Rechtsprechung
| BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VOB/B § 16 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Bürge - Bürgschaft auf erstes Anfordern - Fälligkeit - Einwand - Bauvertrag - Kündigung - Schlussrechnung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 765; VOB/B § 16 Abs. 3
Einwendungen des Bürgen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaftsrecht - Wann kann Bürgschaft a.e.A. gezogen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 765
Kein Zahlungsanspruch des Gläubigers aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, wenn die gesicherte Forderung unstreitig nicht fällig ist
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schlussrechnung noch nicht gestellt: Gleichwohl Zahlungsanspruch aus Bürgschaft auf erstes Anfordern? (IBR 2002, 664)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 14
- NZBau 2002, 669
- WM 2002, 2325
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …
Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind die Einwendungen des Bürgen schon im Erstprozeß beachtlich, die sich aus dem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt ohne weiteres als begründet erweisen; eine eindeutige Rechtslage hat der Richter jederzeit zu beachten (BGHZ 147, 99, 103; vgl. auch BGHZ 143, 381, 383). - BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98
Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind die Einwendungen des Bürgen schon im Erstprozeß beachtlich, die sich aus dem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt ohne weiteres als begründet erweisen; eine eindeutige Rechtslage hat der Richter jederzeit zu beachten (BGHZ 147, 99, 103; vgl. auch BGHZ 143, 381, 383). - BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1993 (IX ZR 141/93, WM 1994, 106, 107) etwas anderes ergibt, ist diese Entscheidung durch die zwischenzeitliche Entwicklung der Rechtsprechung überholt. - BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85
Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags
Auszug aus BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00
Diese Kündigung hat zur Folge, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Schlußrechnung gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B fällig wird (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85, NJW 1987, 382, 383).
- BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Der Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht folglich ebenfalls mit Fälligkeit der gesicherten Forderung (BGHZ 152, 246, 251; BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - IX ZR 497/00, WM 2002, 2325), sodass auch bei dieser Form der Bürgschaft der Lauf der Verjährungsfrist grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt beginnt. - BGH, 28.06.2007 - VII ZR 199/06
Berufung des Bürgen auf erstes Anfordern auf die fehlende Prüfbarkeit der …
Dieser weist lediglich darauf hin, dass dem Gläubiger aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern dann kein Anspruch zusteht, wenn die gesicherte Forderung unstreitig nicht fällig ist, der materielle Bürgschaftsfall also bisher nicht eingetreten sein kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - IX ZR 497/00, NZBau 2002, 669). - OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger …
Offenkundig rechtsmissbräuchlich wäre die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf erstes Anfordern nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Anforderung die gesicherte Forderung erloschen oder unstreitig nicht fällig war (BGH, NJW-RR 2003, 14).Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2002 (NJW-RR 2003, 14), denn dort war die Fälligkeit der zugrundeliegenden Hauptforderung noch gar nicht eingetreten.
- OLG Hamm, 14.12.2006 - 23 U 16/06
Fristen bei Bürgschaftsforderungen
Nach allgemeiner Auffassung entsteht der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Bürgen nicht erst mit dessen Inanspruchnahme, sondern auch bei der "normalen" Bürgschaft schon mit der Fälligkeit des Hauptanspruchs (vgl. BGH in NJW-RR 2004, #####/####; 2003, 14; Bd. 55, 340; 73, 365; 79, 178;… Palandt-Heinrichs, a.a.O. mwN).
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