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| BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60
Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern
Auszug aus BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63
Durch alle diese Umstände unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von den Fällen, auf deren Entscheidung die Revision sich für ihren Standpunkt beruft (BGHZ 39, 352 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Vortragsabend; 37, 1 - AKI; 33, 20 - Figaros Hochzeit). - BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59
Fernsprechbuch
Auszug aus BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63
Wie der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung GRUR 1961, 631, 633 - Fernsprechbuch - dargelegt hat, kann, wenn kein subjektiv verwerfliches Vorgehen wie z.B. eine Täuschungsabsicht gegeben ist, nicht einmal die für ein anderes Nachschlagewerk vorgenommene Teilauswertung eines fremden Fernsprechbuchs, - auch dort übrigens eines örtlichen Fernsprechbuchs -, also der Auswertung einer fremden verlegerischen Leistung mit dem Ziel, sich die Unkosten einer eigenen Stoffsammlung zu ersparen, für sich allein ausreichen, um den Tatbestand des § 1 UWG zu erfüllen. - BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung …
Auszug aus BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63
Durch alle diese Umstände unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von den Fällen, auf deren Entscheidung die Revision sich für ihren Standpunkt beruft (BGHZ 39, 352 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Vortragsabend; 37, 1 - AKI; 33, 20 - Figaros Hochzeit). - BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen
Auszug aus BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63
Durch alle diese Umstände unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von den Fällen, auf deren Entscheidung die Revision sich für ihren Standpunkt beruft (BGHZ 39, 352 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Vortragsabend; 37, 1 - AKI; 33, 20 - Figaros Hochzeit).
- OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93
Wettbewerbswidrigkeit durch Überdruckens von der Telekom herausgegebener …
So ist in der Rechtsprechung nicht jedes Überdecken fremder Werbung als unzulässig bewertet worden (vgl. OLG Stuttgart, BB 1993, 709; OLG Oldenburg, BB 1963, 1274; vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rdn. 556 zu § 1 UWG unter Hinweis auf die nicht veröffentlichte BGH-Entscheidung vom 04. November 1964 - Ib ZR 78/63, siehe diese auch beim OLG Düsseldorf, WRP 1967, 280); in den von der Rechtsprechung als unlauter angesehenen Fallgestaltungen ging es jeweils um das Verhalten unmittelbarer Konkurrenten (BGH, GRUR 1972, 558 - Teerspritzmaschinen;… Baumbach-Hefermehl, aaO., Rdn. 225 zu § 1 UWG m.w.N.), während vorliegend die Antragsgegnerin das bereits an die Endabnehmer verkaufte Produkt der Antragstellerin zum Gegenstand ihrer eigenen - anderen - gewerblichen Leistung, des Überdruckens im Kundenauftrag, macht.
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