Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufenthaltserlaubnis wegen außergewöhnlicher Härte für einen nicht personensorgeberechtigten ausländischen Elternteil eines minderjährigen Deutschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 03.03.1993 - 6 K 578/93
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1441 (Ls.)
- VBlBW 1993, 310 (Ls.)
- InfAuslR 1993, 366
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Rn. 6 Die Beziehung eines nicht sorgeberechtigten Ausländers zu seinem im Bundesgebiet lebenden Kind steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, InfAuslR 1990, 3 m.w.N.).Diese familiäre Bindung, insbesondere das Recht des Ausländers zum Umgang mit seinem Kind nach § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB, ist daher bei den Aufenthalt des Ausländers betreffenden Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992, InfAuslR 1992, 309; Beschl. v. 23.4.1992, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 113 m.w.N.).
Denn trotz des im Umgangsrecht nach § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ausdruck kommenden Fortbestands der Elternverantwortung auch des nicht sorgeberechtigten Elternteils setzt sich die Familie zwischen dem Nichtsorgeberechtigten und seinem Kind in einer bloßen Begegnungsgemeinschaft fort, so daß einem Umgangs- bzw. Besuchsrecht bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts für den nicht sorgeberechtigten Elternteil grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO.; BVerwG, Beschluß v. 22.6.1992, InfAuslR, 308ff. m.w.N.).
Solche Lebensverhältnisse liegen insbesondere vor, wenn das Kind auf die dauernde Anwesenheit des nicht sorgeberechtigten Elternteils in seiner unmittelbaren Nähe angewiesen ist (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO, 4).
- OVG Hamburg, 18.05.1990 - Bs IV 174/90
Aufenthaltserlaubnis; Ausländischer Elternteil; Vorläufiger Rechtsschutz; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Dies kann auch der Fall sein, wenn die bestehende Begegnungsgemeinschaft bei einer Ausreise nicht aufrechterhalten werden kann, insbesondere weil Brief- und Telefonkontakte wegen des Alters des Kindes noch nicht möglich sind, und wenn die bisherige Wahrnehmung des Umgangsrechts zu einem hohen Maß an tatsächlicher Verbundenheit zwischen Elternteil und Kind geführt hat (OVG Hamburg…, Beschluß vom 14.2.1992, aaO.; Beschl. v. 18.5.1990, InfAuslR 1990, 329; Beschl. v. 14.5.1986, InfAuslR 1986, 274).Es wird daher -worauf der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers mit Recht hinweist- nunmehr Aufgabe der Ausländerbehörde bzw. des Widerspruchsverfahrens sein, konkrete Feststellungen über das Ausmaß der Verbundenheit des Antragstellers mit seinem Sohn zu treffen, insbesondere im Hinblick auf den Umfang des gerichtlich eingeräumten Umgangs- und Besuchsrechts und darauf, inwieweit der Antragsteller dieses auch tatsächlich wahrgenommen hat und weiterhin wahrnimmt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.2.1992, aaO, und vom 18.5.1990, aaO.).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Hiernach ist indes Voraussetzung, daß die Ehegatten nicht nur durch das formale Band der Eheschließung miteinander verbunden sind, sondern auch tatsächlich eine eheliche Lebensgemeinschaft führen (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76, 1 (42/43); BVerwG, Beschl. v. 12.05.1987, EZAR 105 Nr. 20;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Auflage, § 17 AuslG Rdnr. 8; Meissner, Familienschutz im Ausländerrecht, JURA 1993, 1 (5)).Allerdings erfordert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des nach Art. 6 GG gebotenen Schutzes der familiären Beziehung eines Elternteils zu seinem minderjährigen Kind, daß dies der Herstellung und Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft dient (so ausdrücklich § 17 Abs. 1 AuslG), worunter grundsätzlich eine "gelebte Gemeinschaft" im Sinne einer häuslichen Gemeinschaft zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, aaO., 45;… Kanein/Renner, aaO., § 17 Rdnr. 7;… Meissner, aaO., 5 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 11 S 1251/92
Zu den Voraussetzungen des Nachzuges sonstiger minderjähriger Familienangehöriger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Ein solches Angewiesensein kann eine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 22 Satz 1 AuslG begründen; maßgebend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalles (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.9.1992 -11 S 1251/92-;… OVG Hamburg, Beschl. v. 14.2.1992, aaO.). - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Etwas anderes kann jedoch ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn im Einzelfall Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989, DVBl. 1989, 712 (714)). - BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93
Die Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft setzt eine Hausgemeinschaft jedoch nicht zwingend voraus (…Kanein/Renner, aaO., § 17 Rdnr. 7;… Meissner, aaO., 5), etwa wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen nicht mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitgliedes angewiesen ist und die Familie damit die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989, InfAuslR 1990, 74 (75); BVerfG (3.Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 12.12.1989, NJW 1990, 895 (896)).
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht; …
Rn. 65 a) Die Anwendbarkeit des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG setzt voraus, dass dem Ausländer die Personensorge für den Minderjährigen tatsächlich zusteht (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.04.1997 - 1 B 82.97 -, juris; ebenso bereits BVerwG…, Beschluss vom 10.03.1995 - 1 B 217.94 -, juris, Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.1993 - 11 S 714/93 -, juris, Rn. 4; implizit vorausgesetzt bei Bayer. VGH…, Urteil vom 26.09.2016 - 10 B 13.1318 -, juris, Rn. 31;… vgl. darüber hinaus Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 28 AufenthG Rn. 25;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 85. Aktualisierung (April 2014), § 28 AufenthG Rn. 11;… Marx, in: GK-AufenthG, 89. Lieferung (Juni 2017), § 28 Rn. 98 f.;… Tewocht, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 18. Edition, Stand: 01.05.2018, § 28 AufenthG Rn. 24;… Zeitler, HTK-AuslR / § 28 AufenthG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Stand: 18.11.2016, Rn. 7); ist der ausländische Elternteil nicht personensorgeberechtigt, so ist er auf die Ermessensvorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG zu verweisen (vgl. zum systematischen Verhältnis der beiden vorgenannten Vorschriften zuletzt eingehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.07.2018 - 11 S 1224/18 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch …
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) setzt voraus, dass dem antragstellenden Elternteil die Personensorge für den Minderjährigen tatsächlich zusteht (Fortführung von VGH Mannheim, Beschluss vom 11.05.1993 - 11 S 714/93 -, juris).Dies setzt voraus, dass dem Ausländer - anders als es bei dem Antragsteller der Fall ist - die Personensorge für den Minderjährigen auch tatsächlich zusteht (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 22.04.1997 - 1 B 82.97 -, juris; ebenso bereits BVerwG…, Beschluss vom 10.03.1995 - 1 B 217.94 -, juris, Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.1993 - 11 S 714/93 -, juris, Rn. 4; implizit vorausgesetzt bei Bayer. VGH…, Urteil vom 26.09.2016 - 10 B 13.1318 -, juris, Rn. 31;… vgl. darüber hinaus Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 28 AufenthG Rn. 25;… Hailbronner, AuslR, 85. Aktualisierung (April 2014), § 28 AufenthG Rn. 11;… Marx, GK-AufenthG, 89. Lieferung (Juni 2017), § 28 Rn. 98 f.;… Tewocht, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 18. Edition, Stand: 01.05.2018, § 28 AufenthG Rn. 24;… Zeitler, HTK-AuslR / § 28 AufenthG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Stand: 18.11.2016, Rn. 7); der Umfang des tatsächlich ausgeübten Umgangs kann diese Voraussetzung entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht ersetzen.
- VG Stuttgart, 10.01.1996 - A 18 K 16947/95
Antrag auf Aussetzung der Abschiebung; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung; …
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- BVerwG, 22.04.1997 - 1 B 82.97
Ausländerrecht - Voraussetzungen für den Anspruch auf Familoiennachzug, Begriff …
Die Frage läßt sich ohne weiteres in dem Sinn beantworten, daß nur der personensorgeberechtigte Ausländer einen Anspruch nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG hat, wie dies der Senat bereits im Beschluß vom 10. März 1995 - BVerwG 1 B 217.94 - (Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2) ausgesprochen hat (ebenso Verwaltungsgerichtshof Mannheim, InfAuslR 1993, 366). - VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 11 S 73/93
Auslegung des Klagebegehrens hinsichtlich der Art der erstrebten …
Rn. 25 Nach § 23 Abs. 4 AuslG findet auf sonstige Familienangehörige, also solche, die nicht schon von § 23 Abs. 1 AuslG erfaßt werden (vgl. zum Verhältnis von § 23 Abs. 1 und 4 AuslG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.5.1993 -11 S 714/93-; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.2.1992, EZAR 020 Nr. 2 S. 3), § 22 AuslG entsprechende Anwendung, so daß einem sonstigen Familienangehörigen eines Deutschen nach Maßgabe des § 17 AuslG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist (§ 22 Satz 1 AuslG). - VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94
Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschl. v. 11.5.1993 - 11 S 714/93 -) ist der nicht personensorgeberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen ein sonstiger Familienangehöriger im Sinne des § 23 Abs. 4 AuslG ist. - VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung …
Der Senat macht vielmehr von seinem Ermessen dahin Gebrauch, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin bis zum Ergehen der Widerspruchsentscheidung zu befristen (§ 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO; vgl. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1993, 366; Hess. VGH, NVwZ-RR 1992, 615 ; NVwZ 1993, 204; sowie zur Konsequenz für das Wiederaufleben des Sofortvollzugs VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 23.10.1981 - 8 S 2123/81 - und vom 18.10.1988 - 8 S 2797/88 -, VBlBW 1989, 146 = NVwZ-RR 1989, 398). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 11 S 855/93
Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer nach AuslG 1990 § 23 Abs 1 Nr 3, AuslG …
Hiernach ist Voraussetzung, daß die Ehegatten nicht nur durch das formale Band der Eheschließung miteinander verbunden sind, sondern auch tatsächlich eine eheliche Lebensgemeinschaft führen (s. Beschluß des Senats vom 11.5.1993 - 11 S 714/93 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 1297/95
Voraussetzung für ein Zuzugsrecht nach EWGAssRBes 1/80 - ordnungsgemäßer Wohnsitz …
Rn. 7 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschlüsse v. 11.5.1993 - 11 S 714/93 -, InfAuslR 1993, 366 u. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -, InfAuslR 1995, 315) ist der nicht personensorgeberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen ein sonstiger Familienangehöriger im Sinne des § 23 Abs. 4 AuslG, dem in entsprechender Anwendung des § 22 AuslG eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann.
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