Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 2007
- MDR 1965, 805
- GRUR 1965, 690
- VersR 1965, 849
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- RG, 20.03.1930 - VI 373/29
Ist die Verordnung vom 22. Oktober 1901 betr. den Verkehr mit Arzneimitteln …
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Vielmehr genügt es, daß neben einem anderen Hauptzweck auch der vom Kläger in Anspruch genommene Schutz der Fachärzte beabsichtigt war (RGZ 128, 298, 300). - BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß an den Wegfall der Wiederholungsgefahr strengo Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 14, 163, 167 - Con stanze II; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg; GRUR 1959, 367, 374 - Ernst Abbe; zuletzt BGH vom 18. Januar 1965 - Ib ZR 146/61 - Brünierungsmittel S. 7 ff). - BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
- BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den …
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Insbesondere ist grundsätzlich von dem Fortbestand der Wiec.c rholungsgefahr auszugehen, wenn der Beklagte in Prozeß - wie hier - sein Verhalten als rechtmäßig verteidigt (BGH GRUR 1953, 37, 40 - Schlachtcrgenossenschaft), dies selbst dann, wenn die Wiederholung völlig gleichgearteter Umstände nicht zu erwarten ist (BGH GRUR 1961, 288, 290 - Zahn bürsten). - BGH, 04.12.1956 - VI ZR 161/55
Schutzgesetz
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Fachärzte dürfen sich in der Regel nur durch.Fachärzte des gleichen Faches vertreten lassen." Die mit der Klage erhobenen IJnterlassungs- und Schadensersatzansprüche wären nach diesen Vorschriften i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB dann begründet, wenn bei Vor liegen der weiter erforderlichen Voraussetzungen ("Yiederholungsgcfahr, Verschulden) auch ein Schutz der Fachärzte bezweckt worden wäre, und zwar gerade der Schutz, den der Kläger beansprucht (BGHZ 22, 293, 297; RGZ 138, 165, 168). - BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß an den Wegfall der Wiederholungsgefahr strengo Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 14, 163, 167 - Con stanze II; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg; GRUR 1959, 367, 374 - Ernst Abbe; zuletzt BGH vom 18. Januar 1965 - Ib ZR 146/61 - Brünierungsmittel S. 7 ff). - BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Denn diesen Bestimmungen fehlt in jedem Falle die für ein Schutzgesetz wesentliche Voraussetzung, daß es ein bestimmtes Gebot oder Verbot ausspricht und nicht nur allgemeine Grundsätze enthält (BGH GRUR 1962, 159, 162 - Blockeis). - BGH, 06.02.1959 - I ZR 50/57
Carl-Zeiss-Stiftung
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß an den Wegfall der Wiederholungsgefahr strengo Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 14, 163, 167 - Con stanze II; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg; GRUR 1959, 367, 374 - Ernst Abbe; zuletzt BGH vom 18. Januar 1965 - Ib ZR 146/61 - Brünierungsmittel S. 7 ff). - BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59
Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Die Frage, ob im Sinzelfall ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, hängt von einer Beurteilung des Gesamtcharakters des angegriffenen Verhaltens ab, der sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund des Handelns ergibt (BGHZ 34, 264, 271 f - Eini'fennig-Süßwaren). - BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 146/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß an den Wegfall der Wiederholungsgefahr strengo Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 14, 163, 167 - Con stanze II; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg; GRUR 1959, 367, 374 - Ernst Abbe; zuletzt BGH vom 18. Januar 1965 - Ib ZR 146/61 - Brünierungsmittel S. 7 ff). - BGH, 20.05.1952 - I ZR 168/51
Rechtsmittel
- RG, 26.10.1932 - IX 249/32
Sind die sämtlichen Vorschriften der §§ 1487 bis 1494 RVO. Schutzgesetze im Sinne …
- OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Weiterer Anspruch der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen-rechtlichen …
Rn. 166 An die für die Annahme eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (dazu sogleich) erforderliche Bestimmtheit werden im Übrigen nur geringe Anforderungen gestellt, denen bereits genügt ist, wenn die Norm ein bestimmtes Gebot oder Verbot ausspricht und nicht nur allgemeine Grundsätze enthält (BGH NJW 1965, 2007;… vgl. auch Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823 Rn. 603 m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen …
Dieser Grundsatz wäre aber für sich genommen nicht konkret genug, um die Gebote zur Transparenz bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen hinreichend klar und bestimmt zum Ausdruck zu bringen (vgl. dazu BGHZ 40, 306, 307; BGH NJW 1965, 2007;… RGRK/Steffen, BGB, 12. Aufl., § 823, Rn. 545;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823, Rn. 330). - BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65
Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins
Der Erlaubniszwang für die rechtsbesorgende Tätigkeit beruht auch nicht etwa nur auf wertneutralen bloßen Ordnungsvorstellungen, deren Verletzung nicht zugleich einen Wettbewerbsverstoß bedeuten würde; es handelt sich vielmehr um die Einhaltung einer Gesetzesvorschrift, die nicht, wie in dem von der Beklagten zu Unrecht für ihren gegenteiligen Standpunkt angeführten Fall des Verstoßes gegen innerberufsständische Vorschriften (BGH GRUR 1965, 690 - Fachärzte), lediglich der berufaständischen Ordnung dient, sondern im allgemeinen Interesse an einer zuverlässigen Rechtspflege erlassen ist.
- BGH, 04.04.1975 - KZR 6/74
32.§ 1 GWB als Schutzgesetz i.S. des § 35 GWB
Ebenso wie bei der Deliktsnorm des § 823 Abs. 2 BGB kann § 35 Abs. 1 GWB nur dann als Grundlage eines Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch in Verbindung mit einer anderen Vorschrift in Betracht kommen, wenn die betreffende Vorschrift in Form eines bestimmten Gebots oder Verbots (GRUR 1962, 159, 162; NJW 1965, 2007) den Schutz eines bestimmten Personenkreises umfaßt und gegen eine näher bestimmte Art der Schädigung eines im Gesetz festgelegten Rechtsguts oder Individualinteresses gerichtet ist (vgl. zu § 823 Abs. 2 BGB: BGHZ 46, 17, 23 [BGH 29.07.1966 - V ZR 147/63] mit Nachweisen; 22, 293, 297; 40, 306, 307; Knöpfle NJW 1967, 697, 700; Hans Stoll, Kausalzusammenhang und Normzweck im Deliktsrecht, S. 15;… Palandt/Heinrichs BGB 34. Aufl., Vorbem. vor § 249, 5, c bb). - BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93
Laborbotendienst - Verletzung Berufs-/Standesrecht
Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß dem von einer einheitlichen und gefestigten Standesüberzeugung getragenen berufsständischen Gebot ein Rang zukommt, der eine Verletzung auch von dem insoweit mit zu berücksichtigenden Standpunkt der Allgemeinheit aus als verwerflich erscheinen läßt (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 181/62, GRUR 1965, 690, 693 - Facharzt;… Urt. v. 28.3.1969 - I ZR 33/67, GRUR 1969, 474, 476 = WRP 1969, 378 - Bierbezug I). - LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99
Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67
Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien - …
Voraussetzung hierfür ist vielmehr, daß dem von einer einheitlichen und gefestigten Standesüberzeugung getragenen berufsständischen Gebot ein Rang zukommt, der eine Verletzung auch von dem insoweit mitzuberücksichtigenden Standpunkt der Allgemeinheit aus als verwerflich erscheinen läßt (BGH GRUR 1965, 690, 693 - Facharzt). - OLG Köln, 13.11.1975 - 7 U 43/75
Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Folgen eines "Bummelstreiks" auf …
Ob das der Fall ist, hängt von der Würdigung des Gesamtcharakters des angegriffenen Verhaltens ab, der sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund ergibt (BGH in VersR 1965, 849). - LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06
Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung …
Dieser Grundsatz wäre aber für sich genommen nicht konkret genug, um die Gebote zur Transparenz bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen hinreichend klar und bestimmt zum Ausdruck zu bringen (vgl. dazu BGHZ 40, 306, 307 [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61] ; BGH NJW 1965, 2007;… RGRK/Steffen, BGB, 12. Aufl., § 823, Rn. 545;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823, Rn. 330). - BGH, 07.07.1976 - I ZR 85/75
Standeswidriges Verhalten eines Facharztes - Zustimmungspflicht für die Ausübung …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Verletzung von kodifiziertem oder nicht kodifiziertem Standes recht nur dann ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Voraussetzungen des § 1 UWG erfüllt, wenn dem von einer einheitlichen und gefestigten Standesüberzeugung getragenen berufsständischen Gebot ein Rang zukommt, der eine Verletzung auch von dem insoweit zu berücksichtigenden Standpunkt der Allgemeinheit aus als verwerflich und daher als geeignet erscheinen läßt, privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Standesgenossen untereinander auszulösen (vgl. BGH GRUR 65, 690, 693 - Facharzt).
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