Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a) |
| Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218) |
| Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 - 213) |
(1) 1Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. 2Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischen
3Die Verjährung von Ansprüchen des Kindes gegen den Beistand ist während der Dauer der Beistandschaft gehemmt.
(2) § 208 bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.09.2009
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts | 24.09.2009 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
weigerungsrecht § 206Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt § 207Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen § 208Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung § 209Wirkung der Hemmung § 210Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen § 211Ablaufhemmung in Nachlassfällen § 212Neubeginn der Verjährung § 213Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 207 BGB
130 Entscheidungen zu § 207 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 25.01.2022 - 11 UF 801/21
Eheliche Lebensgemeinschaft: Verwirkung und Geltendmachung von ...
- LAG Hamm, 25.01.2023 - 9 Sa 738/22
Hemmung der Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten während der Ehe; ...
- LG Regensburg, 18.06.2026 - 45 O 1916/24
Verjährung, Missbrauch, Priester, Bistum, Verjährungseinrede, ...
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17
Ehescheidung: Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der ...
Zum selben Verfahren:
- AG Aachen, 17.04.2015 - 227 F 382/14
Zahlungsanspruch auf weiteren Zugewinnausgleich durch das hälftige Ansetzen des ...
- OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 85/15
Gerichtliche Kontrolle eines Ehevertrages hinsichtlich des Anspruchs auf ...
- AG Aachen, 17.04.2015 - 227 F 382/14
- OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt
Zum selben Verfahren:
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17
Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17
- BGH, 17.12.2020 - IX ZR 205/19
Anfechtung einer Sicherungsabtretung durch den Insolvenzverwalter
- BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren ...
§ 207 BGB in Nachschlagewerken
- § 207 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerhaftung
Querverweise
Auf § 207 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Ersitzung
- § 939 (Hemmung der Ersitzung)