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| KG, 04.09.2000 - 20 W 6401/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 887 § 888 § 767 Abs. 1
Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 5 C 166/94
- LG Berlin - 62 T 58/00
- KG, 04.09.2000 - 20 W 6401/00
Papierfundstellen
- InVo 2002, 435
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04
Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren
a) Nach der ablehnenden Auffassung, der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat, muß der Schuldner den Erfüllungseinwand stets im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verfolgen (u.a. RGZ 21, 377, 379; KG InVo 2002, 435; OLG Celle OLG-Report 1994, 297; OLG Düsseldorf BauR 1982, 196; OLG Hamm MDR 1977, 411; OLG Koblenz MDR 1991, 547; OLG München InVo 2001, 33;… Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 887 Rn. 17; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungsrecht 1996 S. 509 f;… Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht 3. Aufl. S. 290 f;… Huber, Festschrift für Franz Merz S. 229, 232 ff;… Paulus, Zivilprozeßrecht 3. Aufl. Rn. 648).
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