Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 84/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist; Juristisch nicht vorgebildete Partei; Zustellung einer ungünstigen Gerichtsentscheidung ; Erkundigung nach Form und Frist eines zulässigen Rechtsmittels; Unrichtige Auskunft auf fernmündliche ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 §§ 233 234
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 84/03
so ist die Zulassung wirksam, die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (BGH, Beschl. vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 84/03
Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines hiergegen zulässigen Rechtsmittels zu erkundigen (BGH, Beschl. v. 19. März 1997 - XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; v. 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440, 441). - BGH, 19.03.1997 - XII ZB 139/96
Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung eines Rechtsmittels einer nicht …
Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 84/03
Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines hiergegen zulässigen Rechtsmittels zu erkundigen (BGH, Beschl. v. 19. März 1997 - XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; v. 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440, 441).
- BGH, 05.06.2008 - V ZA 5/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Da die gesetzlichen Rechtsmittelfristen der Rechtssicherheit dienen und einer Disposition der Verfahrensbeteiligten entzogen sind, trifft auch eine juristisch nicht geschulte Partei die Verantwortung für die rechtzeitige Einlegung eines Rechtsmittels oder einen rechtzeitigen Eingang des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei dem zuständigen Gericht, um die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung zu wahren (BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1986, VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440, 441; Beschl. v. 19. März 1997, XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; Beschl. v. 14. März 2003, IXa ZB 84/03, Rdn. 4 - veröffentlicht in juris).Hierzu muss sich die Partei über Form und Frist des zulässigen Rechtsmittels erkundigen (…BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1986, VIII ZB 40/86, aaO;… Beschl. v. 19. März 1997, XII ZB 139/96, aaO; Beschl. v. 14. März 2003, IXa ZB 84/03, Rdn. 4).
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