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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 151/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,772
BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 151/63 (https://dejure.org/1964,772)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1964 - Ib ZR 151/63 (https://dejure.org/1964,772)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63 (https://dejure.org/1964,772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 585
  • MDR 1965, 362
  • VersR 1965, 289
  • WM 1965, 361
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1957 - VI ZR 204/56

    Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 151/63
    verbleiben soll (BGHZ 24, 36, 38 für den Fall, daß die Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung des Abgabebeschlusses bereits abgelaufen war).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 212/90

    Vertragspartner eines Zahnarzt-Behandlungsvertrages

    Eine einseitige Erklärung reicht auch für einen Schuldbeitritt nicht aus (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63 = WM 1965, 361 unter II 1 der Gründe).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 596/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Soweit die Rechtsbeschwerde die Auffassung vertritt, der Bundesgerichtshof habe in der Vergangenheit Ausnahmen von dem Grundsatz zugelassen, daß "nachzuholende Prozeßhandlung" nur die Rechtsmittelbegründung sein kann, mag dies zutreffen (vgl. insbesondere BGH, Urt. v. 4. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63, NJW 1965, 585;… Beschl. v. 7. Juni 1999 aaO).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1964 (aaO) betrifft - wie in den Entscheidungsgründen ausdrücklich hervorgehoben wird - Besonderheiten einer beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegten Revision, die hier ersichtlich nicht vorliegen.

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …

    Abweichend hat der BGH aus besonderen Gründen lediglich in einem Fall entschieden, in dem Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt war, das Armenrecht aber erst seitens des BGH gewährt wurde (Urteil vom 4. Dezember 1964 Ib ZR 151/63, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 585); im Hinblick auf diese Entscheidung hat er später offengelassen, ob im Revisionsverfahren der Antrag auf Fristverlängerung die Revisionsbegründung ersetzen könne (Beschlüsse vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, VersR 1984, 761; vom 31. Oktober 1985 V ZB 5/85, VersR 1986, 166).
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 88/76

    Entlassen des Beklagten aus einer Dahrlehensverbindlichkeit - Genehmigung einer …

    Entgegen der Meinung des Berufungsgerichts folgt aus dem Umstand, daß der Kläger, wenn auch in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der V., persönlich an dem Abschluß der Vereinbarung mitgewi.t und durch seine Unterschrift auch seine persönliche Zustimmung zu dem Rechtsgeschäft zum Ausdruck gebracht hat, noch nicht, daß er den Beklagten aus der Darlehensverbindlichkeit entlassen, also eine befreiende und nicht eine auch bei einem Vertrag zwischen Schuldner und Dritten in Betracht kommende kumulative Schuldübernahme genehmigt hat (vgl. BGH WM 1965, 361;… RGRK-BGB 12. Aufl. Rdn. 20 ff vor § 414).

    Ferner können sich die Parteien dann zu dem für die Auslegung der Vereinbarung möglicherweise bedeutsamen Rechtsgrund für ihren Abschluß äußern, der bisher noch nicht geprüft worden ist (vgl. dazu BGH WM 1965, 361, 362).

  • BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66

    Konsequenzen der irrigen Annahme eines Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers …

    Nach der Auffassung des Ib-Zivilsenats (Urteil vom 4. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63 - LM ZPO § 236 (D) Nr. 2 = BGHWarn 1965 Nr. 3) genügt zwar, wenn dem Revisionskläger im Armenrechtsverfahren ein Prozeßbevollmächtigter erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist beigeordnet worden ist und dieser die Wiedereinsetzung beantragt hat, für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt der Nachholung der Revisionsbegründung in Ausnahmefällen auch ein Gesuch um Verlängerung der Begründungsfrist.
  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZB 32/77

    Einreichung der Berufungsbegründung mit dem Wiedereinsetzungsantrag - Nachholung …

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings, um unzumutbare Härten zu vermeiden, in dem Sonderfall, daß eine Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt wurde und daß der Bundesgerichtshof im Armenrechtsverfahren erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist einen Rechtsanwalt beiordnete, einen Antrag auf Fristverlängerung genügen lassen (BGH Urteil vom 4. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63 = VersR 1965, 289).

    Ob es, um unzumutbare Härten zu vermeiden, abgesehen von dem mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1964 (a.a.O.) entschiedenen Sonderfall geboten sein kann, anstelle der Berufungsbegründung einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist genügen zu lassen, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 219/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Dafür nehme er auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1965, 585 Bezug.

    Unter diesen besonderen Umständen könnte ein Sachverhalt vorliegen, der dem vom Fundesgerichtshof in NJW 1965, 585 = LM Nr. 2 zu § 236 (D) ZPO (vgl. dazu auch BGH VersR 1968, 992) entschiedenen vergleichbar wäre.

  • BGH, 21.06.1990 - IX ZR 227/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Schuldhafte Fristversäumung bei …

    Ob von diesem Rechtsgrundsatz in Sonderfällen zur Vermeidung unzumutbarer Härten Ausnahmen zulässig sind (so BGH, Urt. v. 4. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63, NJW 1965, 585; offengelassen von BGH, Beschl. v. 22. Mai 1984 - VI ZR 49/84, VersR 1984, 761), braucht hier nicht allgemein entschieden zu werden.
  • BGH, 16.10.1986 - III ZB 30/86

    Abweisung einer Berufung wegen unterbliebener Begründung - Wiedereinsetzung in …

    Ein Härtefall, der wegen besonderer Umstände eine Ausnahme rechtfertigen könnte, wie die Beschwerde unter Hinweis auf BGH VersR 1965, 289 (…Urt. v. 4. Dezember 1964 - 1b ZR 151/63) und VersR 1968, 992 (…Urt. v. 24. Juni 1968 - VIII ZR 123/66) geltend macht, liegt jedenfalls nicht vor.
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 303/87

    Nachholung der Revisionsbegründung

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings zur Vermeidung unzumutbarer Härten in dem hier nicht vorliegenden Sonderfall, daß eine Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt wurde und daß der Bundesgerichtshof im Armenrechtsverfahren erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist einen Rechtsanwalt beiordnete, einen Antrag auf Fristverlängerung genügen lassen (BGH, Urteil vom 4.12.1964 - Ib ZR 151/63 - NJW 1965, 585).
  • BGH, 31.10.1985 - V ZB 5/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäimnis der …

  • KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11

    Wann beginnt die Verjährung wegen Organisationsverschulden?

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 49/84

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bloßem Antrag auf …

  • BGH, 23.02.1977 - IV ZB 38/75

    Fristgerechte Nachholung - Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsgesuch

  • BGH, 28.09.1989 - IX ZB 53/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

  • BGH, 11.06.1975 - VIII ZR 83/73
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 57/73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …

  • BFH, 28.02.1969 - VI R 215/68

    Revisionsbegründungsfrist - Antrag auf Verlängerung - Wiedereinsetzung in vorigen …

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZB 16/94

    Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …

  • BVerwG, 06.04.1967 - II C 102.67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Antrag auf …

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 234/87

    Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfrist - Versäumung der Rechtsmittelfrist …

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 2 UF 224/86
  • BGH, 28.04.1981 - IX ZB 55/81

    Nachholung der Prozesshandlung innerhalb der für den Wiedereinsetzungsantrag …

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