Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61 |
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- Wolters Kluwer
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Papierfundstellen
- GRUR 1963, 482
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61
Die gleichen Gründe, die in der Rechtsprechung dazu geführt haben, den Begriff der Tatsache in den Fällen des Ehrenschutzes und der wettbewerblichen Anschwärzung, bei denen das Gesetz den Begriff der Tatsache verwendet, weit zu fassen (BGHZ 3, 270, 273 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I), sprechen dafür, auch den Begriff der Angabe im Sinne des § 3 UWG möglichst weit zu ziehen (allgemeine Meinung); er umfaßt jede Aussage, die auf ihren Inhalt hin - das ist wettbewerbsrechtlich diejenige Bedeutung, die ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise der Aussage in ungezwungener Betrachtung beilegt - nachprüfbar, dem Beweise zugänglich ist; den Gegensatz bilden reine, vom Verkehr nicht als Tatsachen, insbesondere Qualitätsbehauptung aufgefaßte Werturteile. - BGH, 13.12.1955 - I ZR 86/54
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Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61
Es ist nicht notwendig, daß die Waren, die dorther stammen, tatsächlich so gut sind wie ihr Ruf; auch hier wird vielmehr das Vorurteil des Verbrauchers geschützt; wer Ware bestimmter Herkunft vorzieht, braucht sich keine andere, auch keine gleichwertige Ware unterschieben zu lassen; auch in diesem Falle ist der Mitbewerber geschädigt, dessen Ware gewünscht war (BGH GRUR 1956, 270, 272 - Rügenwalder Teewurst; GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol). - BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55
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Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61
Es ist nicht notwendig, daß die Waren, die dorther stammen, tatsächlich so gut sind wie ihr Ruf; auch hier wird vielmehr das Vorurteil des Verbrauchers geschützt; wer Ware bestimmter Herkunft vorzieht, braucht sich keine andere, auch keine gleichwertige Ware unterschieben zu lassen; auch in diesem Falle ist der Mitbewerber geschädigt, dessen Ware gewünscht war (BGH GRUR 1956, 270, 272 - Rügenwalder Teewurst; GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol). - BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55
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Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61
Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen; soweit er davon Ausnahmen zugelassen hat (GRUR 1957, 430, 431 - Havana für Rasierklingen), liegt die Verschiedenheit von dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt auf der Hand, Mindestens damals lag die Annahme, Havana sei der Herstellungsort für in der Bundesrepublik vertriebene Rasierklingen, völlig fern.
- OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen
Derartige Bezeichnungen, die unmittelbar auf eine bestimmte Herkunft verweisen, sind grundsätzlich so lange als Ursprungsbezeichnungen anzusehen, als nicht zweifelsfrei ihre Bestimmung lediglich als von der (örtlichen) Herkunft losgelöste Beschaffenheitsangabe oder reine Fantasiebezeichnung feststeht (vgl. BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duschschaumbad).Dies entspricht dem u.a. durch die Entscheidung "Hollywood Duftschaumbad" (BGH GRUR 1963, 482, 484) vorgezeichneten Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen Herkunftsangabe und Gattungs-bzw. Phantasiebezeichnung.
Bei frisch zubereiteten Lebensmitteln scheidet Dubai nämlich von vornherein und für alle angesprochenen Verkehrskreise erkennbar als Ursprungsort aus (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt Sosnitza, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 8. Aufl. 2023, § 5 Rn. 357; BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad), während dies bei importierter Schokolade gerade nicht der Fall ist.
- BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96
Warsteiner II
Doch bedarf es hierzu der Feststellung, daß nur noch unbeachtliche Teile des Verkehrs von einer geographischen Herkunftsbedeutung ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 183/61, GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; Beschl. v. 18.2.1972 - I ZB 6/70, GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo). - OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 53/25
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen
Derartige Bezeichnungen, die unmittelbar auf eine bestimmte Herkunft verweisen, sind grundsätzlich so lange als Ursprungsbezeichnungen anzusehen, als nicht zweifelsfrei ihre Bestimmung lediglich als von der (örtlichen) Herkunft losgelöste Beschaffenheitsangabe oder reine Fantasiebezeichnung feststeht (vgl. BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad).Dies entspricht dem u.a. durch die Entscheidung "Hollywood Duftschaumbad" (BGH GRUR 1963, 482, 484) vorgezeichneten Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen Herkunftsangabe und Gattungs-bzw. Phantasiebezeichnung.
Bei frisch zubereiteten Lebensmitteln scheidet Dubai nämlich von vornherein und für alle angesprochenen Verkehrskreise erkennbar als Ursprungsort aus (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt Sosnitza, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 8. Aufl. 2023, § 5 Rn. 357; BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad), während dies bei importierter Schokolade gerade nicht der Fall ist.
- OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 60/25
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen
Derartige Bezeichnungen, die unmittelbar auf eine bestimmte Herkunft verweisen, sind grundsätzlich so lange als Ursprungsbezeichnungen anzusehen, als nicht zweifelsfrei ihre Bestimmung lediglich als von der (örtlichen) Herkunft losgelöste Beschaffenheitsangabe oder reine Fantasiebezeichnung feststeht (vgl. BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad).Dies entspricht dem u.a. durch die Entscheidung "Hollywood Duftschaumbad" (BGH GRUR 1963, 482, 484) vorgezeichneten Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen Herkunftsangabe und Gattungs-bzw. Phantasiebezeichnung.
Bei frisch zubereiteten Lebensmitteln scheidet Dubai nämlich von vornherein und für alle angesprochenen Verkehrskreise erkennbar als Ursprungsort aus (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt Sosnitza, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 8. Aufl. 2023, § 5 Rn. 357; BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad), während dies bei importierter Schokolade gerade nicht der Fall ist.
- BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96
Warsteiner I; Verbot der irreführenden Verwendung einer einfachen geographischen …
Doch bedarf es hierzu der Feststellung, daß nur noch unbeachtliche Teile des Verkehrs von einer geographischen Herkunftsbedeutung ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 183/61, GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; Beschl. v. 18.2.1972 - I ZB 6/70, GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo). - BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63
Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"
So ist die Gefahr der Täuschung über die örtliche Herkunft bereits mehrfach bejaht worden, wenn französische Warenbezeichnungen für den Deutschland hergestellte Parfümeriewaren verwendet worden waren (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, GRUR 1956, 565 - Montaiglon; LG Berlin, GRUR 1956, 568 - Bernot; LG Düsseldorf, WRP 1961, 44 - Chateau; LG Köln, GRUR 1956, 570; Gutachterausschuß für Wettbewerbsfragen, Gutachten Nr. 11/1950; Einigungsamt der Industrie- und Handelskammer Berlin vom 8. Dezember 1922 betr. "französische Haarfarbe", abgedruckt bei Holzinger, Die Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen, Berlin 1931; ebenso Tetzner, Warenzeichenrecht. Anm. 25 zu § 11;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 94 zu § 3 UWG;… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl., Kap. 86, Rdz. 34 zu § 3 UWG), Es besteht kein Grund, für haarkosmetische Erzeugnisse besondere Marktverhältnisse als gegeben anzusehen, bei denen von der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon des Reichsgerichts befolgten Regel abzuweichen wäre, wonach Ortsangaben in der Werbung solange als örtliche Herkunftsangaben aufgefaßt werden, als nicht ihre Bestimmung als bloße Beschaffenheitsangabe oder als reine Phantasiebezeichnung feststeht (BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad - m.w.Nachw.).Ohne Rechtsirrtum hat das Berufungsgericht weiter ausgeführt, daß der unrichtige Eindruck von der örtlichen Herkunft der Ware auch nicht durch die in deutscher Sprache gehaltenen Werbe- und Gebrauchshinweise ausgeschlossen wird; mindestens ein nicht unerheblicher Teil der deutschen Käuferkreise erwartet auch bei kosmetischen Waren ausländischer Herkunft, die im Inland angeboten werden, solche weiteren, namentlich den Gebrauch oder die Beschaffenheit der Ware anpreisenden und erläuternden Hinweise in seiner Muttersprache (BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad).
In der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, wird jedenfalls seit langem anerkannt, daß bei Verwendung von örtlichen Herkunftsangaben, die eine Gütevorstellung auslösen, auf die in den beteiligten Verkehrskreisen herrschenden Vorstellungen auch dann Rücksicht zu nehmen ist, wenn sie sich bei objektiver Prüfung der Waren nicht als richtig erweisen sollten (RG GRUR 1916, 91 - Braunschweiger Wurst; KG MuW 31, 48 - Frankfurter Würstchen; BGH GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol; GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad).
- OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 211/06
Irreführende Bewerbung von Design-Objekten - Bauhaus Klassiker
Konkrete Verbrauchervorstellungen z.B. über die besondere Güte der aus bestimmten Orten oder Gegenden stammenden Waren sind aber auch dann gegenüber falschen Vorstellungen zu schützen, wenn die anderswo erzeugte und falsch deklarierte Ware qualitativ gleichwertig ist (BGH GRUR 63, 482 - Hollywood-Duft-Schaumbad). - BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68
Deutscher Sekt
Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsansicht, wenn das Berufungsgericht von dem Erfahrungssatz ausgeht, daß der Verkehr nicht allein aus ausländischen Ortsangaben (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 1 [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62] b, 19 - de Paris; den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß I ZB 6/68 vom 7. Januar 1 - Samos), sondern in der Regel auch aus dem Gebrauch sonstiger fremdsprachiger Warenbezeichnungen auf die Herkunft der Ware aus dem entsprechenden Land zu schließen geneigt ist (vgl. BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185, 187 - Wyeth; 1963, 589, 591 - Lady Rose; vgl. auch GRUR 1966, 150 - Kim und 1966, 267 - White Horse;… ferner Baumbach/Hefermehl, UWG, 9. Aufl. Anm. 94 zu § 3 UWG; Beier, GRUR 1963, 236, 238). - BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73
Unschlagbar
Ob eine Werbung eine Angabe im Sinne des § 3 UWG enthält, hängt davon ab, ob sie als eine auf ihren Inhalt nachprüfbare, dem Beweise zugängliche Aussage anzusehen ist (BGH GRUR 1963, 482, 483 - Hollywood Duftschaumbad). - LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13 Zumindest der Verkehr, auf dessen Auffassung es maßgeblich ankommt, muss der Äußerung eine inhaltlich nachprüfbare Aussage über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder über die Güte oder den Preis einer Ware entnehmen können (BGH GRUR 1963, 482, 483 f - Hollywood Duftschaumbad; GRUR 1973, 594, 595 - Ski-Sicherheitsbindung; GRUR 1975, 141, 142 - Unschlagbar; GRUR 1989, 608, 609 - Raumausstattung; GRUR 1992, 66, 67 - Königl.-Bayerische Weisse; GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen).
- BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71
Mehrwert II
- BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75
Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis" …
- BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63
Lavamat II
- BPatG, 21.06.2007 - 25 W (pat) 99/05
- BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen …
- BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung "K. Möbel" in der …
- BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 148/03
- BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66
Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher …
- BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 219/04
- BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 147/03
- BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/73
- BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 393/99
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