. BGHZ 116, 233 >242< m.w.N.).

    Die tiefgreifenden Änderungen des Konkursverfahrens und seiner rechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. oben A I 2 b) haben nicht nur dazu geführt, daß § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KO das gesetzgeberische Ziel teilweise verfehlt (vgl. oben I 3), sie haben - wie der Bundesgerichtshof dargelegt hat (BGHZ 116, 233 ) - auch eine verdeckte Regelungslücke entstehen lassen.

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof zutreffend auf die Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG und die Pflicht der Gerichte hingewiesen, § 60 Abs. 1 KO verfassungskonform auszulegen (BGHZ 116, 233 >238 f.<).

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