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| BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zugewinnausgleich bei Ehescheidung - Berechnung des Endvermögens der Ehepartner - Berücksichtigung eines obligatorischen Wohnrechtes an einer Wohnung, die der Mutter des Ehepartners gehört bei der Festsetzung des Endvermögens - Vermögenswert eines ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 525/80
Einbeziehung einer Kriegsopferrente in den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Das Endvermögen eines Ehegatten umfaßt - wie das Anfangsvermögen - alle dem Ehegatten zum maßgeblichen Zeitpunkt zustehenden rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin neben seinen Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die am Stichtag bereits entstanden waren (BGH NJW 1981, 1038; BGHZ 82, 149, 150) [BGH 29.10.1981 - IX ZR 86/80].Dazu gehören u.a. dingliche Nutzungsrechte, die für den Inhaber eine gegenwärtige vermögensrechtliche Position begründen, sowie geschützte Anwartschaften mit dem gegenwärtigen Vermögenswert, Hingegen sind nicht zu berücksichtigen alle vor dem Eintritt des Güterstandes begründeten Rechts- und Dauerschuldverhältnisse, die Ansprüche auf künftig fällig werdende wiederkehrende Einzelleistungen - insbesondere auf Arbeitsentgelt oder Unterhaltszahlungen - vermitteln (BGH NJW 1980, 229), da sie keinen gegenwärtigen Vermögenswert des Berechtigten darstellten, sondern sein künftiges Einkommen sichern sollen (BGH NJW 1981, 1038, 1039).
In der Entscheidung NJW 1981, 1038, 1039 hat er dagegen nur darauf abgehoben, ob rechtlich geschützte Positionen bereits entstanden und objektiv bewertbar sind.
- BGH, 09.03.1977 - IV ZR 166/75
Ermittlung des Endvermögens
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Allerdings hat der frühere IV. Zivilsenat im Anschluß an Rittner (FamRZ 1961, 506) ausgesprochen, zum Endvermögen gehörten nur solche Werte, die objektivierbar und bewertbar seien und die auch bei einem für den Bewertungsstichtag unterstellten Erbfall nicht erlöschen, sondern auf die Erben übergehen würden (BGHZ 68, 163, 165).Der erkennende Senat schließlich hat in BGHZ 82, 145, 147 unter Bezugnahme auf BGHZ 68, 163 alle objektivierbaren Werte zum Endvermögen gerechnet, die bei einem für den Bewertungsstichtag unterstellten Erbfall auf die Erben übergehen würden.
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Nach BGHZ 82, 354, 357 [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80] kann ein Mietrecht in Betracht kommen.
- BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 577/80
Einbeziehung von Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
In der das Schmerzensgeld betreffenden Entscheidung BGHZ 80, 384, 386 f. hat es der IVb-Zivilsenat als naheliegend bezeichnet, daß der Ehegatte - vorbehaltlich der Härteklausel des § 1381 BGB - an allem teilhaben solle, was im Erbgang auf andere übergehen könne. - BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78
Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
In BGHZ 75, 195, 198 [BGH 10.10.1979 - IV ZR 79/78] hat derselbe Senat sodann ausdrücklich offengelassen, ob auch nicht vererbliche Vermögensgegenstände dem Zugewinnausgleich unter Lebenden unterliegen. - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 94/80
Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Der erkennende Senat schließlich hat in BGHZ 82, 145, 147 unter Bezugnahme auf BGHZ 68, 163 alle objektivierbaren Werte zum Endvermögen gerechnet, die bei einem für den Bewertungsstichtag unterstellten Erbfall auf die Erben übergehen würden. - BGH, 06.03.1970 - V ZR 57/67
Auslegung eines "Familienvertrages" - Gemeinsamer Zweck beim Gesellschaftsvertrag …
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Es kann sich dafür auf BGH NJW 1970, 941; 1976, 2264 Nr. 8; 1979, 716, 717; LG Köln NJW 1973, 1880 [LG Köln 10.05.1973 - 2 O 44/71] berufen. - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 86/80
Einbeziehung einer Abfindung für eine Witwenrente nach Wiederverheiratung in den …
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Das Endvermögen eines Ehegatten umfaßt - wie das Anfangsvermögen - alle dem Ehegatten zum maßgeblichen Zeitpunkt zustehenden rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin neben seinen Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die am Stichtag bereits entstanden waren (BGH NJW 1981, 1038; BGHZ 82, 149, 150) [BGH 29.10.1981 - IX ZR 86/80]. - LG Köln, 10.05.1973 - 2 O 44/71
Auszug aus BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Es kann sich dafür auf BGH NJW 1970, 941; 1976, 2264 Nr. 8; 1979, 716, 717; LG Köln NJW 1973, 1880 [LG Köln 10.05.1973 - 2 O 44/71] berufen.
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85
Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden
Der IX. Zivilsenat hat in BGHZ 82, 145, 147 alle objektivierbaren Werte zum Endvermögen gerechnet, die bei einem für den Bewertungsstichtag unterstellten Erbfall auf die Erben übergehen würden; er hat aber die Einschränkung, daß nur solche Werte beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen seien, in seinem späteren Urteil vom 28. Oktober 1982 (IX ZR 85/81 - nicht veröffentlicht - s. aber die Bezugnahme in FamRZ 1983, 881, 882) ausdrücklich nicht aufgegriffen. - BGH, 09.06.1983 - IX ZR 56/82
Berücksichtigung einer Übergangsbeihilfe nach Beendigung des Dienstverhältnisses …
Dazu zählt neben der geschützten Anwartschaft eine ihr vergleichbare Rechtsstellung, die einen Anspruch auf künftige Leistung, etwa auf Überlassung der Nutzung einer Sache, gewährt, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und auch für den Fall der Nichtvererblichkeit nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist (BGH Urteil vom 28. Oktober 1982 - IX ZR 85/81). - BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82
Bestimmung von Anfangsvermögen und Endvermögen zur Durchführung des …
Dazu können auch schuldrechtliche Nutzungsrechte zählen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - IX ZR 85/81 -). - OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
Einordnen eines lebenslangen Nießbrauchs an einem Hausgrundstück zum Endvermögen …
Zu keinem anderen Ergebnis führt - zumindest im vorliegenden Falle - der Hinweis in der Entscheidung BGH, NJW 1983, 2141 auf eine weitere Entscheidung (IX ZR 85/81 vom 28.10.1982), wonach ausgleichspflichtig auch die einer Anwartschaft vergleichbare Rechtsstellung ist, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewährt, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und auch für den Fall der Nichtvererblichkeit nach wirtschaftlichen Maß Stäben bewertbar ist, denn es fehlt an diesen beiden letzten Voraussetzungen (…auch Johannsen a.a.O. spricht von einem "vielleicht durch Hingabe wertvoller Vermögensgegenstände" erworbenen, also nicht von einer Gegenleistung abhängigen Nießbrauch).
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