Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen - Frage der Offenbarung - Unrichtige Bezeichnung des Schutzrechts als Verfahrenspatent als Nichtigkeitsgrund - Einreihung in eine Patentkategorie nach dem erklärten Willen des Patentanmelders - Umdeutung im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 194
- GRUR 1967, 241
- DB 1967, 1317
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64
Chemisches Analogieverfahren
Auszug aus BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63
- Anwendung der in BGH GRUR 1966, 312 (Appetitzügler) und GRUR 1966, 319 (Seifenzusatz) dargelegten Rechtsgrundsätze auf eine nicht zum Bereich der Chemie gehörende Erfindung.Die Beantwortung dieser speziellen, für das vorliegende Nichtigkeitsverfahren wesentlichen Frage findet sich indessen bereits in einem anderen Beschluß des Senats vom 3. Februar 1966 (GRUR 1966, 312 - Appetitzügler).
- BGH, 10.12.1954 - I ZR 39/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63
Im Urteil des I. Zivilsenats vom 10. Dezember 1954 (I ZR 39/53, S. 14, Bl. 107 f d.A.) ist diese Schrift bereits ausführlich dahingehend gewürdigt, daß sie eine Platte von hoher Festigkeit offenbart, bei der die als Ausgangsmaterial verwendeten Holzspäne zwar kreuz und quer, aber im wesentlichen parallel zur Oberfläche zu liegen kommen.Endlich erstreckte sich der Anspruch des DRP ... welches durch Urteil des I. Zivilsenats vom 10. Dezember 1954 - I ZR 39/53 - für nichtig erklärt wurde, ausschließlich auf eine Einschichtplatte.
- BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 4/65
Auszug aus BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63
- Anwendung der in BGH GRUR 1966, 312 (Appetitzügler) und GRUR 1966, 319 (Seifenzusatz) dargelegten Rechtsgrundsätze auf eine nicht zum Bereich der Chemie gehörende Erfindung. - RG, 19.10.1935 - I 350/34
1. Wird das Verfahren, dessen Ausübung eine Maschine dienen soll, im Inland …
Auszug aus BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63
Eine Umdeutung im Nichtigkeitsverfahren ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. RG GRUR 1933, 134; MuW 1934, 26; RGZ 149, 102, 109).
- BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01
"Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents
Insofern gilt nichts anderes als für sonstige Mängel des Erteilungsverfahrens, die weder einen Widerrufs-, noch einen Nichtigkeitsgrund bilden (…vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1952 - I ZR 134/51, GRUR 1953, 88 - Anschlußberufung; Urt. v. 29.11.1966 - Ia ZR 11/63, GRUR 1967, 240, 242 - Mehrschichtplatte; Beschl. v. 31.1.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; Sen.Beschl. v. 15.5.1997 - X ZB 8/95, GRUR 1997, 612, 615 - Polyäthylenfilamente; vgl. ferner Sen., BGHZ 103, 262, 265 - Düngerstreuer). - BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84
"borhaltige Stähle"; Stand der Technik
Stehen dem Anmelder nach Art und Umfang der offenbarten technischen Lehre verschiedene Möglichkeiten offen, so kann er die Kategorie, die er wünscht, festlegen (BGH GRUR 1967, 241 - Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen). - BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80
Verteilergehäuse
Ein Merkmal, das nur aus der Patentzeichnung ersichtlich ist, ist im allgemeinen auch dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeigt (Ergänzung zu BGH GRUR 1967, 241, 243/244 - Mehrschichtplatte; 1967, 585, 586 - Faltenrohre).Der Senat hält für das hier anzuwendende Recht (§ 26 PatG 1968) an dem Grundsatz fest, daß ein Merkmal in die Patentansprüche nur dann nachträglich aufgenommen und die Kombination mit dem darauf bezogenen zusätzlichen Merkmal zum Gegenstand des Streitpatents gerechnet werden kann, wenn es in der Patentschrift als zur Erfindung gehörig beschrieben ist und diese Lösung von vorneherein deutlich als eine in Betracht kommende Lösung hervorgehoben war (BGH GRUR 1967, 241, 243/244 - Mehrschichtplatte; 1967, 585, 586 - Faltenrohre;… Benkard/Rogge PatG GbmG 7. Aufl., § 22 PatG Rdn. 36).
- BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70
Fungizid
Dem entspricht auch die verfahrensrechtliche Regelung, die es dem Anmelder (Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger, § 3 Satz 1, § 9 Satz 1 PatG) überläßt, die Patentansprüche zu formulieren (§ 26 Abs. 1 Satz 5 PatG) und im Rahmen der objektiven Gegebenheiten die ihm zweckmäßig erscheinende Patentkategorie zu bestimmen (vgl. dazu BGH GRUR 1967, 241, 242 - Mehrschichtplatte - BPatGE 7, 1, 6;… Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 5. Auflage, Rdn. 33 zu § 26 PatG;… Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 3. Auflage, Rdn. 67 zu § 1 PatG). - BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Ähnlich wie sich ein Patentanmelder unter Umständen auf eine von mehreren, ursprünglich gleichgestellten, aber differenziert beschriebenen Lösungen der ursprünglich offenbarten Aufgabe ohne Prioritätsverlust beschränken kann (vgl. u.a. BGHZ 45, 102, 111 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] = GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz; BGH GRUR 1967, 241, 244 - Mehrschichtplatte; BGH Betrieb 1967, 681 - Dampferzeuger; BGH Urteil vom 21.2.1967 - Ia ZR 67/64 - Faltenrohre), ist es auch für zulässig zu halten, daß ein Gebrauchsmusteranmelder, der in den ursprünglichen Anmeldeunterlagen eine für zweierlei Verwendungsarten ausgestaltete Vorrichtung offenbart und im Anspruch beansprucht hat, sein Schutzbegehren jedenfalls vor der Eintragung ohne Prioritätsverlust auf eine Ausführungsform richtet, die für eine der beiden Verwendungsarten geeignet ist, sofern diese nachträglich beanspruchte Ausführungsform in den ursprünglichen Unterlagen als eine im Sinne der Erfindung in Betracht kommende mögliche Lösung offenbart ist. - BGH, 21.02.1967 - Ia ZR 67/64
Nichtigerklärung eines Patents - Patentfähigkeit eines Streitpatents - Neuheit …
Wie in der neueren Rechtsprechung des Senats klargestellt worden ist, ist in der Beschränkung des Anmelders auf eine von mehreren der unter den ursprünglichen Patentanspruch fallenden Lösungen der ursprünglich offenbarten Aufgabe jedenfalls dann keine unzulässige Änderung des Patentbegehrens zu erblicken, wenn die nunmehr allein beanspruchte Lösung in der Beschreibung von vornherein deutlich als eine in Betracht kommende Lösung hervorgehoben worden war und andere, ursprünglich gleichgestellte Lösungen sich als vorbekannt oder als unbrauchbar erwiesen haben (vgl. BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; Ia ZR 11/63 vom 29. November 1966 - Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen). - BGH, 11.07.1985 - X ZR 26/84
Patentkategorie - Wahl - Herstellung von Legierungen - Einstellungsregel - …
Stehen dem Anmelder nach Art und Umfang der offenbarten technischen Lehre verschiedene Möglichkeiten offen, so kann er die Kategorie, die er wünscht, festlegen (BGH GRUR 1967, 241 - Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen). - BGH, 19.02.1976 - X ZR 59/72
Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung poröser Massen, Streifen oder Bänder …
Es ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats zulässig, sich zur Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren auf ein zur Erfindung gehöriges Ausführungsbeispiel zurückzuziehen (BGHZ 21, 8, 10 ff; BGH GRUR 1967, 241, 243/244; 1967, 585, 586). - BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63
Erteilung eines Patents für ein Selbstschlussventil - Prüfung der Patentfähigkeit …
Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft). - BGH, 18.04.1967 - Ia ZR 86/65
Patent betreffend einen "Leiterteil, insbesondere für ausziehbare …
Es liegt somit keine Änderung des Gegenstandes der Erfindung, sondern eine zulässige Beschränkung vor (vgl. die beiden Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. Februar 1966 in BGHZ 45, 102 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] = GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler - und in GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 29. November 1966 - Ia ZR 11/63, S. 16 f der Ausfertigung - Mehrschichtplatte). - LG Düsseldorf, 02.09.1999 - 4 O 263/98
Auslegung von Schutzbereich eines Klagepatents über den im Erteilungs-, …
- BGH, 18.04.1978 - X ZR 62/75
Voraussetzungen für die Verletzung eines Patents - Ermittlung der Aufgabe eines …
- BGH, 24.01.1978 - X ZR 45/73
Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung eines Patents - Ermittlung der Aufgabe …
- BPatG, 07.04.2014 - 14 W (pat) 25/09
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