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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10379
BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00 (https://dejure.org/2001,10379)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - IX ZR 65/00 (https://dejure.org/2001,10379)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - IX ZR 65/00 (https://dejure.org/2001,10379)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rechtsmißbrauch - Sicherungsabrede - Gewährleistungsbürgschaft - Bürge - Erstes Anfordern - Unwirksamkeit - Formular - Klausel - Einwendung - Vertragserfüllungsbürgschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765
    Wirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00
    Dieser Einwand greift auch in den Fällen einer formularmäßig gestellten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch, weil der Bundesgerichtshof zugunsten des Unternehmers bereits entschieden hat, daß eine derartige Klausel mit § 9 Abs. 1 AGBG nicht im Einklang steht (vgl. BGH, Urt. v. 8. März 2001 - IX ZR 236/00, ZIP 2001, 833, 835 m.w.N., zVb in BGHZ).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer …

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00
    Der Senat hat im übrigen die Wirksamkeit einer solchen Klausel in einem Sonderfall anerkannt (BGH, Urt. v. 12. Juli 2001 - IX ZR 380/98, Umdruck Seite 7, zVb in BGHZ).
  • OLG Dresden, 18.04.2002 - 7 U 1722/01

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Die Frage, ob die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages gegen § 9 AGBG verstößt, ist zwar in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für Wirksamkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 26.01.2000, NJW-RR 2000, 546, rechtskräftig durch den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.10.2001, Az: IX ZR 65/00; OLG Jena, Urteil vom 01.11.2000, NZBau 2001, 667; gegen Wirksamkeit: OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, BauR 2001, 1447; OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001, IBR 2001, 483; OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2000, BauR 2000, 1228; Sienz, BauR 2000, 1249;… Leinemann, Die Bezahlung der Bauleistung, 2. Aufl., Rdn. 291 f.;… Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB-Kommentar, 14. Aufl., § 17 VOB/B, Rdn. 103).

    Eine unmittelbar zur Problematik ergangene Entscheidung des BGH existiert, soweit ersichtlich, mit Ausnahme des nicht veröffentlichten Nichtannahmebeschlusses vom 25.10.2001 (Az: IX ZR 65/00) nicht.

    Der Senat verkennt nicht, dass die zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart, deren Begründung er nicht zu teilen vermag, durch den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.10.2001 (Az: IX ZR 65/00) rechtskräftig geworden ist.

    Eine Klärung der Rechtsfrage durch den Nichtabnahmebeschluss des BGH vom 25.10.2001 (Az: IX ZR 65/00) ist aus den bereits dargelegten Gründen nicht eingetreten.

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