Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.05.1986 - 24 B 84 C.704 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 28 (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- InfAuslR 1986, 243
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85
Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …
Ist aber davon auszugehen, daß voraussichtlich nur der Heimatstaat des Betroffenen diesen aufzunehmen bereit ist, so gebietet eine sachgerechte Interessenabwägung, auch einen derartigen faktischen "Zugzwang" schon im Rahmen des Ausweisungermessens zu berücksichtigen (BayVGH InfAuslR 1986, 243 ). - VGH Hessen, 16.12.1987 - 12 TE 1991/87
Zum Schicksal der im Verbundverfahren erhobene Anfechtungsklage bei Erfolg der …
Wenn nämlich die Voraussetzungen des auch als "kleines Asyl" bezeichneten Abschiebungsschutzes aufgrund dieser Vorschrift in Betracht kommen, hat die Ausländerbehörde deren Vorliegen vor Erlaß einer Abschiebungsandrohung gegenüber einem Ausländer, der sich auf eine politische Verfolgung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG beruft, zu prüfen, zumal sie anders auch ihren Verpflichtungen aus § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AuslG nicht nachzukommen vermag (vgl. dazu allgemein: BVerfG-Richterausschuß, EZAR 221 Nr. 10 = NJW 1981, 1896 = BayVBl. 1981, 529; BVerfGE 60, 253 = EZAR 610 Nr. 14 S. 33; BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1 S. 10; BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18 S. 10; BVerwGE 67, 184 ; BVerwG, EZAR 630 Nr. 175 S. 5 = DVBl. 1985, 956; BVerwG, EZAR 201 Nr. 9 S. 8 insoweit nicht in BVerwGE 74, 226 abgedruckt; Ue. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29, und - 9 C 3.87 - Bay. VGH, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243; GK-AsylVfG, RdNrn.Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, ob bei der gerichtlichen Überprüfung einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG; auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Behördenentscheidung (so BVerwG, U. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 u. U. v. 03.11.1987 - 9 C 3.87 -) oder der Gerichtsentscheidung (so Bay. VGH, U. v. 15.05.1986 - 24 B 84 C.704 -, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243) abzustellen und ob dabei in Betracht zu ziehen ist, daß die Anerkennung der Klägerin zu 1) als Asylberechtigte im Klagewege anders als in dem Ablehnungsbescheid vom 27.03.1986 unter Umständen deshalb abgelehnt werden könnte, weil sie bereits im Sudan vor politischer Verfolgung sicher war; denn die von der Beschwerde angeführte Rechtsfrage ist auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn angenommen wird, daß die ausländerbehördliche Ausreiseaufforderung mangels Berücksichtigung der sich unter Umständen aus § 14 Abs. 1 AuslG ergebenden Abschiebungshindernisse rechtswidrig ist.
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit …
Ist aber davon auszugehen, daß voraussichtlich nur der Heimatstaat des Betroffenen diesen aufzunehmen bereit ist, so gebietet eine sachgerechte Interessenabwägung, auch einen derartigen faktischen "Zugzwang" schon im Rahmen des Ausweisungermessens zu berücksichtigen (BayVGH InfAuslR 1986, 243 ).
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85
Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt
Ist aber davon auszugehen, daß voraussichtlich nur der Heimatstaat des Betroffenen diesen aufzunehmen bereit ist, so gebietet eine sachgerechte Interessenabwägung, auch einen derartigen faktischen "Zugzwang" schon im Rahmen des Ausweisungsermessens zu berücksichtigen (BayVGH InfAuslR 1986, 243 ). - BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete …
Ist aber davon auszugehen, daß voraussichtlich nur der Heimatstaat des Betroffenen diesen aufzunehmen bereit ist, so gebietet eine sachgerechte Interessenabwägung, auch einen derartigen faktischen "Zugzwang" schon im Rahmen des Ausweisungermessens zu berücksichtigen (BayVGH InfAuslR 1986, 243 ). - VGH Hessen, 04.01.1988 - 10 TG 3365/87
Rechtsschutzinteresse an der Verpflichtung zur Weiterleitung des …
Da für die gerichtliche Beurteilung, ob politische Verfolgung zu befürchten ist, sowohl bei der Asylverpflichtungsklage als auch bei der Anfechtungsklage gegen eine Abschiebungsandrohung nach § 10 Abs. 2 AsylVfG die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung maßgebend ist (BVerwG, B. v. 18. August 1980 - 9 CB 235.80 -, DÖV 1981, 26 = EZAR 200 Nr. 2; U. v. z. August 1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1; Bay. VGH, U. v. 15. Mai 1986 - 24 H 84 C. 704 -, InfAuslR 1986, 243 = EZAR 221 Nr. 27; OVG Hamburg, B, v. 5. Mai 1986 - Bs IV 264/86 -, EZAR 226 Nr. 10), wären dem Antragsteller das Geltendmachen einer Änderung der Sach- oder Rechtslage zu seinen Gunsten oder die Vorlage neuer Beweismittel in den durch Klagerücknahme beendeten Hauptsacheverfahren nicht nur möglich gewesen, sondern sie hätten auch Erfolg versprochen, wenn tatsächlich Gründe für ein Wiederaufgreifen der bereits rechtskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahren vorgelegen hätten. - VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne …
Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß Abschiebungsandrohungen der hier in Rede stehenden Art die Regelungsgrundlage in die Zukunft fortschrieben und der Natur der Sache nach unter der Prämisse nicht wesentlich veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse stünden (so OVG Münster, B. v. 07.04.1986 - 19 A 10035/86 Z - für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG) oder daß die Ausländerbehörde verpflichtet sei, derartige Abschiebungsandrohungen mit Rücksicht auf die Typik des in besonderem Maße durch wandelbare Verhältnisse gekennzeichneten Asylverfahrens während des Anfechtungsprozesses unter Kontrolle zu halten (so VGH München, U. v. 15.05.1986 - 24 B 84 C.704 -, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243 ebenfalls für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG insoweit aufgehoben durch BVerwG, U. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29). - VGH Hessen, 12.03.1990 - 12 UE 3026/86
Zum Ausweisungsermessen bei möglicher Doppelbestrafung; "Türkeibezug" der …
- VGH Bayern, 15.11.1991 - 24 BZ 87.30943 Dieser Beurteilung des Auswärtigen Amtes vom Dezember 1984 hat sich der Senat bereits in seinen ersten Entscheidungen über Asylbegehren von Tamilen (vgl. etwa Urteil vom 15.5. 1986, insoweit in InfAuslR 1986, 243 nicht abgedruckt) angeschlossen und darauf hingewiesen, daß völlig ungewiß sei, ob die Vorsorgemaßnahmen der Regierung ausreichen; eine "erfolgreiche" Aktion der tamilischen Separatisten könne im Süden Ausschreitungen gegen die tamilische Minderheit in einem Umfang auslösen, denen die Sicherheitskräfte - deren Schutzbereitschaft unter derartigen Verhältnissen ohnehin nicht mehr zu bejahen sein dürfte - jedenfalls nicht gewachsen wären.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".