Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1988 - IX ZR 85/88 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1285
- NJW-RR 1989, 685 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 08.06.1990 - 5 B 41.90
Durchbrechung der Rechtskraft eines unrichtigen und sittenwidrigen Urteils im …
Nach der vom Reichsgericht eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof fortentwickelten Rechtsprechung gibt § 826 BGB - unabhängig von der Restitutionsklage nach § 580 ZPO (BGHZ 50, 115 ) - unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit, klageweise gegen unrichtige, weil sittenwidrig herbeigeführte oder ausgenutzte rechtskräftige Urteile vorzugehen mit dem Ziel, unter Durchbrechung der Rechtskraft solcher Urteile den vermögensrechtlichen Zustand herzustellen, wie er bei richtiger Entscheidung entstanden wäre (zu den Einzelheiten s. etwa RGZ 78, 389 ; BGHZ 50, 115 ; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - IX ZR 85/88 - <NJW 1989, 1285 f. [BGH 29.11.1988 - IX ZR 85/88]>; vgl. auch BSGE 60, 251 [BSG 26.09.1986 - 2 RU 45/85] ).
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