Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 18.05.1990 - Bs IV 174/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufenthaltserlaubnis; Ausländischer Elternteil; Vorläufiger Rechtsschutz; Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Arbeitserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.04.1990 - 2 A 948/90
- OVG Hamburg, 18.05.1990 - Bs IV 174/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 108
- InfAuslR 1990, 329
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
Auszug aus OVG Hamburg, 18.05.1990 - Bs IV 174/90
Zur Berücksichtigung der dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegenden Bindungen zwischen einem ausländischen Elternteil und seinem hier lebenden Kind aus geschiedener Ehe im aufenthaltsrechtlichen Verfahren (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10.8.1989 - InfAuslR 1990 S 3 - und vom 14.12.1989 - InfAuslR 1990 S 74). - BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der …
Auszug aus OVG Hamburg, 18.05.1990 - Bs IV 174/90
Zur Berücksichtigung der dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegenden Bindungen zwischen einem ausländischen Elternteil und seinem hier lebenden Kind aus geschiedener Ehe im aufenthaltsrechtlichen Verfahren (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10.8.1989 - InfAuslR 1990 S 3 - und vom 14.12.1989 - InfAuslR 1990 S 74).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Aufenthaltserlaubnis wegen außergewöhnlicher Härte für einen nicht …
Dies kann auch der Fall sein, wenn die bestehende Begegnungsgemeinschaft bei einer Ausreise nicht aufrechterhalten werden kann, insbesondere weil Brief- und Telefonkontakte wegen des Alters des Kindes noch nicht möglich sind, und wenn die bisherige Wahrnehmung des Umgangsrechts zu einem hohen Maß an tatsächlicher Verbundenheit zwischen Elternteil und Kind geführt hat (OVG Hamburg…, Beschluß vom 14.2.1992, aaO.; Beschl. v. 18.5.1990, InfAuslR 1990, 329; Beschl. v. 14.5.1986, InfAuslR 1986, 274).Es wird daher -worauf der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers mit Recht hinweist- nunmehr Aufgabe der Ausländerbehörde bzw. des Widerspruchsverfahrens sein, konkrete Feststellungen über das Ausmaß der Verbundenheit des Antragstellers mit seinem Sohn zu treffen, insbesondere im Hinblick auf den Umfang des gerichtlich eingeräumten Umgangs- und Besuchsrechts und darauf, inwieweit der Antragsteller dieses auch tatsächlich wahrgenommen hat und weiterhin wahrnimmt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.2.1992, aaO, und vom 18.5.1990, aaO.).
- VGH Hessen, 26.02.1992 - 10 TH 1443/91
Zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis; Verstoß gegen Rechtsvorschriften als …
Ob einem solchen Recht ausländerrechtlich durch bloße Besuchsaufenthalte angesichts der damit verbundenen tatsächlichen Schwierigkeiten und finanziellen Belastungen regelmäßig hinreichend genügt werden kann (vgl. dazu BVerwG…, Beschluß vom 20.11.1989 a.a.O.; Hamb OVG, Beschluß vom 18.5. 1990 - Bs IV 174/90 - InfAuslR 1990 S. 329 f.; Kugler, InfAuslR 1987 S. 79), kann hier dahinstehen, weil dem familiengerichtlich stark eingeschränkten, seit Oktober 1987 nicht mehr wahrgenommenen und für die Zukunft insgesamt gefährdeten Besuchsrecht des Antragstellers jedenfalls aufenthaltsrechtlich keine erhebliche Bedeutung zukommt, so daß auch die Mitwirkung an einem darüber geführten familiengerichtlichen Verfahren die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nicht rechtfertigt.
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