Rechtsprechung
| BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 208 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 208 a. F.
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung eines Haftpflichtversicherers als Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis; Feststellung einer Schadensersatzpflicht aufgrund eines Verkehrsunfalls; Fehlen des Rechtsbindungswillens bei Gefälligkeitsfahrten im Straßenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 208 (a.F.)
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Zahlungen des Haftpflichtversicherers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1475
- MDR 2005, 90
- NZV 2004, 623
- VersR 2004, 1278
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.12.1978 - VI ZR 159/77
Unterbrechung der Verjährung durch Abschlagszahlungen des Haftpflichtversicherers
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Da es auf die objektive Auslegung der Erklärung des Versicherers ankommt, schadet es nicht, daß der Geschädigte der umfassenden Unterbrechungswirkung mißtraut, ohne daß dies in einer Erklärung des Versicherers einen Anhalt findet (im Anschluß an BGH, NJW 1979, 866, 867).Ein gleiches gilt im Verhältnis des Versicherers zu den mitversicherten Personen, insbesondere dem Fahrer (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1978 - VI ZR 159/77, NJW 1979, 866, 867).
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Ebensowenig kommt es auf die Fragen an, ob der Fahrer dem Kläger, der sich auf die Gefälligkeitsfahrt eingelassen hat, den Einwand der schuldhaften Selbstgefährdung hätte entgegensetzen können, wie die Revision (unter Berufung auf BGH, Urt. v. 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91, NJW 1992, 2474) meint, und ob zwischen Fahrer und Beifahrer für den Fall der Schädigung aufgrund leichter Fahrlässigkeit ein konkludenter Haftungsausschluß in dem Umfang vereinbart worden ist, in dem der Schaden über die Deckungsgrenze hinausgeht. - BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92
Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Da ein Vertrauen, zu dem der Schuldner - oder der für den Schuldner handelnde Versicherer - keinen Anlaß gegeben hat, im Sinne des § 208 BGB a.F. unbeachtlich ist, muß Entsprechendes auch im umgekehrten Fall des Mißtrauens gelten (…vgl. BGH, Urt. v. 3. Dezember 1987 - VII ZR 363/86, WM 1988, 168, 169 f; v. 30. September 1993 - VII ZR 136/92, WM 1994, 307, 308; ferner OLG Düsseldorf GI 2004, 82).
- BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86
Begriff des Anerkenntnisses
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Da ein Vertrauen, zu dem der Schuldner - oder der für den Schuldner handelnde Versicherer - keinen Anlaß gegeben hat, im Sinne des § 208 BGB a.F. unbeachtlich ist, muß Entsprechendes auch im umgekehrten Fall des Mißtrauens gelten (vgl. BGH, Urt. v. 3. Dezember 1987 - VII ZR 363/86, WM 1988, 168, 169 f; v. 30. September 1993 - VII ZR 136/92, WM 1994, 307, 308; ferner OLG Düsseldorf GI 2004, 82). - BGH, 17.03.1970 - VI ZR 148/68
Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Die Zahlung des Kraftfahrtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers dar; es erfaßt auch den Teil der Ansprüche, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt (BGH, Urt. v. 17. März 1970 - VI ZR 148/68, NJW 1970, 1119; v. 22. November 1988 - VI ZR 20/88, NJW-RR 1989, 278). - BGH, 19.12.1989 - VI ZR 57/89
Erklärungen des Versicherers für Mitversicherte in der allgemeinen …
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Insoweit ist der Versicherer kraft Gesetzes (§ 10 Abs. 5 AKB) als ermächtigt anzusehen, Ansprüche zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (BGHZ 28, 244, 246; BGH, Urt. v. 19. Dezember 1989 - VI ZR 57/89, MDR 1990, 612, 613;… vgl. ferner Stiefel/Hofmann, AKB 16. Aufl. § 10 Rn. 132). - BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88
Einschränkung der Vollmacht des Haftpflichtversicherers
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Die Zahlung des Kraftfahrtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers dar; es erfaßt auch den Teil der Ansprüche, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt (…BGH, Urt. v. 17. März 1970 - VI ZR 148/68, NJW 1970, 1119; v. 22. November 1988 - VI ZR 20/88, NJW-RR 1989, 278). - BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57
Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer
Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Insoweit ist der Versicherer kraft Gesetzes (§ 10 Abs. 5 AKB) als ermächtigt anzusehen, Ansprüche zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (BGHZ 28, 244, 246;… BGH, Urt. v. 19. Dezember 1989 - VI ZR 57/89, MDR 1990, 612, 613;… vgl. ferner Stiefel/Hofmann, AKB 16. Aufl. § 10 Rn. 132).
- BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04
Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen
Wie sein Verhalten zu verstehen ist, beurteilt sich maßgebend nach dem - objektiven - Empfängerhorizont des Gläubigers (…vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - aaO und vom 22. Juli 2004 - IX ZR 482/00 - VersR 2004, 1278, 1279, jeweils m.w.N.). - KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit …
Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das nach rechts den Fahrstreifen wechselt, ohne den Anfahrenden rechtzeitig erkennen zu können, so haftet der Anfahrende allein; denn der Schutzzweck des § 7 Abs. 5 StVO dient nicht dem ruhenden Verkehr oder dem Schutz vom Fahrbahnrand anfahrender Verkehrsteilnehmer (Senat, DAR 2004, 387 = VRS 106, 443 = KGR 2004, 282 = NZV 2004, 623; OLG München, NJW-RR 1994, 1443;… Hentschel, a.a.O., StVO § 7 Rdnr. 17; Haarmann VersR 1986, 667; DAR 1987, 145). - KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden …
Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das nach rechts den Fahrstreifen wechselt, ohne den Anfahrenden rechtzeitig erkennen zu können, so haftet der Anfahrende allein; denn der Schutzzweck des § 7 Abs. 5 StVO dient nicht dem ruhenden Verkehr oder dem Schutz vom Fahrbahnrand anfahrender Verkehrsteilnehmer (Senat, DAR 2004, 387 = VRS 106, 443 = KGR 2004, 282 = NZV 2004, 623; OLG München, NJW-RR 1994, 1443;… Hentschel, a.a.O., StVO § 7 Rdnr. 17; Haarmann VersR 1986, 667).
- OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
Berufshaftpflichtversicherung: Wirkung der Abgabe eines Haftpflichtfalles an …
ccc) Nur vorsorglich fügt das Berufungsgericht an, dass aus seiner Sicht - übereinstimmend mit der des Landgerichts - ein etwaiges Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers und über den Rahmen der eigenen Einstandspflicht im Verhältnis zu diesem hinaus nicht von einer Vollmacht gedeckt gewesen wäre (BGHZ 28, 244; NJW 1970, 1119; NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).Ist dies im Einzelfall extremer Schadenshöhe anders, so steht im Hintergrund einer Erklärung mit Anerkenntniswirkung das Bewusstsein einer - nicht zu übersehenden - besonderen Verantwortung im Ausnahmefall, verbunden mit der Pflicht, zu prüfen, ob aus versicherungsvertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine anerkennende Erklärung ausdrücklich auf den Versicherer selbst zu beschränken ist (BGH NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).
- OLG Schleswig, 17.02.2005 - 7 U 168/03
Kfz- Betriebsgefahr versus Pony- Tiergefahr
Zwar kann (vgl. BGH ZfS 2005, S. 10 f.) die Zahlung des Haftpflichtversicherers grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche darstellen, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt. - BGH, 20.06.2006 - VI ZR 78/04
Haftung für Verbindlichkeiten eines Krankenhauses der Volkspolizei aus …
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 208 BGB a.F. durch die regelmäßigen vorbehaltlosen Zahlungen durch die staatliche Versicherung der DDR, die Deutsche Versicherungs-AG - später Allianz Versicherungs-AG -, bezüglich des Stammrechts immer wieder von neuem unterbrochen (vgl. Senatsurteile vom 17. März 1970 - VI ZR 148/68 - VersR 1970, 549 f.; vom 29. Oktober 1985 - VI ZR 56/84 - VersR 1986, 96, 97; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - IX ZR 482/00 - VersR 2004, 1278). - OLG Hamm, 10.02.2014 - 31 U 124/13
Verjährung einer Bürgschaftsforderung
Wie sein Verhalten zu verstehen ist, beurteilt sich maßgebend nach dem - objektiven - Empfängerhorizont des Gläubigers (vgl. BGH Urteil vom 22. Juli 2004 Az.: IX ZR 482/00, juris Rz. 11). - OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 164/20
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Tatsächliches Schuldanerkenntnis; …
Auch die vom Kläger in der Berufungsinstanz zitierten Entscheidungen (BGH VersR 2004, S. 1278 , KG VersR 1999, S. 504 ) rechtfertigen ein anderes Ergebnis nicht. - LG Halle, 03.02.2015 - 2 S 63/14 Demgemäß hat auch der BGH unter anderem mit Urteil vom 22.07.2004 (Az. IX ZR 482/00) höchstrichterlich klargestellt, dass die Zahlung eines Haftpflichtversicherers grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis darstellt.
- AG Aschaffenburg, 08.02.2024 - 112 C 618/23
Keine Verjährung, Hemmung der Verjährung, Ende der Verjährungshemmung, Einrede …
Rn. 38 Führt ein eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer mit dem Dritten Regulierungsverhandlungen, ist der Lauf der Verjährung regelmäßig gegen alle versicherten Personen, die Ansprüchen ausgesetzt sein können, gehemmt (BGH NZV 2004, 623 = VersR 2004, 1278; NJW 1979, 866 = VersR 1979, 284).
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