Rechtsprechung
| BGH, 26.01.1966 - Ib ZR 94/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1019 (Ls.)
- MDR 1966, 392
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1956 - VI ZR 99/55
Festsetzung von Anwaltsgebühren. Verjährung
Auszug aus BGH, 26.01.1966 - Ib ZR 94/64
b) Diese Ausgestaltung des Umstellungsverfahrens ergibt, daß der Antrag-auf Erteilung des Umstellungsvermerks in gleicher Weise die Verjährung unterbrechen muß, v/ie dies der Bundesgerichtshof für den Festsetzungsantrag nach § 86 a RAGebO (a.F.) bereits ausgesprochen hat (BGHZ 21, 199). - BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede
Auszug aus BGH, 26.01.1966 - Ib ZR 94/64
Zwar beginnt im Falle der Hemmung der Verjährung gemäß § 203 Abs. 2 BGB mit dem Wegfall der Hemmung nicht die volle Verjährungsfrist von neuem zu laufen, sondern die Hemmung tritt nur in soweit ein, als der Hemmungsgrund innerhalb der letzten sech Monate der Verjährungsfrist Vorgelegen hat; die Verjährungsfrist läuft also mit Ausnahme ihrer letzten sechs Monate trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 203 BGB weiter (BGHZ 10, 310, 312).
- BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der …
Berechtigter ist somit der Rechtsinhaber, es sei denn, es fehlt ihm ausnahmsweise diese Befugnis, wie etwa im Falle der Insolvenz (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juni 1965 - III ZR 219/63, LM § 209 BGB Nr. 13; BGH, Urteil vom 26. Januar 1966 - Ib ZR 94/64, LM § 209 BGB Nr. 14) oder der Nachlassverwaltung (vgl. BGH…, Urteil vom 9. November 1966, aaO); dann ist der Insolvenzverwalter oder der Nachlassverwalter Berechtigter.
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