Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von getilgten Straftaten bei der nachträglichen Befristung einer Ausweisung - Unerheblichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage für die ergangene behördliche Entscheidung über die Ausweisung - Beschränkung der Prüfung, ob bei Beachtung des zuvor festgelegten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.02.1990 - 11 L 159/89
- BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90
Papierfundstellen
- InfAuslR 1990, 302
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90
Liegen dem ursprünglichen Ausweisungszweck strafgerichtliche Verurteilungen zugrunde, die im Zentralregister eingetragen waren und seinerzeit unbeschränkt verwertet werden durften, so werden die Verurteilungen und die zugrundeliegenden Taten nicht schon dann zum Nachteil des ausgewiesenen Ausländers unzulässig verwertet, wenn die Behörde nach Eintritt des Verwertungsverbots des § 51 BZRG eine nachträgliche Befristung der Wirkungen der Ausweisung mit der Begründung versagt, daß sie eine ausreichende Verwirklichung des sich aus der Ausweisungsverfügung ergebenden Ausweisungszwecks mit Rücksicht auf seine Art und sein Gewicht auch nach der nunmehr bestehenden Sachlage, insbesondere der inzwischen verstrichenen Zeit, noch nicht als gegeben ansieht (vgl. BVerwGE 69, 137 [BVerwG 05.04.1984 - 1 C 57/81]). - BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90
Im übrigen darf sich die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die nachträgliche Befristung der Ausweisungswirkung grundsätzlich auf die Prüfung beschränken, ob bei Beachtung des zuvor festgelegten Zwecks der Ausweisung nach dem nunmehr gegebenen Sachverhalt eine Änderung der in § 15 Abs. 1 Satz 1 AuslG geregelten gesetzlichen Folge der Ausweisung veranlaßt ist (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2; Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 17.89 - InfAuslR 1990, 54). - BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 17.89
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Erschleichen …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90
Im übrigen darf sich die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die nachträgliche Befristung der Ausweisungswirkung grundsätzlich auf die Prüfung beschränken, ob bei Beachtung des zuvor festgelegten Zwecks der Ausweisung nach dem nunmehr gegebenen Sachverhalt eine Änderung der in § 15 Abs. 1 Satz 1 AuslG geregelten gesetzlichen Folge der Ausweisung veranlaßt ist (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2; Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 17.89 - InfAuslR 1990, 54).
- OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 15/08
Antrag auf Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Rechtswidrigkeit einer …
Bei einer spezialpräventiv begründeten Ausweisung kann von Bedeutung sein, ob der Betroffene sich nach der Ausweisung straffrei verhalten hat und ob die begangene Straftat nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes noch gegen den Betreffenden verwertet werden kann (…vgl. Storr, Wenger, Eberle u. a., Zuwanderungsgesetz, 2. Aufl. 2008, § 11 AufenthG Rn. 6 u. 7; zur nur eingeschränkten Bedeutung der Tilgungsfrist bei Befristungen vgl. aber auch BVerwG, Beschl. v. 15.6.1990 - 1 B 61/90 - InfAuslR 1990, 302).Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Eintritt eines Verwertungsverbotes nicht zwangsläufig einer Berücksichtigung der betreffenden Straftat im Rahmen der Befristungsentscheidung entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.1990, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie auf eine Befristung der …
Bei einer spezialpräventiv begründeten Ausweisung kann von Bedeutung sein, ob der Betroffene sich nach der Ausweisung straffrei verhalten hat und ob die begangene Straftat nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes noch gegen den Betreffenden verwertet werden kann (…vgl. Storr, Wenger, Eberle u. a., Zuwanderungsgesetz, 2. Aufl. 2008, § 11 AufenthG Rn. 6 u. 7; zur nur eingeschränkten Bedeutung der Tilgungsfrist bei Befristungen vgl. aber auch BVerwG, Beschl. v. 15.6.1990 - 1 B 61/90 -, InfAuslR 1990, 302).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1990 - 22 M 847/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InfAuslR 1990, 302
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Möglichkeit zur Geltendmachung im …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1990 - 22 M 847/90
Bei der Entscheidung über die Beendigung des Aufenthalts eines Ausländers ist neben der Entwicklung der Verhältnisse im Heimatland des Ausländers auch zu berücksichtigen, daß sich seine Lebensverhältnisse während des Aufenthaltes in einer Weise im Bundesgebiet verfestigen können, daß eine Aufgabe dieser Lebensverhältnisse unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1989 - BVerwG 1 B 21.89 - InfAuslR 1989, S. 155;… HessVGH, Urt. v. 11.9.1989 - 13 UE 1174/89 -, InfAuslR 1990, S. 7). - BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83
Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1990 - 22 M 847/90
Der Senat ist dieser Auffassung mit Urteil vom 29. Juni 1990 - 22 L 86/89 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3.8.1984 = BVerwG 1 B 159.83 -, DVBl 1984 S. 1019) entgegengetreten. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.06.1990 - 22 L 86/89
Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis; Rechtsanspruch; Abschiebungsaussetzung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1990 - 22 M 847/90
Der Senat ist dieser Auffassung mit Urteil vom 29. Juni 1990 - 22 L 86/89 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3.8.1984 = BVerwG 1 B 159.83 -, DVBl 1984 S. 1019) entgegengetreten. - VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1174/89
Ausländerrecht: unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1990 - 22 M 847/90
Bei der Entscheidung über die Beendigung des Aufenthalts eines Ausländers ist neben der Entwicklung der Verhältnisse im Heimatland des Ausländers auch zu berücksichtigen, daß sich seine Lebensverhältnisse während des Aufenthaltes in einer Weise im Bundesgebiet verfestigen können, daß eine Aufgabe dieser Lebensverhältnisse unzumutbar wäre (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1989 - BVerwG 1 B 21.89 - InfAuslR 1989, S. 155; HessVGH, Urt. v. 11.9.1989 - 13 UE 1174/89 -, InfAuslR 1990, S. 7). - VGH Bayern, 19.09.1989 - 24 B 88.31332
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1990 - 22 M 847/90
Zwar wird verschiedentlich die Auffassung vertreten, bei einer Ermöglichung des Aufenthalts auf längere Dauer seien nicht wiederholte Duldungen, sondern befristete Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.9.1989 - 24 B 88.31332 -, Inf-AuslR 1989, S. 357).
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