Rechtsprechung
| BGH, 10.07.2008 - IX ZR 52/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 66; ; JBeitrO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; JBeitrO § 8 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchsetzbarkeit der Aufrechnung einer zweifachen Gebühr mit Gegenforderungen aus einer Tätigkeit als Freiberufler
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 66; JBeitrO § 8 Abs. 1 S. 1, 2
Geltendmachung von Gegenforderungen gegen den Kostenanspruch - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12
Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen …
Rn. 24 cc) Die Einwendung der Aufrechnung ist im Verfahren nach § 66 GKG über die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO unzulässig, wenn die Gegenforderung des Kostenschuldners - wie hier - weder anerkannt noch rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - IX ZR 52/06, juris). - FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11
Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung
Rn. 23 Insoweit gilt für die Auslegung eines Antrags im vorläufigen Rechtsschutz als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung Entsprechendes wie für die Auslegung von gegen die Vollstreckung oder den Ansatz von Gerichtskosten gerichteten Anträgen, Klagen oder Gegenklagen als Erinnerungen nach § 8 JBeitrO oder nach § 66 Abs. 1 GKG (vgl. Sächsisches FG vom 21. April 2010 3 Ko 531/10, Juris; Bundesgerichtshof -BGH- vom 10. Juli 2008 IX ZR 52/06, Juris; Hartmann, Kostengesetze, 41. A., § 19 GKG Rd. 7). - BGH, 25.09.2008 - III ZR 198/05
Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz für ein …
Sie ist entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO nur zulässig, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist (z.B.: BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - IX ZR 52/06 - juris Rn. 2 …und vom 24. November 2005 - I ZR 91/04 - juris Rn. 3).
- OLG Saarbrücken, 21.01.2010 - 9 W 357/09
Prozesskostenhilfe: Bedürftigkeit bei der Klage eines Nachlasspflegers für …
Solche können in dem vorliegenden Verfahren nach § 66 GKG erst recht keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, RVGreport 2009, 37; BVerwG, Beschl.v. 23. November 2009, 2 KSt 2/09). - BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12
Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten bzgl. Berücksichtigung von …
Im Erinnerungsverfahren gegen einen Gerichtskostenansatz findet die Aufrechnung des Kostenschuldners mit Gegenforderungen nur dann Berücksichtigung, wenn diese Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZR 52/06, juris Rn. 2). - LSG Bayern, 08.02.2016 - L 15 SF 48/16
Bindende Festlegungen im Hauptsacheverfahren und § 21 GKG
Auch der BGH hat im Beschluss vom 10.07.2008, Az.: IX ZR 52/06, darauf hingewiesen, dass eine Aufrechnung nur dann ausnahmsweise im Zusammenhang mit § 66 GKG relevant sein kann, wenn die Gegenforderung des Kostenschuldners entweder anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. - FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11
Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der …
Insoweit gilt für die Auslegung eines Antrags im vorläufigen Rechtsschutz als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung Entsprechendes wie für die Auslegung von gegen die Vollstreckung oder den Ansatz von Gerichtskosten gerichteten Anträgen, Klagen oder Gegenklagen als Erinnerungen nach § 8 JBeitrO oder nach § 66 Abs. 1 GKG (vgl. Sächsisches FG vom 21. April 2010 3 Ko 531/10 , [...]; BGH vom 10. Juli 2008 IX ZR 52/06 , [...]; Hartmann, Kostengesetze, 41. A., § 19 GKG Rd. 7).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2008 - IX ZR 52/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2
- Wolters Kluwer
Erfordernis eines Ersuchens um einen Schriftsatznachlass zur rechtzeitigen Wahrung von Rechten in einem Prozess
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 139 Abs. 1, 2
Umfang der Hinweispflicht des Gerichts - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05
Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten …
Auszug aus BGH, 20.03.2008 - IX ZR 52/06
Zur Wahrung seiner Rechte hätte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten um Schriftsatznachlass nachsuchen müssen, falls er zu den Gebührenforderungen noch vortragen wollte (vgl. BGH, Urt. v. 11. Januar 2007 - IX ZR 31/05, ZIP 2007, 435, 437, insoweit in BGHZ 170, 276 ff nicht abgedruckt).
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