Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218) |
Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 - 213) |
1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Rechtsprechung zu § 208 BGB
152 Entscheidungen zu § 208 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 21.04.2015 - 9 U 32/15
Keine Einschränkung der insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung durch ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: ...
- LG Bielefeld, 22.12.2014 - 1 O 354/13
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schmerzensgeldanspruchs aus unerlaubter ...
- BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15
- OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 14 W 1107/13
Verjährungshemmung für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Ansteckung des ...
- LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20
Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt
- OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 10 U 211/20
Anspruch eines Bauunternehmers auf Zahlung von Umsatzsteuer aufgrund einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 16.11.2020 - 10 U 211/20
Anspruch des Bauunternehmers auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrages bei vorheriger ...
- OLG Stuttgart, 16.11.2020 - 10 U 211/20
- AG Brühl, 09.11.2017 - 23 C 170/14
Mietzahlung an Verwalter/Makler mit befreiender Wirkung möglich?
- OVG Niedersachsen, 24.03.2014 - 9 LB 114/12
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- LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
Rentenbeginn nach anerkannter Unfallfolge PTBS im Streit - jahrelang keine ...
Querverweise
Auf § 208 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 207 (Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen)
Redaktionelle Querverweise zu § 208 BGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- §§ 174 ff. (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen)