Rechtsprechung
| BGH, 22.06.1966 - Ia ZR 108/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Herabsetzung des Streitwertes für das Berufungsverfahren bezüglich eines Patentnichtigkeitsstreites - Zeitliche Grenze für eine Änderung der Streitwertfestsetzung - Überprüfbarkeit der Streitwertfestsetzung im Wege der Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.11.1964 - Ia ZR 108/63
- BGH, 22.06.1966 - Ia ZR 108/63
Papierfundstellen
- NJW 1966, 2061
- MDR 1966, 907
- GRUR 1966, 638
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.1964 - I ZR 110/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.06.1966 - Ia ZR 108/63
Ist der Streitwert für das Berufungsverfahren in einer Patentnichtigkeitssache im Monat Dezember desjenigen Kalenderjahres erstmalig festgesetzt worden, das dem Kalenderjahr unmittelbar folgt, in dem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat, so kann die Änderung der Festsetzung im Wege der Gegenvorstellung nur verlangt werden, wenn diese innerhalb eines Monats nach dem Streitwertfestsetzungsbeschluß erhoben wird (Abgrenzung zum Beschluß vom 5. März 1964 - I ZR 110/58 - in NJW 1964, 2062 und Wertp.Mitt.Es entspricht jedoch einer festen Übung des Senats und einer ständigen kostenrechtlichen Praxis, in Fällen dieser Art den Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zuzulassen, und zwar aus der Erwägung heraus, daß gemäß der in § 23 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GKG zum Ausdruck gebrachten Absicht des Gesetzes jede erstmalige Streitwertfestsetzung irgendwie überprüfbar sein muß (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. März 1964 - I ZR 110/58 - in NJW 1964, 2062 = Wertp.Mitt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - 13 E 786/04
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Eingangs der letzten Erledigungserklärung bei …
BGH, Beschluss vom 22.6.1966 - Ia ZR 108/63 (BPatG) - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.5.1996 - 10 S 18/96 -, NVwZ-RR 1997, 196; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003 - 16 WF 160/03 -, FamRZ 2004, 1227. - BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 56/80
Bemessung des gebührenrechtlichen Streitwertes des Direktanspruches des …
- OLG Koblenz, 02.04.1987 - 1 Ws 833/84
Zulässigkeit des Antrags auf Nachholung des rechtlichen Gehörs; Zulässigkeit der …
Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet es, daß ein Verfahren in den Fällen der vorliegenden Art, in denen eine Entscheidung mangels Anfechtung oder aber durch einen unanfechtbaren Beschluß im Beschwerderechtszug in Rechtskraft erwachsen ist, grundsätzlich ein Ende hat und die Beteiligten nicht noch über einen längeren Zeitraum hinaus mit einer nachträglichen Abänderung der für endgültig gehaltenen Entscheidung rechnen müssen (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 8. November 1984 in 1 Ws 346/83 und 1 Ws 591/82 zu Gegenvorstellungen unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in NJW 1964, 2062 und 1966, 2061). - VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96
Beginn der Sechsmonatsfrist für die Einlegung der Streitwertbeschwerde
Dem könnte die Erwägung entgegenstehen, daß mit diesem Zeitpunkt eine Überprüfung des festgesetzten Streitwerts zum Abschluß gebracht sein soll, damit die Beteiligten das Verfahren nunmehr kostenrechtlich als abgeschlossen betrachten können (vgl. BGH, Beschluß vom 22.06.1966, NJW 1966, 2061; OVG Bremen, Beschluß vom 28.08.1986, JurBüro 1987, 566 = KostRspr. § 25 GKG Nr. 113).
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| BGH, 19.11.1964 - Ia ZR 108/63 |
Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- BGH, 19.11.1964 - Ia ZR 108/63
- BGH, 22.06.1966 - Ia ZR 108/63
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