Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a) |
| Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218) |
| Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 - 213) |
1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
weigerungsrecht § 206Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt § 207Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen § 208Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung § 209Wirkung der Hemmung § 210Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen § 211Ablaufhemmung in Nachlassfällen § 212Neubeginn der Verjährung § 213Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
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Rechtsprechung zu § 208 BGB
165 Entscheidungen zu § 208 BGB in unserer Datenbank:
- LG Regensburg, 18.06.2026 - 45 O 1916/24
Verjährung, Missbrauch, Priester, Bistum, Verjährungseinrede, ...
- BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bielefeld, 22.12.2014 - 1 O 354/13
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schmerzensgeldanspruchs aus unerlaubter ...
- OLG Hamm, 21.04.2015 - 9 U 32/15
Keine Einschränkung der insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung durch ...
- LG Bielefeld, 22.12.2014 - 1 O 354/13
- LG Aachen, 02.07.2024 - 12 O 444/23
Verjährungseinwand eines Bistums wegen Ansprüche aus sexuellem Missbrauch durch ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
Rentenbeginn nach anerkannter Unfallfolge PTBS im Streit - jahrelang keine ...
- LAG Köln, 19.02.2025 - 5 SLa 169/24
Altersteilzeit: Inflationsprämie in der Freistellungsphase - volle Zahlung?
- OLG Koblenz, 22.05.2025 - 1 W 135/25
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 3 U 78/01
Zu den Voraussetzungen des § 208 BGB als Wissens-, nicht Willenserklärung
Querverweise
Auf § 208 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 207 (Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen)
Redaktionelle Querverweise zu § 208 BGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- §§ 174 ff. (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen)