Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rechtsmißbrauch - Sicherungsabrede - Gewährleistungsbürgschaft - Bürge - Erstes Anfordern - Unwirksamkeit - Formular - Klausel - Einwendung - Vertragserfüllungsbürgschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 765
Wirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …
Auszug aus BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00
Dieser Einwand greift auch in den Fällen einer formularmäßig gestellten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch, weil der Bundesgerichtshof zugunsten des Unternehmers bereits entschieden hat, daß eine derartige Klausel mit § 9 Abs. 1 AGBG nicht im Einklang steht (vgl. BGH, Urt. v. 8. März 2001 - IX ZR 236/00, ZIP 2001, 833, 835 m.w.N., zVb in BGHZ). - BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer …
Auszug aus BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00
Der Senat hat im übrigen die Wirksamkeit einer solchen Klausel in einem Sonderfall anerkannt (BGH, Urt. v. 12. Juli 2001 - IX ZR 380/98, Umdruck Seite 7, zVb in BGHZ).
- OLG Dresden, 18.04.2002 - 7 U 1722/01
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Bürgschaft auf erstes Anfordern
Die Frage, ob die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages gegen § 9 AGBG verstößt, ist zwar in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für Wirksamkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 26.01.2000, NJW-RR 2000, 546, rechtskräftig durch den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.10.2001, Az: IX ZR 65/00; OLG Jena, Urteil vom 01.11.2000, NZBau 2001, 667; gegen Wirksamkeit: OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, BauR 2001, 1447; OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001, IBR 2001, 483; OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2000, BauR 2000, 1228; Sienz, BauR 2000, 1249;… Leinemann, Die Bezahlung der Bauleistung, 2. Aufl., Rdn. 291 f.;… Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB-Kommentar, 14. Aufl., § 17 VOB/B, Rdn. 103).Eine unmittelbar zur Problematik ergangene Entscheidung des BGH existiert, soweit ersichtlich, mit Ausnahme des nicht veröffentlichten Nichtannahmebeschlusses vom 25.10.2001 (Az: IX ZR 65/00) nicht.
Der Senat verkennt nicht, dass die zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart, deren Begründung er nicht zu teilen vermag, durch den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.10.2001 (Az: IX ZR 65/00) rechtskräftig geworden ist.
Eine Klärung der Rechtsfrage durch den Nichtabnahmebeschluss des BGH vom 25.10.2001 (Az: IX ZR 65/00) ist aus den bereits dargelegten Gründen nicht eingetreten.
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