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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,190
BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63 (https://dejure.org/1966,190)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1966 - Ib ZR 150/63 (https://dejure.org/1966,190)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1966 - Ib ZR 150/63 (https://dejure.org/1966,190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Haftung eines Frachtführers aus unerlaubter Handlung bei schuldhaft rechtswidriger Eigentumsverletzung - Beschränkung der Vertragshaftung eines Frachtführers für Verlust und Beschädigung des Frachtgutes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 140
  • NJW 1967, 42
  • MDR 1967, 26
  • DB 1966, 2019
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.05.1957 - II ZR 327/55

    Haftung der Eisenbahn aus einem Reisegepäckvertrag

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat (BGHZ 9, 301; 17, 214, 217; 24, 188; 32, 194, 203), handelt es sich bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung um eine echte Anspruchskonkurrenz, die sich aus dem gleichen Rangverhältnis von Delikts- und Vertragsrecht ergibt.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit in vollem Umfange den Erwägungen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an, aus denen eine Beschränkung des Umfanges der Haftung der Eisenbahn aus unerlaubter Handlung durch die für den Reisegepäckvertrag maßgeblichen Haftungsbestimmungen des Handelsgesetzbuches und der Eisenbahnverkehrsordnung abgelehnt worden ist (BGHZ 24, 188, 193 ff).

    Denn es ist anerkannt, daß der Fremdbesitzer, der den Rahmen seines Besitzrechts überschreitet, so wenn er die in seinem Besitz befindliche Sache beschädigt oder zerstört, nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 823 ff BGB wie jeder dritte nichtbesitzende Störer fremden Eigentums haftet (BGB-RGRK Anm. 3 zu § 993; RGZ 157, 135; BGH NJW 51, 643; BGHZ 24, 188, 196; LM BGB § 985 Nr. 8).

  • RG, 28.05.1921 - I 411/20

    Haftung der Eisenbahn für Frachtgut.

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Diese Ausführungen sind aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (…vgl. HGB-RGRK 2. Aufl. Anm, 11 zu § 430; RGZ 102, 206, 207).

    Auch in einem solchen Fall kann nicht ohne weiteres aus dem Umstand, daß Schäden aufgetreten sind, auf ein grobes Verschulden geschlossen werden; das wäre nur dann möglich, wenn der Schaden so beschaffen wäre, daß er nur bei grober Fahrlässigkeit hätte entstehen können (vgl. RGZ 102, 206, 207).

  • BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52

    Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat (BGHZ 9, 301; 17, 214, 217; 24, 188; 32, 194, 203), handelt es sich bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung um eine echte Anspruchskonkurrenz, die sich aus dem gleichen Rangverhältnis von Delikts- und Vertragsrecht ergibt.

    Versäumt er diese Sorgfalt und kommt das Gut dadurch in Schadens so liegt der Tatbestand des § 823 Abs. 1 vor (…BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 46 zu § 823; RGZ 102, 38, 42; 105, 302, 304; BGHZ 9, 301, 307).

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Diese Ausführungen geben entgegen der Auffassung der Revision keinen Anhalt, daß das Berufungsgericht den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat; denn es kennzeichnet die grobe Fahrlässigkeit als eine besonders schwere Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach grob fahrlässig ein Handeln ist, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14, 16).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat (BGHZ 9, 301; 17, 214, 217; 24, 188; 32, 194, 203), handelt es sich bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung um eine echte Anspruchskonkurrenz, die sich aus dem gleichen Rangverhältnis von Delikts- und Vertragsrecht ergibt.
  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat (BGHZ 9, 301; 17, 214, 217; 24, 188; 32, 194, 203), handelt es sich bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung um eine echte Anspruchskonkurrenz, die sich aus dem gleichen Rangverhältnis von Delikts- und Vertragsrecht ergibt.
  • RG, 23.03.1921 - VI 543/20

    Schadensersatzpflicht aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Versäumt er diese Sorgfalt und kommt das Gut dadurch in Schadens so liegt der Tatbestand des § 823 Abs. 1 vor (…BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 46 zu § 823; RGZ 102, 38, 42; 105, 302, 304; BGHZ 9, 301, 307).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52

    Politische Horoskope

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Gegen die Auffassung, daß die gesetzliche Beschränkung der Vertragshaftung des Frachtführers auf seine deliktische Haftung keinen Einfluß hat, spricht auch nicht etwa, daß bei Geschäften wie Schenkung, Leihe, unentgeltlicher Verwahrung aus der Regelung der Vertragshaftung in §§ 521, 599 und 690 BGBüberwiegend gefolgert wird, daß auch die Deliktshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sei (RGZ 66, 363; 88, 317; Esser, Schuldrecht, § 201, 3 g;… Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Aufl. § 232; BGH NJW 1954, 145).
  • RG, 08.10.1907 - III 86/07

    Verjährung der Ersatzansprüche der Vermieter u. Verleiher

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Gegen die Auffassung, daß die gesetzliche Beschränkung der Vertragshaftung des Frachtführers auf seine deliktische Haftung keinen Einfluß hat, spricht auch nicht etwa, daß bei Geschäften wie Schenkung, Leihe, unentgeltlicher Verwahrung aus der Regelung der Vertragshaftung in §§ 521, 599 und 690 BGBüberwiegend gefolgert wird, daß auch die Deliktshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sei (RGZ 66, 363; 88, 317; Esser, Schuldrecht, § 201, 3 g;… Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Aufl. § 232; BGH NJW 1954, 145).
  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 278/53

    Verlust von Postpaketen

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
    Dies gilt vor allem dann, wenn aus dem Gesetz zu entnehmen ist, daß es einen Sachverhalt erschöpfend regeln will, wie dies beispielsweise von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die gesetzliche Einschränkung der Vertragshaftung der Post nach den §§ 6-12 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 angenommen wird (vgl. RGZ 107, 41; BGHZ 14, 274, 281).
  • RG, 28.10.1922 - I 11/22

    Haftung des Spediteurs

  • RG, 01.06.1923 - III 530/22

    Beschädigte Postsendungen; Berufung

  • BGH, 04.04.2019 - III ZR 35/18

    Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

    Die Frage, ob entsprechende Haftungsbeschränkungen auf deliktische Ansprüche zu erstrecken sind, muss aber unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der betroffenen Regelungen beurteilt werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. März 1966 - Ib ZR 150/63, BGHZ 46, 140, 142 ff zur dort verneinten Übertragung der Haftungsbeschränkung des § 430 HGB a.F. auf Ansprüche aus § 823 BGB …und Urteil vom 20. Dezember 1966 aaO, S. 316 f).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die gesetzliche Beschränkung der Vertragshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchschlägt mit der Folge, daß wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht keine strengere Haftung stattfindet (RGZ 66, 363; 88, 317; BGHZ 46, 140, 145; 46, 313, 316; 55, 392, 396; 93, 23, 29) [BGH 20.11.1984 - IVa ZR 104/83].
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Ansprüche aus Vertrags- und aus Deliktsrecht sind jeweils nach ihren Voraussetzungen, ihrem Inhalt und ihrer Durchsetzung selbständig zu beurteilen und folgen ihren eigenen Regeln (BGHZ 46, 140, 141; 101, 337, 344; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, NJW-RR 2005, 172, unter 2).
  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83

    Kartoffelpülpe

    b) Die Haftungsmilderung des § 521 BGB muß, soweit sie dem Schenker bei Verletzung seiner vertraglichen oder vorvertraglichen Schutzpflichten zugute kommt, auch auf Ansprüche des Beschenkten aus unerlaubter Handlung durchschlagen (Anschluß an BGHZ 46, 140, 145; BGH NJW 1954, 145).

    Rn. 18 4. Die Haftungsmilderung des § 521 BGB muß, wenn und soweit sie der Beklagten bei der Verletzung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Schutzpflichten zugute kommt, auch auf Ansprüche des Klägers aus unerlaubter Handlung durchschlagen (BGHZ 46, 140, 145; BGH Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 = NJW 1954, 155).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß der Spediteur für Fehler in seiner Betriebsorganisation auch der deliktischen Haftung unterliegt, weil er mit der Entgegennahme des Gutes - unabhängig von vertraglichen Verpflichtungen - auch die allgemeine Fürsorgepflicht übernommen hat, die ihm anvertrauten fremden Güter vor Schaden zu bewahren (BGHZ 46, 140, 146;… BGH, Urt. v. 24.9.1987 - I ZR 197/85, VersR 1988, 244, 246;… MünchKommHGB/Dubischar, § 429 Rdn. 67;… Koller, Transportrecht, 4. Aufl., § 407 HGB Rdn. 43).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Ist das zu bejahen, so ist nicht nur seine Haftung aus §§ 677 ff BGB, sondern auch die aus § 823 BGB beschränkt (BGHZ 46, 313, 316 [BGH 20.12.1966 - VI ZR 53/65] ; 46, 140, 145) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 150/63] .
  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03

    Darlegungs- und Beweislast für die Einwilligung in eine Eigentumsverletzung

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei dem Zusammentreffen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund einer Verletzung einer vertraglich begründeten Pflicht mit einem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung um eine echte Anspruchskonkurrenz, die sich aus dem gleichen Rangverhältnis von Delikts- und Vertragsrecht ergibt (z.B. BGHZ 46, 140).

    Sie sind bejaht worden, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, daß hierdurch ein Sachverhalt erschöpfend geregelt sein soll, oder wenn die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluß mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (z.B. BGHZ 46, 140; 46, 313; 47, 53; 66, 315; 96, 221), wie es etwa der Fall sein kann, wenn die Anerkennung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs die durch ein gesetzliches Erfordernis einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eröffnete Möglichkeit des Unternehmers vereitelte, zunächst selbst für die Beseitigung eines Werkmangels Sorge zu tragen.

  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen …

    Verstößt ein Verhalten sowohl gegen eine allgemeine Rechtspflicht als auch gegen eine vertraglich begründete Pflicht, so sind die Rechtsfolgen sowohl den Vorschriften des Deliktsrechts als auch den für den Vertrag maßgebenden Bestimmungen zu entnehmen (BGHZ 9, 301, 302 [BGH 28.04.1953 - I ZR 47/52] ; 17, 214, 217 [BGH 13.05.1955 - I ZR 137/53] ; 24, 188, 191 [BGH 09.05.1957 - II ZR 327/55] ; 32, 194, 203 [BGH 21.04.1960 - II ZR 21/58] ; 46, 140, 141) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 150/63] .

    Freilich kann eine gesetzliche Einschränkung der Vertragshaftung auf die Haftung aus unerlaubter Handlung zurückwirken (BGHZ 46, 140, 141) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 150/63] .

    Eine solche Einschränkung der Haftung aus unerlaubter Handlung ist aber vom Bundesgerichtshof für einen bedeutsamen Zweig des Werkvertragsrechts, der besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, nämlich für die gewerbsmäßige Güterbeförderung auf Schiene und Straße, gerade nicht angenommen worden (BGHZ 24, 188; 32, 194 [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59] ; 46, 140) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] .

  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 103/93

    Haftung eines Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Tätigkeit gegenüber außerhalb des …

    Für eine solche Überlegung fehlt es im Streitfall bislang schon deshalb an einer tragfähigen Grundlage, weil nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts davon ausgegangen werden muß, daß die J. KG gegenüber der Z. GmbH nicht nur vertraglich, sondern gemäß § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB auch deliktisch gehaftet hat (vgl. BGHZ 46, 140, 141 ff) und sich deshalb auch ihrerseits nicht auf eine vertragliche Haftungsbegrenzung nach § 17 Abs. 2 a AGNB hätte berufen können.
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72

    Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd - …

    Zwar kommen Vertrags- und Deliktsrecht grundsätzlich nebeneinander zur Anwendung (BGHZ 46, 140, 141) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 150/63] .
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit …

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 196/92

    Grobe Fahrlässigkeit bei Umsetzung einer Maschine mittels eines Krans

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12

    Gewinn einer Berlin-Reise bei der Tombola eines Bundestagsabgeordneten: Haftung …

  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 133/69

    Erstreckung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen für Vertragsverhältnisse auf …

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 197/85

    Überprüfung der Beförderungssicherheit des Gutes durch den Frachtführer; …

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …

  • BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 55/74

    Umfang des Haftungsausschlusses wegen Unterbrechung der Stromzufuhr

  • BGH, 22.01.1976 - VII ZR 20/74

    Rechtsfolgen des Eigentumsverlusts durch Genehmigung einer Verfügung des …

  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 131/69

    Schadensersatzansprüche wegen Nässeschäden an Rohkaffee - Haftungsbeschränkung …

  • BGH, 14.07.1972 - I ZR 33/71

    KFZ-Transport - KFZ-Transportunternehmer - Transportgut - Beschädigung von …

  • OLG Jena, 24.05.2017 - 7 U 369/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag

  • AG Grevenbroich, 10.01.1990 - 11 C 196/89

    Schadensersatzpflicht auf Grund der Weitergabe einer elektrisch unsicheren …

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 176/80

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen nur teilweiser Auslieferung …

  • BGH, 07.05.1969 - I ZR 126/67

    Berechnung der Haftungshöchstgrenze bei teilweisem Verlust oder bei teilweiser …

  • OLG Nürnberg, 13.07.2000 - 8 U 699/00

    Erlöschen von Schadensersatzansprüchen gegen den Frachtführer und Hilfspersonen

  • BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79

    Versendung des Gutes aufgrund eines über eine Sammelladung geschlossenen …

  • BGH, 22.04.1977 - I ZR 18/76

    Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den gewerblichen …

  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 151/69

    Haftung auf Schadensersatz aufgrund von Abtretung der Ansprüche - Bechränkung des …

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