Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5129
BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63 (https://dejure.org/1963,5129)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1963 - Ia ZR 32/63 (https://dejure.org/1963,5129)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1963 - Ia ZR 32/63 (https://dejure.org/1963,5129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,5129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 911
  • GRUR 1963, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63
    Da das Streitpatent vor dem 7. August 1953 angemeldet worden ist, kommt ihm die gewohnheitsrechtliche Vergünstigung für vor dem 7. August 1953 angemeldete Patente zugute, wonach ausgelegte Unterlagen von bekanntgemachten Patentanmeldungen nicht als neuheitsschädlich im Sinne von § 2 PatG gelten (BGHZ 18, 81, 92 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] = GRUR 1962, 642).

    Die Voraussetzungen, die in der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHZ 18, 81, 89) [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] für die Wertung ausgelegter, ungedruckter Unterlagen von deutschen Patentanmeldungen als öffentliche Druckschriften im Sinne des § 2 PatG aufgestellt worden sind, sind mithin auch bei den in Frankreich ausgelegten Unterlagen des französischen Patentes Nr. 1 020 671 gegeben.

    Bis zum 7. August 1953 hatte, wie oben bereits dargelegt, gewohnheitsrechtlich der Rechtssatz Geltung, daß ausgelegte Unterlagen von Patentanmeldungen nicht neuheitsschädlich seien (vgl. BGHZ 18, 81, 92 ff [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]).

  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63
    Da das Streitpatent vor dem 7. August 1953 angemeldet worden ist, kommt ihm die gewohnheitsrechtliche Vergünstigung für vor dem 7. August 1953 angemeldete Patente zugute, wonach ausgelegte Unterlagen von bekanntgemachten Patentanmeldungen nicht als neuheitsschädlich im Sinne von § 2 PatG gelten (BGHZ 18, 81, 92 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] = GRUR 1962, 642).

    Bis zum 7. August 1953 hatte, wie oben bereits dargelegt, gewohnheitsrechtlich der Rechtssatz Geltung, daß ausgelegte Unterlagen von Patentanmeldungen nicht neuheitsschädlich seien (vgl. BGHZ 18, 81, 92 ff [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]).

  • RG, 27.11.1920 - I 112/20

    Erteilung eines Patentes bei offenkundiger Vorbenutzung oder Beschreibung in …

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63
    Die Patentschrift Nr. 864 529 selbst, die am Anmeldetage des Streitpatents ausgegeben worden ist, ist nicht als neuheitsschädlich zu behandeln, weil der Anmeldetag des Streitpatents vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 32 der Verordnung über das Patentamt vom 1. August 1953 (BGBl. I, 714) liegt und jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt der Anmeldetag als Einheit betrachtet wurde mit der Folge, daß Tatsachen, die an diesem Tage eingetreten sind, nicht als neuheitsschädlich in Betracht kommen, RGZ 101, 36; RG MuW 1936, 169; vgl. auch Reimer, Patentgesetz 2. Aufl. § 2 Anm. 3; Benkard, Patentgesetz, 4. Aufl. § 2 Rdn. 2; Busse, Patentgesetz, 2. Aufl. § 2 Anm. 2 S. 101 f; Hagen, GRUR 1959, 1.
  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 34/66

    Nichtigkeit eines Patents - Trockenschleuder als Streitgegenstand - Elastische …

    Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 26. Januar 1953 angemeldeten Deutschen Bundespatents 970.210, das eine Trockenschleuder, insbesondere für Wäsche, betrifft und dessen Patentanspruch nach Klarstellung (Entscheidung des 2. Nichtigkeitssenats des Deutschen Patentamts vom 29. März 1960, bestätigt durch Urteil des erkennenden, früher als I a-Zivilsenat bezeichneten Senats vom 21. Mai 1963 - Ia ZR 32/63 -) lautet:.

    Dem Streitpatent kann jedoch entgegen dem früheren Urteil des erkennenden Senats im Berufungsverfahren Ia ZR 32/63 bei dem in diesem Verfahren vorliegenden umfangreicheren Material zum Stande der Technik Erfindungshöhe , nicht zuerkannt werden.

    Das ist jedoch auf Grund des über das frühere Nichtigkeitsverfahren (Ia ZR 32/63) hinaus vorliegenden Materials zum Stande der Technik zu verneinen.

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64

    Änderung des Patentrechts und Unionspriorität

    Hierzu ist auf das Urteil des beschließenden Senats vom 21. Mai 1963 (GRUR 1963, 518 - Trockenschleuder) zu verweisen, in dem dargelegt worden ist, daß die Anmeldeunterlagen eines ausländischen (dort: französischen) Patents von dem Zeitpunkt an öffentlichen Druckschriften im Sinne des § 2 PatG gleichzustellen sind, in dem die Allgemeinheit durch Veröffentlichung in einem Amtsblatt die Möglichkeit hatte, von dem Vorhandensein der Anmeldung Kenntnis zu nehmen, sowie deren Inhalt durch Einsichtnahme beim dortigen Patentamt oder durch Bestellung von Abschriften oder Fotokopien in Erfahrung zu bringen.

    Einschränkend hat der Senat jedoch in seiner erwähnten Entscheidung vom 21. Mai 1963 (GRUR 1963, 518) ausgeführt, daß die genannten Unterlagen ausländischer Schutzrechtsanmeldungen Patenten, die vor dem 7. August 1953 beim Deutschen Patentamt angemeldet, aber erst nachträglich erteilt worden seien, nicht als Stand der Technik entgegengehalten werden können.

  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei …

    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (Ia ZR 32/63 vom 21. Mai 1963 "Trockenschleuder" - insoweit in GRUR 1963, 518 nicht abgedruckt; Ia ZR 15/64 vom 20. Januar 1966 "Miststreuer" - bisher nicht veröffentlicht), können daher im Nichtigkeitsverfahren zur Ergänzung und Klarstellung dessen, was der Erfinder selbst in der Patentschrift ausdrücklich als die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe bezeichnet hat, insbesondere auch die sonstigen Aussagen der Patentschrift über die "Vorteile", die das Patent zu erreichen behauptet, und ihre sonstigen Aussagen über die "Nachteile" vorbekannter Maßnahmen, die es zu beseitigen sucht, herangezogen werden.
  • BGH, 07.12.1965 - Ia ZR 292/63

    Anforderungen an die Neuheit eines Patentanspruchs - Versagung eines Patents auf …

    In einem anderen, vom Beklagten herangezogenen Urteil (GRUR 1963, 518 - Trockenschleuder) hat der erkennende Senat weiter die - in einer Entscheidung vom 25. November 1965 (Az. Ia ZB 13/64, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt) nochmals ausdrücklich bestätigte - Rechtsauffassung ausgesprochen, daß der vorerwähnte Rechtsgrundsatz, wenn vergleichbare Tatbestände vorliegen, auch auf im Ausland ausgelegte Patentunterlagen anzuwenden ist (ebenso BPatGerE 3, 4 ff).
  • BGH, 04.03.1971 - X ZR 7/68

    Aufnahme eines weiteren Merkmals in das Streitpatent - Patentfähigkeit einer …

    Der Senat hat allerdings im Urteil vom 21. Mai 1963 (GRUR 1963, 518 - Trockenschleuder -) für die Unterlagen eines französischen Patents der Veröffentlichung im "Bulletin Officiel de la Propriété Industrielle" Bedeutung beigemessen, aber nur in dem Sinne, daß die Unterlagen "jedenfalls" von dem Zeitpunkt der Bekanntgabe in dem Amtsblatt als öffentliche Druckschrift anzusehen seien.
  • BGH, 28.03.1968 - X ZR 44/65

    Abschluss eines Liefervertrages - Verletzung von Gebrauchsmusterschutzrechten - …

    Denn als Aufgabe ist nicht nur dasjenige anzusehen, was der Anmelder ausdrücklich als solche bezeichnet hat; zu ihrer Bestimmung ist auch dasjenige heranzuziehen, was der Anmelder als verbesserungsbedürftige Nachteile vorbekannter Konstruktionen und als Vorteile, die er mit der Erfindung zu erreichen trachtet, bezeichnet (für Patente vgl. BGH, Urt. v. 21. Mai 1963 - I ZR 32/63 - Trockenschleuder, in GRUR 1963, 518 insoweit nicht abgedruckt;… Urt. v. 20. Januar 1966 - Ia ZR 15/64 - Miststreuer;… Urt. v. 27. Oktober 1966 - Ia ZR 86/64 - Hohlwalze).
  • BGH, 10.05.1973 - X ZR 62/69

    Beschränkung eines Patentanspruches - Aufgabe eines Nichtigkeitsverfahrens im …

    Soweit die Klägerin damit gleichzeitig eine Klärung des Schutzumfangs des Streitpatents herbeiführen möchte, ist darauf hinzuweisen, daß dies nicht Aufgabe des Nichtigkeitsverfahrens ist (BGH GRUR 1962, 294, 295 - Hafendrehkran; 1963, 518 - Trockenschleuder; 1965, 355 - Bolzenschießgerät).
  • BGH, 20.01.1966 - Ia ZR 15/64

    Nichtigkeitsklage gegen ein Streitpatent in vollem Umfang wegen …

    Zur Ergänzung und Klarstellung dessen, was der Erfinder selbst in der Patentschrift ausdrücklich als die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe bezeichnet hat, können daher insbesondere die sonstigen Aussagen der Patentschrift über die "Vorteile", die das Patent zu erreichen behauptet, und ihre Aussagen über die "Nachteile" vorbekannter Maßnahmen, die es zu beseitigen sucht, herangezogen werden (BGH Ia ZR 32/63 vom 21. Mai 1963 "Trockenschleuder", insoweit in GRUR 1963, 518 nicht abgedruckt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht