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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4476
BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 (https://dejure.org/1992,4476)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1992 - 1 B 88.91 (https://dejure.org/1992,4476)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - 1 B 88.91 (https://dejure.org/1992,4476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Heroin - Besorgnis der Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland - Vorliegen einer ungewöhnlich großen kriminellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 199
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Danach mag - was offen bleiben kann - insbesondere im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; 81, 356 ) grundsätzlich klärungsbedürftig sein, welchen Inhalt dieses Aufenthaltsrecht hat (vgl. auch Hess.VGH, InfAuslR 1991, 333) und ob es nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beendet werden darf (vgl. Art. 14 Abs. 1 Beschluß Nr. 1/80), die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter ermöglichen (vgl. Art. 48 Abs. 3 EWG-Vertrag, Art. 3 EWG-Richtlinie Nr. 64/221 vom 25. Februar 1964, ABl. S. 850; § 12 AufenthG/EWG), also nicht ausschließlich zum Zwecke der Generalprävention (vgl. BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75]).

    Die Behörde hat eine hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft durch die Klägerin bejaht, was den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter entspricht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 = InfAuslR 1990, 293; EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - NJW 1978, 479).

    Namentlich steht es im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, daß bei schwerwiegenden Straftaten wie hier nicht anders als im allgemeinen Ausländerrecht (vgl. z.B. BVerfG…, Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 - a.a.O.) allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens eine hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen bejaht wird (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96; EuGH…, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - a.a.O.).

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Die Behörde hat eine hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft durch die Klägerin bejaht, was den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter entspricht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 = InfAuslR 1990, 293; EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - NJW 1978, 479).

    Namentlich steht es im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, daß bei schwerwiegenden Straftaten wie hier nicht anders als im allgemeinen Ausländerrecht (vgl. z.B. BVerfG…, Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 - a.a.O.) allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens eine hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen bejaht wird (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96; EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - a.a.O.).

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Vielmehr hat es die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 -, NVwZ 1987, 403) herangezogen, wonach beim illegalen Rauschgifthandel in nicht geringen Mengen eine ungewöhnlich große kriminelle Energie des Täters vorliegt, die - neben generalpräventiven Gesichtspunkten - für sich die Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet grundsätzlich rechtfertigt, und dazu ausgeführt, daß diese über die Generalprävention hinausreichenden Ausweisungszwecke auch auf die Klägerin zuträfen (BU S. 9).

    Namentlich steht es im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, daß bei schwerwiegenden Straftaten wie hier nicht anders als im allgemeinen Ausländerrecht (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 - a.a.O.) allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens eine hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen bejaht wird (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96; EuGH…, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - a.a.O.).

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Die Klägerin hält unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. September 1990 - Rs C - 192/89 - (NVwZ 1991, 255 [EuGH 20.09.1990 - C 192/89] = InfAuslR 1991, 2) für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob Beschlüsse des Assoziationsrates EWG-Türkei unmittelbare innerstaatliche Geltung haben und ob danach generalpräventive Gründe bei der Ausweisung türkischer Arbeitnehmer noch berücksichtigt werden dürfen.
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Danach mag - was offen bleiben kann - insbesondere im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; 81, 356 ) grundsätzlich klärungsbedürftig sein, welchen Inhalt dieses Aufenthaltsrecht hat (vgl. auch Hess.VGH, InfAuslR 1991, 333) und ob es nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beendet werden darf (vgl. Art. 14 Abs. 1 Beschluß Nr. 1/80), die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter ermöglichen (vgl. Art. 48 Abs. 3 EWG-Vertrag, Art. 3 EWG-Richtlinie Nr. 64/221 vom 25. Februar 1964, ABl. S. 850; § 12 AufenthG/EWG), also nicht ausschließlich zum Zwecke der Generalprävention (vgl. BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Danach mag - was offen bleiben kann - insbesondere im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; 81, 356 ) grundsätzlich klärungsbedürftig sein, welchen Inhalt dieses Aufenthaltsrecht hat (vgl. auch Hess.VGH, InfAuslR 1991, 333) und ob es nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beendet werden darf (vgl. Art. 14 Abs. 1 Beschluß Nr. 1/80), die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter ermöglichen (vgl. Art. 48 Abs. 3 EWG-Vertrag, Art. 3 EWG-Richtlinie Nr. 64/221 vom 25. Februar 1964, ABl. S. 850; § 12 AufenthG/EWG), also nicht ausschließlich zum Zwecke der Generalprävention (vgl. BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75]).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention - …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Danach mag - was offen bleiben kann - insbesondere im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; 81, 356 ) grundsätzlich klärungsbedürftig sein, welchen Inhalt dieses Aufenthaltsrecht hat (vgl. auch Hess.VGH, InfAuslR 1991, 333) und ob es nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beendet werden darf (vgl. Art. 14 Abs. 1 Beschluß Nr. 1/80), die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter ermöglichen (vgl. Art. 48 Abs. 3 EWG-Vertrag, Art. 3 EWG-Richtlinie Nr. 64/221 vom 25. Februar 1964, ABl. S. 850; § 12 AufenthG/EWG), also nicht ausschließlich zum Zwecke der Generalprävention (vgl. BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75]).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Die Behörde hat eine hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft durch die Klägerin bejaht, was den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter entspricht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 = InfAuslR 1990, 293; EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - NJW 1978, 479).
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    Namentlich steht es im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, daß bei schwerwiegenden Straftaten wie hier nicht anders als im allgemeinen Ausländerrecht (vgl. z.B. BVerfG…, Beschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 - a.a.O.) allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens eine hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen bejaht wird (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96; EuGH…, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - a.a.O.).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91
    In diesem Fall würde sich die Berufungsentscheidung nach den tatrichterlichen Feststellungen aus anderen Gründen, denen gegenüber Revisionszulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen, als richtig darstellen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 178; vom 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit …

  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur …

  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 B 82.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen …

    Es ist nicht zweifelhaft, daß ein sich aus Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 ergebender Ausweisungsschutz jedenfalls nicht über den hinausgeht, den Art. 48 EG-Vertrag und das einschlägige sekundäre Gemeinschaftsrecht sowie die zur innerstaatlichen Umsetzung ergangene Vorschrift des § 12 AufenthG/EWG für Freizügigkeitsberechtigte gewähren (vgl. auch Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131).

    Daß diese angesichts der besonderen Gefährlichkeit des illegalen Heroinhandels auch ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, ist nicht zweifelhaft und entspricht der Spruchpraxis des beschließenden Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Juni 1983 und vom 17. Februar 1992, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines …

    Dies kann aber im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, da die Beklagte zur Begründung der Ausweisung ausschließlich spezialpräventive Gründe herangezogen hat - nur die Begründung des Sofortvollzuges stellt auf generalpräventive Aspekte ab - und diese spezialpräventiven Erwägungen - wie oben dargelegt - die Annahme eines Ausnahmefalles, der ein Abweichen von dem Regelfall des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG rechtfertigte, nicht begründen (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung einer türkischen Staatsangehörigen bei Anwendung der Art. 14 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 unter spezialpräventiven Aspekten: BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 - InfAuslR 1992, 199).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der …

    Zwar kann sich eine solche Gefährdung im Einzelfall allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens ergeben (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131 = InfAuslR 1992, 199); dem läßt sich jedoch nicht, wie die Beklagte meint, eine dahin gehende Regel entnehmen, daß bei schwerwiegenden Taten das abgeurteilte Verhalten die hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen begründet.
  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 3 Bs 239/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines Unionsbürgers nach Rauschgifthandel

    Bei schwerwiegenden Straftaten darf allein auf Grund des abgeurteilten Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Gesamtpersönlichkeit des Ausländers eine hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen bejaht werden (BVerwG, Beschl. v. 4.11.1999, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 12; Beschl. v. 30.6.1998, InfAuslR 1999 S. 59 ; Beschl. v. 17.2.1992, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131 = InfAuslR 1992 S. 199, 200;… Beschl. v. 2.6.1983, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96. Schon allein das vergangene Verhalten kann den Tatbestand einer solchen Gefährdung der öffentlichen Ordnung erfüllen (EuGH, Urt. v. 27.11.1977 a.a.O.).
  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UE 78/93

    Ausweisung eines Ausländers, der besonderen Ausweisungsschutz besitzt - …

    Unabhängig davon, ob gemäß Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB - eine Ausweisung nur zum Zwecke der Generalpräventionen unzulässig ist (offengelassen von BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 -, Buchholz 402.24, § 10 Nr. 131; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, NVwZ-RR 1992, 660;… zweifelnd: Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Auflage, 1992, § 45 Rdnr. 29; bejahend: Gutmann, Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer, InfAuslR 1991, 33; Huber, Das Kus-Urteil des EuGH: Weitere aufenthaltsrechtliche Sicherungen für türkische Arbeitnehmer, NVwZ 1993, 246; verneinend: VGH Baden-Württemberg, 11.05.1992 - 1 S 3135/91 -, NVwZ-RR 1992, 659), liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des genannten Assoziationsratsbeschlusses in der Person des Klägers nach dem Inhalt der dem Senat vorliegenden Unterlagen nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 11 S 2907/94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich aus Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats über die Entwicklung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - ARB - ergibt, daß der Kläger nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen werden kann, die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter ermöglichen, also nicht ausschließlich zum Zwecke der Generalprävention (siehe hierzu BVerwG, Beschluß vom 17.2.1992 InfAuslR 1992, 199).
  • BVerwG, 18.09.1995 - 1 B 129.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Aufenthaltsrecht Freizügigkeitsberechtigter einer Aufenthaltsbeendigung nicht entgegensteht, die sich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtfertigt, und unter welchen Voraussetzungen eine dafür erforderliche hinreichende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach strafgerichtlicher Verurteilung des Ausländers zu bejahen ist (Beschlüsse vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131, vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - und vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 bzw. 9).
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer …

    Die Ausländerbehörde ist zwar nicht gehindert, die Gefahr einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, auch schon dann anzunehmen, wenn der EG-Staater (nur) einmal wegen einer Gewalttat bestraft worden ist (BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307; BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 -, InfAuslR 1992, 199).
  • VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390

    Ausländerrecht: Ist-Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen …

    Angesichts dessen sowie der mit der Tat zum Ausdruck kommenden verbrecherischen Intensität, welche bei dem unbefugten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe allgemein angenommen werden kann (BVerwG vom 17.2.1992, InfAuslR 1992, 199; ausführlich BayVGH vom 18.1.2005, Az. 24 ZB 04.3193), besteht nach Überzeugung des Gerichts eine hinreichend große Gefahr der Begehung gleich schwerer Straftaten.
  • BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94

    Aufenthaltsrechtlicher Status aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/ 80 - Angehörige der …

    ARB 1/80), die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter ermöglichen (vgl. Art. 48 Abs. 3 EWG- Vertrag, Art. 3 EWG-Richtlinie Nr. 64/221 vom 25. Februar 1964, ABl S. 850; § 12 AufenthG/EWG), also nicht ausschließlich zum Zwecke der Generalprävention (vgl. auch Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - InfAuslR 1992, 199 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92

    Aufenthaltserlaubnis: Unbeachtlichkeit von Unterbrechungen des Besitzes der …

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 11 M 3046/96
  • VG München, 12.10.1992 - M 17 S 92.3779

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen der nachträglichen Befristung einer …

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